höherer Elternbeitrag weil Beamter

Hallo erstmal,

Ein Kind ist zurzeit in Kindergarten. Zur Berechnung des Elternbeitrages für den Kindergarten wird das Einkommen der Eltern zugrunde gelegt und ein Familienbeitrag ab dem 3. Kind abgezogen. Da einer der Eltern Beamter ist, bekomme sie einen 10 %igen Zuschlag auf die Berechnung. Dadurch komme sie in die nächsthöhere Berechnungsgruppe und mussten mehr zahlen, als das tatsächliches Einkommen.

Rechtliche Grundlage ist die Elternbeitragssatzung des Kreisjugendamtes Heinsberg vom 22.06.2006 (Satzung des Kreises Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Kreisjugendamtsbezirk Heinsberg).

Kann mir jemand sagen, ob hier nicht eine Form der Diskreminierung vorliegt? Ist so etwas rechtens? Wenn ja, warum ist das so? Bei Selbstständigen, die ja auch keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, wird so ein Zuschlag nicht berechnet.

Danke

Bei Selbstständigen, die ja auch keine
Beiträge zur Sozialversicherung leisten, wird so ein Zuschlag
nicht berechnet.

Naja, das kann man so nicht sehen. Selbständige müssen sich krankenversicherung entweder gesetzlich oder privat. Da sie nicht beihilfeberechtigt sind (wie z.b. ein Beamter) bezahlen sie gleich ein vielfaches des Beamten-Beitrages. Im Schnitt dürfte der Beitrag 3-5 mal so hoch sein wie bei einem Beamten.

Dann sollte auch ein selbständiger (einige müssen sogar) was für die Altersvorsorge tun, sonst sitzt er später beim Sozialamt. Das ist etwas was dem Beamten im Großen und Ganzen erspart bleibt.

Also von Null-Belastung kann hier keine Rede sein.

Gruß

Jörg

Hallo,
dahinter verbirgt sich die - einigermassen umstrittene :wink: (s.u.) - Annahme, dass das zu versteuernde Bruttogehalt eines Beamten grundsätzlich niedriger ist als das eines Angestellten und es der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sei.

Grundsätzlich war es das tatsächlich mal. Ein B. zahlt zwar keine RV und keine AV, deshalb fehlt(e) ihm tatsächlich was am Bruttoeinkommen im Vergleich zu Angestellten.

Allerdings ist die KV alles andere als günstiger, wenn die komplette Familie so zu versichern ist (weil die Frau zB nicht arbeitet). Ausserdem bezieht sich die Annahme auf etwas ältere Zeiten… leider sind sämtliche Entlastungen der Arbeitnehmer der letzten Jahre überwiegend durch Veränderungen an den Sozialversicherungsleistungen und der Besteuerung des Bruttoeinkommens angefallen, haben also Beamte nicht annähernd im gleichen Maße erreicht… Ausserdem ist die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst schon seit Jahren vom normalen Arbeitsmarkt abgekoppelt.

Leider ist so eine Satzung Ortsrecht und relativ „resistent“ gegen Musterentscheidungen in ähnlichen Sachverhalten. Man könnte mal seine Gewerkschaft fragen, ob sich da ein Musterprozeß lohnt und ob ggf. die Kosten dafür übernommen würden.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,
dahinter verbirgt sich die - einigermassen umstrittene :wink: (s.u.) - Annahme, dass das zu versteuernde Bruttogehalt eines Beamten grundsätzlich niedriger ist als das eines Angestellten und es der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sei.

Der wesentliche Unterschiede dürfte darin bestehen, dass es nicht grundsätzlich so ist, sondern möglicherweise nur durchschnittlich. Und bei so einer Beitragssatzung wird nun mal nicht auf den Einzelfall sondern möglicherweise nur auf den Durchschnitt abgestellt.
Außerdem geht es um die Leistungsfähigkeit. Und da beim Beamten nunmal u.a. keine Beiträge für Altervorsorge und Arbeitslosenversicherung anfallen, ist der 10% Zuschlag hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von 3.000€ Bruttoeinkommen nachvollziehbar. Beim Angestellten gehen von 3.000 Brutto noch 11,35% für Renten - und Arbeitslosenversicherung ab und beim Beamten eben nicht. 3.000 * 11,35% macht 340,50€, also 2659,50€ Leistungsfähigkeit. Der Beamte wird also mit einem Angestellten mit 3.300€ brutto verglichen. Die Rechnung wäre 3.300€ -11,35% ergeben 2.925,45€ für den Angestellten gegenüber nach wie vor 3.000€ für den Beamten. Ich kann da also hinsichtlich der Leistungsfähigkeit keine Benachteiligung von Beamten sehen.
Bitte diese Leistungsfähigkeit nicht mit dem Thema verwechseln, dass Beamte bei Arbeit gleicher Arbeit ein niedrigeres Gehalt als Angesteller erhielten. Das ist eine andere Baustelle. Es geht bei der Beitragssatzung ausschließlich um den Vergleich der Leistungsfähigkeit gleicher Bruttoeinkommen.

