Guten Tag,
zu dem thema „höhere gewalt“ und den daraus resultierenden schäden gibt es ja einige beiträge. Leider nicht ganz auf meine Frage zutreffend.
Nun die Frage:
Durch einen Sturm (Windstärke 8) hat sich etwas von der Fensterbank einer Wohnung gelößt und fiel auf ein Auto.
Wie im nachhinein festgestellt wurde hätte der Schaden vermieden werden können in dem das betreffende Teil von der Fensterbank hätte entfernt werden könnend und auch schon iverse Alterserscheinungen zeigte die auf ein baldiges herrunterbrechen selbiges hindeuteten.
Reicht dieser Umstand um den Bewohner in die Pflicht zu nehmen den Schaden zu begleichen weil er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat?
Vielen Dank für die Antworden
Nun die Frage:
Durch einen Sturm (Windstärke 8) hat sich etwas von der
Fensterbank einer Wohnung gelößt und fiel auf ein Auto.
Wie im nachhinein festgestellt wurde hätte der Schaden
vermieden werden können in dem das betreffende Teil von der
Fensterbank hätte entfernt werden könnend und auch schon
iverse Alterserscheinungen zeigte die auf ein baldiges
herrunterbrechen selbiges hindeuteten.
Reicht dieser Umstand um den Bewohner in die Pflicht zu nehmen
den Schaden zu begleichen weil er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat?
Sturmschäden sind bei PKW durch die Teilkasko versichert (wohl dem, der eine hat). Außerdem käme die Gebäudeversicherung in Frage (wenn das Gebäude gegen Sturm versichert ist).
Der Bewohner ist nur dann in die Pflicht zu nehmen, wenn er auch der Eigentümer des Gebäudes ist.
Vielen Dank für die Antworden
Sturmschäden sind bei PKW durch die Teilkasko versichert (wohl
dem, der eine hat).
In diesem Fall ist leider keine TK vorhanden.
Außerdem käme die Gebäudeversicherung in
Frage (wenn das Gebäude gegen Sturm versichert ist).
Die Gebäudeversicherung bezieht sich auf die höhere Gewalt bzw. dass es sich nicht um einen Schaden am Haus selbst handle bzw. von etwas das zu dem Haus gehört. Sondern die Fensterbank (bzw. an der Fensterbank angebrachte Anbauten/Teile) nicht Teil des Gebäudes sind sondern dem Gehören der die Mietswohnung bewohnt.
In diesem Fall ist leider keine TK vorhanden.
Dann wurde am falschen Ende gespart.
bzw. von etwas das zu dem Haus gehört. Sondern die Fensterbank
(bzw. an der Fensterbank angebrachte Anbauten/Teile) nicht
Dann habe ich das falsch verstanden, ich dachte, die Fensterbank habe sich gelöst. Dem Mieter müßte jetzt ein Verschulden nachgewiesen werden, um diesen in Regreß zu nehmen. Dieser Nachweis ist erfahrungsgemäß sehr schwer zu führen. Wenn man sicher gehen will schließt man für das Auto vor dem nächsten Sturm noch schnell eine Teilkasko ab.