Höhere Steuerlast durch Kurzarbeitergeld?

Liebe Experten!

Gerade sah ich das hier in einem Friseur-Forum:
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Kurzarbeitergeld ist ein geringeres Einkommen. Wie kann das mit einer höheren Steuer „belegt“ werden?

Ich hab noch mehr Fragen:
Stimmt es, dass Salons, die Rücklagen haben, erstmal keine finanziellen Hilfen vom Staat bekommen?

Ist das überhaupt zentral geregelt oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?
In den verschiedenen Friseurforen ist nur Geschrei und googlen finde ich sehr unübersichtlich. Ich bin auch nicht betroffen, aber es interessiert mich, was auf Friseursalons zukommt und wie sie an Hilfen kommen können.

Wer mir dazu etwas erklären mag: Vielen Dank im voraus!!

Gruß, Diva

Hallo!

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, 0 Euronen Steuer.

Allerdings wird es bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf die anderen Einkünfte entfällt, berücksichtigt.

Schöne Grüße!

Ganz einfach und mit vollkommen aus der Luft gegriffenen Zahlen:
Du hast einsteuerpflichtiges Einkommen (also das, was nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen etc. von deinem Brutto zur Berechnung herangezogen wird) von 30.000 €. Dafür musst du 3.000 € Steuern bezahlen, also 10%. Hast du nur 20.000 €, sind es 1.000 €, also 5 %. Nun kommt das KuG. Das unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Der funktioniert so.
Du hast dieses Jahr 20.000 € Einkommen und 10.000 € KuG. 20.000 € sind steuerpflichtig, KuG ist steuerfrei, aaaber du hast insgesamt ein Einkommen von 30.000 €, müsstest also 10% Steuern bezahlen. Und genau das wird jetzt gemacht. Dein Einkommen von 20.000 € wird nicht mit 5 % besteuert, sondern mit 10%. Das KuG bleibt zwar weiter steuerfrei, wird aber in die Berechnung deines Steuersatzes mit herangezogen. Ist ein bisschen tricky und natürlich nicht in zwei Sätzen verständlich zu erklären.
Übrigens ist es mitnichten so, dass am Jahresende immer und unbedingt eine Nachzahlung kommt. Es kommt, wie immer, auf die persönlichen Verhältnisse an. Es gibt auch noch eine Menge anderer Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie ALG1 oder Krankengeld (bei gesetzlich Versicherten).

Soon

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Vielleicht noch folgendes dazu:

Person A hat 12 Monate Kurzarbeit gemacht, 20.000€ Lohn und 10.000€ KuG bekommen. Versteuert wurden nur der Lohn zu 5%, also 1.000€ Steuern.
Die Gesanteinnahmen sind 30.000€, die mit 10% zu versteuern sind, also 3.000€ Steuern. Das gibt eine Nachzahlung von 2.000€.

Person B verdient 30.000 im Jahr, also 2.500€ im Monat. Auch das wird mit 10% versteuert, und wie jeder weiß, gehen die Steuern jeden Monat vom Lohn ab, das heißt, jeden Monat gehen 250€ an den Staat.
Ende Juni wird Person B arbeitslos bis zum Jahresende und bezieht Arbeitslosengeld. Weil Person B im Vorjahr nur wenig verdient hat, fällt das Arbeitslosengeld sehr schmal aus, sie bekommt in den sechs Monaten insgesamt nur 5000€. Diese 5000€ sind genauso steuerfrei wie das KuG.
Bis Juni hat Person B also 15.000€ verdient und darauf 1500€ Steuern gezahlt.
Mit dem Geld vom Amt hat sie am Ende des Jahres also insgesamt 20.000€ bekommen, darauf sind 5%, also 1.000€ Steuern zu zahlen.
Im ersten Halbjahr gingen 6x250€=1500€ an den Staat, die 500€ gibts dann per Steuererklärung zurück.

@sweber hat schon nach der Lösung darauf geantwortet, ich mache das auch nochmal, damit wir schauen, ob und ggf. wann das Thema wirklich geschlossen wird. :smiley:

Servus,

das geht nur, wenn ein Journalist umpedink über etwas schreiben will, was er nicht verstanden hat.

Die ESt auf den bezogenen Arbeitslohn ist durch den Progressionsvorbehalt höher, als wenn man statt Kurzarbeit unbezahlt freigestellt worden wäre, also schlicht noch weniger bekommen hätte. Und plötzlich braucht kein Journalist sich mehr aufzuregen: Völlig normal und üblich, dass man, wenn man mehr bekommt, sein Einkommen zu einem höheren Satz versteuern muss, als wenn man weniger bekommt.

Schöne Grüße

MM

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