Grundsätzlich war es das tatsächlich mal. Ein B. zahlt zwar keine RV und keine AV, deshalb fehlt(e) ihm tatsächlich was am Bruttoeinkommen im Vergleich zu Angestellten.

Fehlt nach wie vor.

Allerdings ist die KV alles andere als günstiger, wenn die komplette Familie so zu versichern ist (weil die Frau zB nicht arbeitet).

Ist das bei Selbstständigen anders? Bekommen Beamte Beihilfe und wird die Anzahl der Familienmitglieder in dieser Satzung berücksichtigt? Ich kenne leider die Satzung nicht, aber es würde mich wundern, wenn die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder unberücksichtigt bliebe.

Ausserdem bezieht sich die Annahme auf etwas ältere Zeiten… leider sind sämtliche Entlastungen der Arbeitnehmer der letzten Jahre überwiegend durch Veränderungen an den Sozialversicherungsleistungen

Aha. Welche wären das denn gewesen? Ich höre überall nur Barmen über Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. Praxisgebühren und Zuzahlungen und neuerdings auch Zusatzbeiträge allerorten. Kein Sterbegeld mehr. Renteneintrittsalter steigt. Berufsunfähigkeitsschutz ist fast vollständig abgeschafft. Der Staat hat Millionen Sozialhilfeempfänger zu Minimalbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung überlassen. etc. pp. Klingt mir alles nicht nach Entlastungen der Arbeitnehmer.

und der Besteuerung des Bruttoeinkommens angefallen,

Beamte unterliegen einem anderen Einkommensteuerrecht? Ihre KV-Beiträge bleiben unberücksichtigt?

haben also Beamte nicht annähernd im gleichen Maße erreicht…

Würde ich auch so sehen. Allerdings wahrscheinlich unter einem anderen Vorzeichen.

Ausserdem ist die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst schon seit Jahren vom normalen Arbeitsmarkt abgekoppelt.

Dafür gibt es eine Statistik? Ackermann und Co. sind übrigens nicht Vertreter des normalen Arbeitsmarktes. Auch Bezieher von Kapitaleinkommen usw. nicht. Außerdem dürften pauschale Vergleiche zwischen Beamten und „normalem“ Arbeitsmarkt naturgemäß etwas schwierig sein. Da wäre u.a. zu klären, wie es zu bewerten ist, wenn eine Tätigkeit nicht mehr benötigt wird. Normale Arbeitsmarktler verlieren dann schon mal ihren Arbeitsplatz. Es soll auch Beamte geben, die ihr Studium nicht nur kostenfrei absolvieren, sondern dabei auch noch Bezüge erhalten. Also solche Vergleiche sind wohl nicht so einfach und nur auf Basis des aktuellen Bruttoeinkommens möglich.

Leider ist so eine Satzung Ortsrecht und relativ „resistent“ gegen Musterentscheidungen in ähnlichen Sachverhalten. Man könnte mal seine Gewerkschaft fragen, ob sich da ein Musterprozeß lohnt und ob ggf. die Kosten dafür übernommen würden.

Probieren kann man das sicherlich. Allerdings ist diese Satzung bestimmt von Beamten ausgedacht worden. Würde mich also wundern, wenn sie sich dort ins eigene Fleisch schneiden und das noch keiner erfolgreich angegriffen hätte.

