Höhere Verwaltervergütung wie im Wirtschaftsplan

Ein Hausverwalter wird nach Stunden abgerechnet. Im Wirtschaftsplan wurden 450 € angegeben und beschlossen. Bei der Abrechnung stellt er nun 650 € in Rechnung und begründet es dadurch, dass er ungeplanten Mehraufwand hatte (unter anderem die Übergabe der Verwalterunterlagen, da die Gemeinschaft sich für einen neuen Hausverwalter entschieden hat!. Die Gemeinschaft verweigert deswegen die Entlastung und droht mit dem Rechtsanwalt, wenn der Hausverwalter die 200 € nicht zurück zahlt. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

MfG
murmeltier

Hallo Murmeltier,

wenn du eine „Rechtsreratung“ suchst, wendest du dich sinnvoller Weise besser an einen Juristen. Hausverwalter sind jedoch normalerweise keine Justisten, also kennen Sie sich auch nicht mit der „Rechtslage“ aus.

Eigentlich ist es unüblich eine Hausverwaltung nach Stunden zu entlohnen. Doch auch wenn mit dem Verwalter eine Verwaltungspauschale vereinbart wurde, so wird der dennoch besonderen Aufwand, der nicht mit der pauschalen Verwaltergebühr abgedeckt ist, gesondert in Rechnung stellen. Wenn dies also so im Verwaltervertrag vereinbart ist und der Hausverwalter glaubhaft nachweisen kann, dass er tatsächlich nicht vorhersehbaren/nicht kalkulierten Mehrauswand hatte, so kann er dies natürlich auch der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen. Was im Wirtschaftsplan steht, ist dann unrelevant.

Beste Grüße
P. Koltes

Hallo,

ich hatte bisher nur Erfahrungen mit Wohnungsverwaltungen. Solche Fälle sind mir dort nicht bekannt.

Tut mir leid.

Hallo Murmeltier1,

bin kein Rechtsanwalt und kann nur meine persönliche Meinung schreiben!

Eine Hausverwalterbeauftragung nach Stunden ist schlecht für die Gemeinschaft.
Ich würde wie folgt vorgehen:

1.) Den Stundennachweis prüfen.

2.) Die Übergabe der Verwalterunterlagen kann nicht einen Mehraufwand von 200 € nicht begründen. Wenn ein Mehraufwand entstanden ist, hat das der Hausverwalter veruhrsacht, denn er hat die Unterlagen nicht ordendlich geführt.

3.) Wer hat die erhöhte Rechnung bezahlt? Wenn der Hausverwalter sich selbst die Rechnung bezahlt hat könnte man über Betrug nachdenken.

Hoffendlich habe ich ein wenig helfen können?

Ich bitte um Infos über den weiteren Verlauf des Vorgangs

Ecky1

Hallo Murmeltier!

Normalerweise wird als Verwaltervergütung eine Gebühr pro Einheit vereinbart. Weitere Leistungen können je nach Vereinbarung mit einer Pauschale oder nach Stunden abgerechnet werden.

Es ist zwar unüblich, aber wenn Ihr eine Abrechnung nach Stunden vereinbart habt, kann der Verwalter nach Stunden, also dem tatsächlichen Aufwand abrechnen.

Der Ansatz im Wirtschaftsplan ist nur eine Planung, kein Mindest- oder Höchstbetrag. Wenn also höhere oder niedrigere Kosten als im Wirtschaftsplan anfallen, können diese abgerechnet werden. Wäre bei anderen Positionen, z. B. bei Reparaturen, genau so. z. B., wenn ein Handwerker nicht wie geplant 3 Std. sondern 5 Stunden braucht oder sich die Anzahl der Mülltonnen während des Jahres ändert.

Euer Verwalter müsste eine Art Regiebericht führen, um seine Stunden nachweisen zu können. Wenn in diesem Bericht keine falschen Angaben stehen, geht seine Abrechnung in Ordnung. Die Entlastung zu verweigern wäre dann der richtige Schritt.

Grüße
MagicMa

Im Wirtschaftsplan werden Kosten angesetzt, die aller Voraussicht nach anfallen werden.

Hallo Murmertier1
Ich verstehe Euren Ärger schon ,kann Euch aber nur abraten wegen 200€ das Gericht zu bemühen. Die Argumentation der Alten Hausverwaltung berechtigt schon einen Mehraufwand ,ob er in dieser Höhe tatsächlich berechtigt ist ,wäre nur mit einem Stundennachweis zu belegen. Ich schlage eine Gegenseitige Halbierung der 200€ vor , bedenkt in so einem Fall sind die Gerichtsurteile in erster Instanz meist unendschieden.
Gruß
Sueden78

Ein Wirtschaftsplan ist eine Vorherschau/sage Prognose, z.B für die Heizkosten. Ist der Winter kalt und steigen die Energiepreise, fällt die Abrechung deutlich höher als Plan aus. Die Eigentümer müssen die Energiekosten zahlen.

Der Verwalter hat einen Vertrag, der die Entlohnung nach Stundensatz vorsieht. Über eine festgelegte Obergrenze wird nichts geschrieben.
Der Verwalter hat nun ungeplante Mehrarbeit geleistet. Diese Arbeit wurde von den Eigentümern verursacht und für die Eigentümer geleistet…
Ich unterstelle, diese Arbeit war in einem der Situation angemessenen Verhältnis.

