Hoehere Zuglast ohne Kfz-Umbau - Tuev-Abnahme?

Hallo,

angenommen jemand hat ein Auto mit eingetragener gebremster Zuglast (Anhaengelast) von 1400 kg, im Fahrzeugschein wuerde auch noch stehen: bis 1500 kg bis 10 % Steigung.

Nun hat der Beispielautobesitzer aber vom Hersteller eine Freigabe bis 1700 kg Zuglast bekommen bis 9 % Steigung und unter Ausnahme von Wohnwaegen oder anderen hohen Anhaengern.

Auf dem Papier vom Hersteller steht dass die Freigabe bis 1700 kg in den Kfz-Papieren eingetragen werden muss.

Koennte das unter Vorlage der erforderlichen Dokumente direkt geschehen oder muesste eine HU-Stelle (Tuev) das abnehmen obwohl am Kfz nichts veraendert wurde?

Gruss

Desperado

hi,
wenn es keine abe dafür gibt, wird man wohl um eine anbauabnahme nicht herumkommen.
aber mal nachwiegen , die max zuglast bei pkw darf nur das 1 fache ausgenommen schwere geländewagen der gesamtmasse betragen . mit durchgehender bremsanlage das 1,5 fache.
hauptmann

Hallo,

warum duerfen einige Gelaendewagen mehr als ihre zulaessige Gesamtmasse ziehen? Liegt das am Allradantrieb - wuerde das evtl. auch fuer andere allradgetriebene Autos gelten?

Gruss

Desperado

hi

warum duerfen einige Gelaendewagen mehr als ihre zulaessige
Gesamtmasse ziehen? Liegt das am Allradantrieb - wuerde das
evtl. auch fuer andere allradgetriebene Autos gelten?

ja und ja … z.B. ein Passat mit 4 Radantrieb darf auch mehrere hundert kilo mehr ziehen als ein ansonsten baugleicher

Gruß H.