Grüße

2 Like

Hallo, da wird sich ein Beamter des einfachen oder mittleren Dienstes
den Kindergartenplatz nicht leisten können. Vielleicht Beitrag davon
abhängig machen, ob Allein-oder Doppelverdiener. Gruß

Hallo,

Außerdem geht es um die Leistungsfähigkeit. Und da beim
Beamten nunmal u.a. keine Beiträge für Altervorsorge und
Arbeitslosenversicherung anfallen, ist der 10% Zuschlag
hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von 3.000€ Bruttoeinkommen
nachvollziehbar. Beim Angestellten gehen von 3.000 Brutto noch
11,35% für Renten - und Arbeitslosenversicherung ab und beim
Beamten eben nicht. 3.000 * 11,35% macht 340,50€, also
2659,50€ Leistungsfähigkeit. Der Beamte wird also mit einem
Angestellten mit 3.300€ brutto verglichen. Die Rechnung wäre
3.300€ -11,35% ergeben 2.925,45€ für den Angestellten
gegenüber nach wie vor 3.000€ für den Beamten. Ich kann da
also hinsichtlich der Leistungsfähigkeit keine Benachteiligung
von Beamten sehen.

Die Frage sei aber berechtigterweise zu stellen, inwieweit ein Bruttoeinkommen ein Indiz für Leistungsfähigket sein kann, wenn die Berechnungsgrundlagen für dessen Bestimmung unterschiedlich sind.

Allerdings ist die KV alles andere als günstiger, wenn die komplette Familie so zu versichern ist (weil die Frau zB nicht arbeitet).

Ist das bei Selbstständigen anders? Bekommen Beamte Beihilfe
und wird die Anzahl der Familienmitglieder in dieser Satzung
berücksichtigt? Ich kenne leider die Satzung nicht, aber es
würde mich wundern, wenn die Anzahl der unterhaltsberechtigten
Familienmitglieder unberücksichtigt bliebe.

Ich vergleiche nicht Selbständige mit Beamten, sondern Beamte mit Angestellten bzw. generell mit Arbeitnehmern. B. sind meiner Ansicht nach auf keinen Fall mit Selbständigen oder Freiberuflern zu vergleichen. Soweit ich weiss, wird die Anzahl unterh.berecht. Familienmitgleidern nur dahingehend berücksichtigt, dass weitere Kinder „billiger“ in der Kita sind … :smile: und das bei allen gleich.

Ausserdem bezieht sich die Annahme auf etwas ältere Zeiten… leider sind sämtliche Entlastungen der Arbeitnehmer der letzten Jahre überwiegend durch Veränderungen an den Sozialversicherungsleistungen

Aha. Welche wären das denn gewesen? Ich höre überall nur
Barmen über Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen.
Praxisgebühren und Zuzahlungen und neuerdings auch
Zusatzbeiträge allerorten. Kein Sterbegeld mehr.
Renteneintrittsalter steigt. Berufsunfähigkeitsschutz ist fast
vollständig abgeschafft. Der Staat hat Millionen
Sozialhilfeempfänger zu Minimalbeiträgen der gesetzlichen
Krankenversicherung überlassen. etc. pp. Klingt mir alles
nicht nach Entlastungen der Arbeitnehmer.

und der Besteuerung des Bruttoeinkommens angefallen,

Beamte unterliegen einem anderen Einkommensteuerrecht? Ihre
KV-Beiträge bleiben unberücksichtigt?

Bitte sieh Dir mal die Beihilfegrundlagen an. Die gesetzliche Beihilfe deckt die *Hälfte der Kosten* der **Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung** ab, *keine* privaten Leistungen!

Stichwort Praxisgebühr: ein „normaler Beamter“ in NRW muss seit 2005 im Jahr 100 bis 200 EUR (je nach Besoldungsgruppe) seiner Rechnungen selbst zahlen! Das entspricht einem Vielfachen der Praxisgebühr und den üblichen Zuzahlungen zu Medikamenten …

Sterbegeld gibt es bei (nicht „steinalten“) Beamten übrigens ebenso wenig und das Renteneintrittsalter ist bei Beamten bereits wenige Wochen nach dem der gesetzlich Rentenversicherungspflichitgen auf 67 angehoben worden… für alle ab etwa einem Alter um die 30 Jahre …
Eine Anpassung der Pensionshöhen an den Leistungsstand der gesetzl. Rentenversicherten hat bereits 2005 stattgefunden.

Ich kann abgesehen von der Unkündbarkeit (die auch zahlreiche Angestellte im ÖD oder bei großen Versorgungsunternehmen haben …) keine Vorteile mehr erkennen.

haben also Beamte nicht annähernd im gleichen Maße erreicht…

Würde ich auch so sehen. Allerdings wahrscheinlich unter einem
anderen Vorzeichen.

Nein. Allein die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2005 hat einen Reallohnverlust von rd. 10 - 15 Prozent ausgemacht. Die Besoldungsanpassungen bewehten sich seit dem (wie auch davor) lediglich auf dem Niveau der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Ausserdem ist die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst schon seit Jahren vom normalen Arbeitsmarkt abgekoppelt.