Ich bin kein Richter, sehe jedoch nicht ( siehe Energiekosten ), warum die Eigentümer nicht zahlen sollten.

MfG
uwe

Hallo Mufrmeltier1,

grundsätzlich gilt der Wirtschaftsplan.

Besteht ein Verwaltervertrag, wo der Verwalter Mehrarbeit vertraglich abgesichert hat?,

Dann ist es natürlich möglich. Für die Übergabe der Ordner habe ich noch nie Geld berechnet.

Na ja, es gibt eben Dinge, die sind außer gewöhnlich.

Gruß Eva Haubrock

Hallo Murmeltier,

Der Verwalter hat einen Vertrag, wonach die Entlohnung nach Stunden durch die Gemeinschaft geregelt wurde(Sonderausgaben müssen durch Belege nachzuweisen sein)
Sollten nachweislich durch Überprüfung Mehrkosten für den Verwalter entstanden sein, so kann der Verwalter, also den tatsächlichen Aufwand mit abrechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd

Hallo,
dies ist nicht so einfach zu beantworten. Es kommt auf die Regelungen im Vertrag an. Grundsätzlich ist der Wirtschaftsplan nur eine Planung und kann selbstverständlich durch unvorhergesehene Umstände umgeworfen werden. Kann der Verwalter die zusätzlichen Stunden denn detailliert begründen? Mich wundert zudem, daß das komplette Verwalterhonorar nach Stunden abgerechnet wird. Die Übergabe von Unterlagen gehört auf jeden Fall zu den Aufgaben eines Verwalters und wäre somit zu bezahlen (auch wenn sie nicht im Wirtschaftsplan enthalten war, sofern der Verwalterwechsel überraschend kam).
Im übrigen würde ich wegen EUR 200,00 keinen so großen Aufstand machen.
Viele Grüße
Ihrefeld

Ein Hausverwalter wird nach Stunden abgerechnet. Im Wirtschaftsplan wurden 450 € angegeben und beschlossen. Bei der Abrechnung stellt er nun 650 € in Rechnung und begründet es dadurch, dass er ungeplanten Mehraufwand hatte (unter anderem die Übergabe der Verwalterunterlagen, da die Gemeinschaft sich für einen neuen Hausverwalter entschieden
hat!. Die Gemeinschaft verweigert deswegen die Entlastung und droht mit dem Rechtsanwalt, wenn der Hausverwalter die 200 € nicht zurück zahlt. Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

MfG
murmeltier

Hallo Murmeltier,

grundsätzlich handelt es sich bei dem WP um eine voraussichtliche Hochrechnung. Dadurch können immer die geplanten Kosten im WP von den tatsächlichen Kosten in der Abrechnung abweisen.

Natürlich muss ein Verwalter die Kosten im WP so genau wie möglich schätzen, aber z.B. die Entwicklung der Gaskosten ist für keinen vorherzusehen.

Ein Verwalter kann auch nicht vorhersehen, ob Mehraufwand durch die ÜBergabe der Unterlagen entsteht. Dadurch, dass die Gebühr nach STunden abgerechnet wird, entsteht natürlich ein erhöhter Aufwand, wenn alle Unterlagen bereit gestellt und übergeben werden.

Ich würde versuchen, mich mit den Verwalter zu einigen, z.B. auf einen Mehraufwand von 100 oder 150 Euro statt 200. Meiner Meinung lohnt es sich nicht, dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Es wäre schwierig, den Beweis zu erbringen, dass der Mehraufwand unberechtigterweise berechnet wurden.

Beste Grüße

Hallo Murmeltier,

wenn mit einem Hausverwalter die Abrechnung nach Stunden vereinbart war, dann kann sie auch danach erfolgen. Ein Wirtschaftsplan ist ja nur eine Vorausschau möglich auftretender Kosten. Tatsächlich können diese ja niedriger oder höher sein. Vor allem dann, wenn etwas Unvorhergesehenes auftritt.
Die Übergabe der Unterlage usw. an einen neuen Verwalter erfordert bestimmt einen nicht üblichen Zeitaufwand. Hält sich aber beim alten Verwalter sehr in Grenzen.
Wenn Ihr ohnehin schon einen neuen Verwalter gewählt habt, ist das Vertrauensverhältnis zum bisherigen ja schon massiv gestört und er versucht natürlich das Maximalste noch bei Euch herauszuholen.
Hier solltet ihr einfach mal realistisch den Mehraufwand einschätzen und ein Gegenangebot machen. Wenn keine Einigung zu erreichen ist, kann sicher ein Anwalt eingeschaltet werden aber bedenkt genau ob man hier nicht gutes Geld dem schlechten nachwirft und unterm Strich gar nichts oder sogar höhere Kosten für Euch übrig bleiben.
Die genauen Zahlen kann ich natürlich aufgrund der Schilderung nicht ermitteln, da seid Ihr selber viel näher dran.
Das ist meine Meinung zu diesem Fall, hoffentlich hilft es ein wenig weiter.

Alles Gute wünscht
Hubert

Hallo Murmeltier,

da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich Dir leider die rechtliche Lage in diesem Sonderfall nicht sagen. In jedem Fall würde ich aber sagen, daß der „alte Verwalter“ seine Stunden nachweisen muß. Eine Übergabe auf einen neuen Verwalter, sollte wenn man die „Buchführung“ in Ordnung hat, sicherlich nur wenige Stunden dauern. wenn man sie natürlich nicht in Ordnung hat …

MfG
Claudia