Hallo,
Die Frage sei aber berechtigterweise zu stellen, inwieweit ein Bruttoeinkommen ein Indiz für Leistungsfähigket sein kann, wenn die Berechnungsgrundlagen für dessen Bestimmung unterschiedlich sind.
Was ist jetzt das Problem, wenn die 3.000€ des Beamten mit den 2925,45€ des Angestellten verglichen und gleichgestellt werden? Stellt das eine Benachteiligung des Beamten dar? Ich meine, dass dies nicht der Fall ist. Vielleicht kann die Problematik nochmal konkretisiert werden. Ich sehe im Moment keine.
Allerdings ist die KV alles andere als günstiger, wenn die komplette Familie so zu versichern ist (weil die Frau zB nicht arbeitet).
Ist das bei Selbstständigen anders? Bekommen Beamte Beihilfe und wird die Anzahl der Familienmitglieder in dieser Satzung berücksichtigt? Ich kenne leider die Satzung nicht, aber es würde mich wundern, wenn die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder unberücksichtigt bliebe.
Ich vergleiche nicht Selbständige mit Beamten, sondern Beamte mit Angestellten bzw. generell mit Arbeitnehmern. B. sind meiner Ansicht nach auf keinen Fall mit Selbständigen oder Freiberuflern zu vergleichen. Soweit ich weiss, wird die Anzahl unterh.berecht. Familienmitgleidern nur dahingehend berücksichtigt, dass weitere Kinder „billiger“ in der Kita sind …
und das bei allen gleich.
Wie gesagt kenne ich diese Satzung nicht. Vielleicht hat jemand einen Link. Davon abgesehen, würde eine Nichberücksichtigung des Ehepartners dann jedoch auch für alle und nicht nur für Beamte gelten?
Wo ist also das Problem beim Vergleich Beamter und Angestellter? Die Zahlen stehen oben.
Ausserdem bezieht sich die Annahme auf etwas ältere Zeiten… leider sind sämtliche Entlastungen der Arbeitnehmer der letzten Jahre überwiegend durch Veränderungen an den Sozialversicherungsleistungen
Aha. Welche wären das denn gewesen? Ich höre überall nur Barmen über Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. Praxisgebühren und Zuzahlungen und neuerdings auch Zusatzbeiträge allerorten. Kein Sterbegeld mehr. Renteneintrittsalter steigt. Berufsunfähigkeitsschutz ist fast vollständig abgeschafft. Der Staat hat Millionen Sozialhilfeempfänger zu Minimalbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung überlassen. etc. pp. Klingt mir alles nicht nach Entlastungen der Arbeitnehmer.
Bitte sieh Dir mal die Beihilfegrundlagen an. Die gesetzliche Beihilfe deckt die *Hälfte der Kosten* der **Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung** ab, *keine* privaten Leistungen!
Ja. Das ist jetzt vielleicht etwas banal, aber exakt so ist eb bei gestzlich Versicherten. Die bekommen auch keine privaten Leistungen von ihrer Kasse ersetzt. Dafür müssen sie ebenfalls Beiträge leisten. Also keine Benachteiligung von Beamten in Sicht.
Stichwort Praxisgebühr: ein „normaler Beamter“ in NRW muss seit 2005 im Jahr 100 bis 200 EUR (je nach Besoldungsgruppe) seiner Rechnungen selbst zahlen! Das entspricht einem Vielfachen der Praxisgebühr und den üblichen Zuzahlungen zu Medikamenten …
Aha. Die Zuzahlungen, die ein gesetzlich Versicherter erreichen kann, sind 2% seines Einkommens (nicht nur des Arbeitseinkommes übrigens). Wenn wir hier mal bei den 3.000€ brutto im Monat bleiben, ergibt das bei einem Verheirateten mit drei Kindern 207,54€ im Jahr. Ich sehe also auch hier keine Benachteiligung.
Sterbegeld gibt es bei (nicht „steinalten“) Beamten übrigens ebenso wenig und das Renteneintrittsalter ist bei Beamten bereits wenige Wochen nach dem der gesetzlich Rentenversicherungspflichitgen auf 67 angehoben worden… für alle ab etwa einem Alter um die 30 Jahre …
Es gibt durchaus noch Beamte deren Regelpensionierungsalter niedriger liegt. Möglicherweise nicht für alle Laufbahnen, Tätigkeiten und Dienstherren.