Dafür gibt es eine Statistik?

Ja:

http://presse.verdi.de/aktuelle_themen_neu/archiv-th…

Also solche Vergleiche sind wohl nicht so einfach
und nur auf Basis des aktuellen Bruttoeinkommens möglich.

Genau das habe ich auch behauptet :wink:

Leider ist so eine Satzung Ortsrecht und relativ „resistent“ gegen Musterentscheidungen in ähnlichen Sachverhalten. Man könnte mal seine Gewerkschaft fragen, ob sich da ein Musterprozeß lohnt und ob ggf. die Kosten dafür übernommen würden.

Probieren kann man das sicherlich. Allerdings ist diese
Satzung bestimmt von Beamten ausgedacht worden. Würde mich
also wundern, wenn sie sich dort ins eigene Fleisch schneiden
und das noch keiner erfolgreich angegriffen hätte.

Beamte agieren auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes und in diesem Fall auf der Grundlage der Landesverfassung von NRW, nicht nach ihrem eigenen „Dünkel“ :wink: Weil sie sich genau das „erlauben“ können, sind sie auch unkündbar :wink: Wowereit … ! :smile:

Gruß vom
Schnabel (kein Beamter :smile: )

Hallo,

Die Frage sei aber berechtigterweise zu stellen, inwieweit ein Bruttoeinkommen ein Indiz für Leistungsfähigket sein kann, wenn die Berechnungsgrundlagen für dessen Bestimmung unterschiedlich sind.

Was ist jetzt das Problem, wenn die 3.000€ des Beamten mit den 2925,45€ des Angestellten verglichen und gleichgestellt werden? Stellt das eine Benachteiligung des Beamten dar? Ich meine, dass dies nicht der Fall ist. Vielleicht kann die Problematik nochmal konkretisiert werden. Ich sehe im Moment keine.

Allerdings ist die KV alles andere als günstiger, wenn die komplette Familie so zu versichern ist (weil die Frau zB nicht arbeitet).

Ist das bei Selbstständigen anders? Bekommen Beamte Beihilfe und wird die Anzahl der Familienmitglieder in dieser Satzung berücksichtigt? Ich kenne leider die Satzung nicht, aber es würde mich wundern, wenn die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder unberücksichtigt bliebe.

Ich vergleiche nicht Selbständige mit Beamten, sondern Beamte mit Angestellten bzw. generell mit Arbeitnehmern. B. sind meiner Ansicht nach auf keinen Fall mit Selbständigen oder Freiberuflern zu vergleichen. Soweit ich weiss, wird die Anzahl unterh.berecht. Familienmitgleidern nur dahingehend berücksichtigt, dass weitere Kinder „billiger“ in der Kita sind … :smile: und das bei allen gleich.

Wie gesagt kenne ich diese Satzung nicht. Vielleicht hat jemand einen Link. Davon abgesehen, würde eine Nichberücksichtigung des Ehepartners dann jedoch auch für alle und nicht nur für Beamte gelten?
Wo ist also das Problem beim Vergleich Beamter und Angestellter? Die Zahlen stehen oben.

Ausserdem bezieht sich die Annahme auf etwas ältere Zeiten… leider sind sämtliche Entlastungen der Arbeitnehmer der letzten Jahre überwiegend durch Veränderungen an den Sozialversicherungsleistungen

Aha. Welche wären das denn gewesen? Ich höre überall nur Barmen über Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. Praxisgebühren und Zuzahlungen und neuerdings auch Zusatzbeiträge allerorten. Kein Sterbegeld mehr. Renteneintrittsalter steigt. Berufsunfähigkeitsschutz ist fast vollständig abgeschafft. Der Staat hat Millionen Sozialhilfeempfänger zu Minimalbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung überlassen. etc. pp. Klingt mir alles nicht nach Entlastungen der Arbeitnehmer.

Bitte sieh Dir mal die Beihilfegrundlagen an. Die gesetzliche Beihilfe deckt die *Hälfte der Kosten* der **Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung** ab, *keine* privaten Leistungen!

Ja. Das ist jetzt vielleicht etwas banal, aber exakt so ist eb bei gestzlich Versicherten. Die bekommen auch keine privaten Leistungen von ihrer Kasse ersetzt. Dafür müssen sie ebenfalls Beiträge leisten. Also keine Benachteiligung von Beamten in Sicht.

