Hallo,
meine Frage lautet:
kann man, nachdem der Grad d. Behinderung anfangs falsch bemessen wurde, rückwirkend den neuen Grad d. Behinderung in der aktuellen Steuererklärung für die Jahre 2009 und 2010 noch geltend machen?
Über Antworten wäre ich Dankbar.