Höhere Pfändungsbetrag durch Direktversicherung

Insolvenz ist eröffnet, Schuldner schließt über AG Direktversicherung ab. Dadurch steigt sein Netto und dadurch auch der Pfändungsbetrag.
Nach Einsicht Lohnschein ist der Pfändungsbetrag nun höher:
Bsp. Netto bisher 1730,-, Pfändung bei 2 Unterhaltspfl. Pers rund 35,- €
Nun steigt durch Direktversicherung (200,- brutto) der Nettoverdienst auf 1807,- und somit der Pfändungsbertag auf rd. 70 €.
Hat der AG bei Lohnberechnung Fehler gemacht?
Sollte überlegt werden, die DV zu verringern ???
Danke

Hallo lieber PLM,
wenn die Direktversicherung den Netto-Lohn- wie von Dir dargestellt - erhöht, steigt auch die Pfändungbetrag durch die steuerbegünstigte Direktversicherung. Bin aber kein Insolvenz-Fachmann!!

Grüsse

hallo,

Sorry auf dem Gebiet hab ich keine Erfahrung. Kann leider die frage nicht beantworten.

Gruß Sonja

Hallo PLM,
habe noch einmal recherchiert. Grundsätzlich scheint mir ein Fehler in der Denke zu sein, denn bei einer Direktversicherung ist es in aller Regel so, dass sie Arbeitgeber finanziert ist und dann gehaltsneutral ist oder eine Entgeldumwandlung, dann hat man die Versicherung für wenig……aber trotzdem sinkt das Netto etwas. Soweit meine Meinung. Pfändungstabelle findet man auch im Internet…
Das habe ich noch beim Googeln gefunden:
· Bei der Gehaltsumwandlung vereinbaren AG und AN, dass vom AG ein Teil des Bruttogehalts in eine DirektVers eingeztahlt wird. So wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt gekürzt(!!!). Durch diese Kürzung zahlt der AN weniger Steuern und Sozialabgaben (!!!), also ein Teil durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis vom Staat subventioniert. Beispiel: Bruttogehalt vor Entgeltumwandlung beträgt 2.000,00 €. abzgl. Steuern (hier nach St.Kl. I):258,47 SV-Beiträge: 404,50 =Nettogehalt 1.334,03
Jetzt vereinbarst Du eine Entgeltumwandlung über 50,00 €. Dein neues Brutto dann: 2.950,00 minus Steuern: 245,03 minus SV-Beiträge: 349,39 neues Netto: 1.307,66
Differenz zwischen alten und neuen Nettogehalt:26,37
Ergebnis: Du investiert einen Versorgungsbeitrag von 50,00 €, hast aber in der Lohnabrechnung nur einen Abzug von 26,37.
Du musst allerdings folgendes bedenken, bevor Du einen entgeltumwandlungsvertrag unterschreibst:
Später musst Du die Leistungen aus der Direktversicherung versteuern, und Du musst darauf auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Man spricht daher auch von einer "aufgeschobenen Vergütung oder von „nachgelagerter Versteuerung“. Außerdem sind infolge der Entgeltumwandlung Deine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rente, beim Krankengeld und eventuellen Arbeitslosengeld etwas niedriger, weil durch die Gehaltsumwandlung je etwas weniger Beitrag gezahlt wird.
In der Regel lohnt sich trotz dieser Nachteile eine Entgeltumwandlung. Aber sei bitte musstrauisch, wenn der Berater (Versicherungsvertreter) Dich auf diese Nachteile nicht aufmerksam macht!

LG