Eine Anpassung der Pensionshöhen an den Leistungsstand der gesetzl. Rentenversicherten hat bereits 2005 stattgefunden.
Sagt Verdi, oder ist tatsächlich so? Ein Beamter bekommt jetzt wieviel Prozent auf welcher Grundlage? 71,75% vom Durchschnitt der letzten Bezüge? Daneben noch eine Mindestversogung. Das sieht mir nicht nach Anspassung aus. Sicher ist es keine Verbesserung gegenüber vorher.
Also ich kann da trotzdem keine Entlastung der Arbeitnehmer drin sehen. Auch eine Benachteiligung von Beamten sehe ich nicht. Beamte zahlen nach wie vor keinen Beitrag zu ihrer Pension.
Ich kann abgesehen von der Unkündbarkeit (die auch zahlreiche Angestellte im ÖD oder bei großen Versorgungsunternehmen haben
…) keine Vorteile mehr erkennen.
O.K. Dann noch mal ein Blick in BeamtVG werfen. Stichpunkte können Mindestversorgung und Dienstunfähigkeit sein.
haben also Beamte nicht annähernd im gleichen Maße erreicht…
Würde ich auch so sehen. Allerdings wahrscheinlich unter einem
anderen Vorzeichen.
Nein. Allein die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2005 hat einen Reallohnverlust von rd. 10 - 15 Prozent ausgemacht.
Aha. Das war auf dem normalen Arbeitsmarkt natürlich anders.
Die Besoldungsanpassungen bewehten sich seit dem (wie auch davor) lediglich auf dem Niveau der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Immerhin. Viele Leute bekamen nicht mal das.
Ausserdem ist die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst schon seit Jahren vom normalen Arbeitsmarkt abgekoppelt.
Dafür gibt es eine Statistik?
Ja:
http://presse.verdi.de/aktuelle_themen_neu/archiv-th…
O.K. Ich habe das Wort belastbare vergessen. Verdi ausgerechnet. Hätte mich jetzt aber auch gewundert. Leider finde ich nichts zur Datenbasis der Gesamtwirtschaft. Sind da vielleicht doch Ackermann und Co., dabei? Sind da auch die erfasst, die ihren Arbeitsplatz verloren haben? Wenn ich nur die erfasse, deren Arbeitsleistung noch konkurrenzfähig ist, dann muss natürlich diese Entwicklung rauskommen. Das ist dann aber nicht als Vergleich geeignet.
Also solche Vergleiche sind wohl nicht so einfach und nur auf Basis des aktuellen Bruttoeinkommens möglich.
Genau das habe ich auch behauptet 
Na genau deswegen wird es doch auch nicht gemacht, sondern ein 10%iger Aufschlag bei Beamten vorgenommen. Dann ist doch alles klar. 3.000 Brutto eines Beamten sind hinsichtlich der Leistungsfähigkeit für den Kindergartenbeitrag eben nicht das Gleiche wie 3.000 Brutto eines Angestellten.
Beamte agieren auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes und in diesem Fall auf der Grundlage der Landesverfassung von NRW, nicht nach ihrem eigenen „Dünkel“
Weil sie sich genau das „erlauben“ können, sind sie auch unkündbar
Wowereit … ! 
Na wenn die Gesetze und die Verfassung beachtet worden sind, ist doch alles in Ordnung und niemand wird benachteiligt.
Und nochmal, es geht um die Leistungsfähigkeit von 3.000€ brutto. Und diese ist nunmal bei Beamten aufgrund der fehlenden Beiträge für das Alter und Arbeitslosigkeit höher, als bei Angestellten. Auch die Angestellten im öD bezahlen die. Unkündbarkeit hin oder her.
Und auch nochmal, es geht nicht um Einzelfallbetrachtungen sondern um den Durchschnitt. Dabei werden Ungerechtigkeiten schon mal hingenommen und sich auch gesetzlich zulässig.
Ich führe hier nur mal das Kindergeld an. Überschreitet das volljährige Kind das hierfür zulässige Jahreseinkommen auch nur um einen Cent, dann gibt es 154€ im Monat Kindergeld eben nicht. Auch Gerichte haben schon bestätigt, dass es eben hinzunehmen ist, wenn dadurch im Einzelfall der eine eben um 1847,99€ schlechter als der andere gestellt wird.
Grüße