Stichwort Praxisgebühr: ein „normaler Beamter“ in NRW muss seit 2005 im Jahr 100 bis 200 EUR (je nach Besoldungsgruppe) seiner Rechnungen selbst zahlen! Das entspricht einem Vielfachen der Praxisgebühr und den üblichen Zuzahlungen zu Medikamenten …

Aha. Die Zuzahlungen, die ein gesetzlich Versicherter erreichen kann, sind 2% seines Einkommens (nicht nur des Arbeitseinkommes übrigens). Wenn wir hier mal bei den 3.000€ brutto im Monat bleiben, ergibt das bei einem Verheirateten mit drei Kindern 207,54€ im Jahr. Ich sehe also auch hier keine Benachteiligung.

Sterbegeld gibt es bei (nicht „steinalten“) Beamten übrigens ebenso wenig und das Renteneintrittsalter ist bei Beamten bereits wenige Wochen nach dem der gesetzlich Rentenversicherungspflichitgen auf 67 angehoben worden… für alle ab etwa einem Alter um die 30 Jahre …

Es gibt durchaus noch Beamte deren Regelpensionierungsalter niedriger liegt. Möglicherweise nicht für alle Laufbahnen, Tätigkeiten und Dienstherren.

Eine Anpassung der Pensionshöhen an den Leistungsstand der gesetzl. Rentenversicherten hat bereits 2005 stattgefunden.

Sagt Verdi, oder ist tatsächlich so? Ein Beamter bekommt jetzt wieviel Prozent auf welcher Grundlage? 71,75% vom Durchschnitt der letzten Bezüge? Daneben noch eine Mindestversogung. Das sieht mir nicht nach Anspassung aus. Sicher ist es keine Verbesserung gegenüber vorher.
Also ich kann da trotzdem keine Entlastung der Arbeitnehmer drin sehen. Auch eine Benachteiligung von Beamten sehe ich nicht. Beamte zahlen nach wie vor keinen Beitrag zu ihrer Pension.

Ich kann abgesehen von der Unkündbarkeit (die auch zahlreiche Angestellte im ÖD oder bei großen Versorgungsunternehmen haben

…) keine Vorteile mehr erkennen.
O.K. Dann noch mal ein Blick in BeamtVG werfen. Stichpunkte können Mindestversorgung und Dienstunfähigkeit sein.

haben also Beamte nicht annähernd im gleichen Maße erreicht…

Würde ich auch so sehen. Allerdings wahrscheinlich unter einem
anderen Vorzeichen.

Nein. Allein die Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2005 hat einen Reallohnverlust von rd. 10 - 15 Prozent ausgemacht.

Aha. Das war auf dem normalen Arbeitsmarkt natürlich anders.

Die Besoldungsanpassungen bewehten sich seit dem (wie auch davor) lediglich auf dem Niveau der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Immerhin. Viele Leute bekamen nicht mal das.

Ausserdem ist die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst schon seit Jahren vom normalen Arbeitsmarkt abgekoppelt.

Dafür gibt es eine Statistik?

Ja:
http://presse.verdi.de/aktuelle_themen_neu/archiv-th…

O.K. Ich habe das Wort belastbare vergessen. Verdi ausgerechnet. Hätte mich jetzt aber auch gewundert. Leider finde ich nichts zur Datenbasis der Gesamtwirtschaft. Sind da vielleicht doch Ackermann und Co., dabei? Sind da auch die erfasst, die ihren Arbeitsplatz verloren haben? Wenn ich nur die erfasse, deren Arbeitsleistung noch konkurrenzfähig ist, dann muss natürlich diese Entwicklung rauskommen. Das ist dann aber nicht als Vergleich geeignet.

Also solche Vergleiche sind wohl nicht so einfach und nur auf Basis des aktuellen Bruttoeinkommens möglich.

Genau das habe ich auch behauptet :wink:

Na genau deswegen wird es doch auch nicht gemacht, sondern ein 10%iger Aufschlag bei Beamten vorgenommen. Dann ist doch alles klar. 3.000 Brutto eines Beamten sind hinsichtlich der Leistungsfähigkeit für den Kindergartenbeitrag eben nicht das Gleiche wie 3.000 Brutto eines Angestellten.

Beamte agieren auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes und in diesem Fall auf der Grundlage der Landesverfassung von NRW, nicht nach ihrem eigenen „Dünkel“ :wink: Weil sie sich genau das „erlauben“ können, sind sie auch unkündbar :wink: Wowereit … ! :smile:

Na wenn die Gesetze und die Verfassung beachtet worden sind, ist doch alles in Ordnung und niemand wird benachteiligt.

