höhere gewalt

Guten Abend,

folgender Sachverhalt:

Person X ist Mitglied in einem Fitnesstudio. Hat einen 2Jahresvertrag abgeschlossen und alles im Voraus bezahlt.
Freitag abend geht X noch zum Traing und Samstag morgen steht X vor verschlossenen Türen. Alles was von aussen nach Fitnesstudio aussah, würde entfernt oder mit schwarzen Farben abgedeckt.
An der Tür befindet sich ein Schild mit dem Hinweis dass aus gesundheitlichen Gründen geschlossen wurde und man sich an ein nahe liegendes Studio wenden sollte.
Die Trainer des Studio wussten natürlich auch von nichts.
Im anderen Studio wird X gleich freundlich empfangen, die Adressen sind auch schon in deren Computer und X erfährt dass man (zu ungünstigeren Konditionen) dort weiter trainieren könne.

Nach Rücksprache mit den Besitzern (Gesellschafter der GmbH) des geschlossenen Studios, soll Schimmel in dem Studio sein und es deswegen geschlossen wurden. Im Vertrag steht auch drin, dass dieser durch höhere Gewalt jeder Zeit aufgelöst werden könne.

Zählt Schimmel als höhere Gewalt?
Kann der Besitzer verweigern den Restbetrag des Vertrages auszuzahlen und auf das andere Studio verweisen?

Vielen Dank für das Lesen und die Antworten,

Victoria

also versuchen würd ich es natürlich auch. vielleicht auch mit höherer gewalt in form eines anwalts um wenigstens mein geld wieder zu bekommen. aber ich muß ganz ehrlich sagen, das kommt mir so vor, als sei derjenige da übers ohr gehauen worden.

Laura

Hallo Victoria,

also mit „höherer Gewalt“ kann er sich da echt nicht rausreden weil:

„Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand, Unwetter, Streik). Wird ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht, so kommt in den meisten Fällen eine Haftung nicht in Betracht.[…]“

gefunden auf: http://www.ratgeberrecht.de/index/is03768.html

Und Schimmel ist durch Sorgfalt eindeutig zu verhindern und außerdem durch eine Renovierung relativ schnell wieder zu beseitigen.

Ich wurde dem Betreiber eine Rückzahlunsfrist der zuviel gezahlten Beträge geben und sollte die verstreichen, mich an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Vertrag kann nicht ohne weiteres einseitig gelöst werden und genau das hat er mit seiner spontanen Schließung gemacht.

Klar, Schimmel ist alles andere als gesund. Aber andere leben (meist unfreiwillig) mit Schimmel, da ist die Schließung eines Fitness-Studios von jetzt auf gleich doch etwas übertrieben und sicher nicht als höhere Gewalt zu betrachten.

Außerdem kann er dich nicht einfach in ein anderes Studio verfrachten, wie es ihm beliebt.

Wie gesagt, Rückzahlungsfrist setzen, danach Rechtsanwalt.

Viele Grüße
Anja - die DAMIT nie Probleme haben wird, weil völlig unsportlich *lol*

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. X wird sicher euere Hinweise beachten!

Victoria