Höherer Beitrag Pflege für GKV oder auch PKV?

Hallo,

nur eine Frage: Müssen alle Kinderlosen ab 2005 einen höheren Beitrag in der Pflegeversicherung bezahlen -also auch privat Versicherte- oder nur die, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind? Kennt sich da jemand aus?

Worauf beruht diese Entscheidung? Gerichtliches Urteil? Idee der Politik?

Hi!

nur eine Frage: Müssen alle Kinderlosen ab 2005 einen höheren
Beitrag in der Pflegeversicherung bezahlen -also auch privat
Versicherte- oder nur die, die in der gesetzlichen
Pflegeversicherung sind? Kennt sich da jemand aus?

Es betrifft nur die Gesetzlich Versicherten, da hier eine Umlagegemeinschaft der Versicherten besteht. In der privaten KV / PV wird dein individueller Gesundheitszustand bewertet (eine Bekannte von mir bekommt als Gutverdienende gelegentlich Besuch von Vertretern der PKV, um sie aus der GKV abzuwerben. Immer wenn sie den Vertretern erzählt, daß sie seit 25 Jahren Diabetes hat, packen die Vertreter umgehend ihre Prospekte ein).

Bei private KV und PV gibt es auch keine Prozente vom Lohn, die man abführen muß, sondern nur feste Beträge. In den Ankündigungen heißt es, daß Kinderlose etwa 0,25% höhere PV-Beiträge zahlen müssen. Das geht bei privaten PV gar nicht.

Worauf beruht diese Entscheidung? Gerichtliches Urteil? Idee
der Politik?

Es beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Familien mit Kindern in der Pflegeversicherung besser zu stellen sind als Arbeitnehmer ohne Kinder:

„Das Bundesverfassungsgericht hatte am 3. April 2001 geurteilt, dass Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung nicht angemessen berücksichtigt werden.
Es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Kinder betreuende Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit gleich hohen Beiträge zur Pflegeversicherung wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Dies verletze insbesondere Artikel 3 und 6 des Grundgesetzes sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
Insbesondere bemängelte das Gericht, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) seien deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und könnten nur noch bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2004, angewendet werden.“

aus: www.bundesregierung.de

Grüße
Heinrich