Und nochmal, es geht um die Leistungsfähigkeit von 3.000€ brutto. Und diese ist nunmal bei Beamten aufgrund der fehlenden Beiträge für das Alter und Arbeitslosigkeit höher, als bei Angestellten. Auch die Angestellten im öD bezahlen die. Unkündbarkeit hin oder her.
Und auch nochmal, es geht nicht um Einzelfallbetrachtungen sondern um den Durchschnitt. Dabei werden Ungerechtigkeiten schon mal hingenommen und sich auch gesetzlich zulässig.
Ich führe hier nur mal das Kindergeld an. Überschreitet das volljährige Kind das hierfür zulässige Jahreseinkommen auch nur um einen Cent, dann gibt es 154€ im Monat Kindergeld eben nicht. Auch Gerichte haben schon bestätigt, dass es eben hinzunehmen ist, wenn dadurch im Einzelfall der eine eben um 1847,99€ schlechter als der andere gestellt wird.
Grüße

Hallo,

Beamte zahlen nach wie vor keinen Beitrag zu ihrer Pension.

Doch, nur nicht auf die Weise wie Arbeitnehmer, aber schon seit über 50 Jahren, als das Gehalt wegen der Pension gekürzt wurde, was sich natürlich auch auf die seit damals erfolgten Gehaltserhöhungen auswirkt, da diese meist auch prozentual erfolgen.
Außerdem gibts seit einigen Jahren bei jeder Besoldungserhöhung einen weiteren Abschlag, der in Pensionsrückstellungen des Staates einfliessen soll, dies aber gerne mal nicht tut und stattdessen zur Verbesserung der Haushaltslage beiträgt (zumindest in Bayern).

Grüße,
Markus

1 Like

Hallo,

Im Schnitt dürfte der Beitrag 3-5 mal so hoch sein wie bei einem Beamten

Wie kommst du auf diesen Faktor? Die Beihilfe beträgt normalerweise 50% (abzgl. der Abschläge), die anderen 50% müssen privat versichert werden.
Selbstständige müssen sich zu 100% selbst versichern, da sollte man annehmen, dass ihr Beitrag ungefähr doppelt soviel kostet wie beim Beamten.

Gruß
Markus

1 Like

Hallo,

Beamte zahlen nach wie vor keinen Beitrag zu ihrer Pension.

Doch, nur nicht auf die Weise wie Arbeitnehmer, aber schon seit über 50 Jahren, als das Gehalt wegen der Pension gekürzt wurde, was sich natürlich auch auf die seit damals erfolgten Gehaltserhöhungen auswirkt, da diese meist auch prozentual erfolgen.
Außerdem gibts seit einigen Jahren bei jeder Besoldungserhöhung einen weiteren Abschlag, der in Pensionsrückstellungen des Staates einfliessen soll, dies aber gerne mal nicht tut und stattdessen zur Verbesserung der Haushaltslage beiträgt (zumindest in Bayern).

Ich hatte schon erwähnt, dass dies eine andere Baustelle ist. Es geht hier bei den Elternbeiträgen einzig und allein darum, wie leistungsfähig ein Beamter mit 3.000€ brutto ist und wie leistungsfähig ein Angestellter mit 3.000€ brutto ist. Es interessiert nicht, ob der eine oder andere für seine Arbeit eigentlich mehr verdient hätte. Es kann kaum die Aufgabe einer Elterbeitragssatzung eines Landkreises sein, solche gefühlten Ungerechtigkeiten zu beheben.
Wenn beim Bematen diese 3.000€ brutto bereits das Netto nach Abzug (in Form der seit 50 Jahren gekürzten Besoldung) seines Beitrages für die Altersvorsorge sind, dann ist es doch nur recht und billig auch beim Angestellten diesen Beitrag abzuziehen. Man hätte nun bei Angestellten pauschal 10% vom Brutto abziehen können oder eben bei Beamten 10% drauf. Das macht den Kohl nicht fett.
Der Beamte hat also von 3.000€ noch 3.000€ nach Abzug der Altervorsoge und aufgrund der fehlenden Arbeitslosenversicherung übrig, der Angestelle nur 2.659,50€. Und diese beiden Zahlen werden gegenübergestellt, wobei sich heraustellt, dass der Beamte um 340,50€ leistungsfähiger ist. Durch den fiktiven Aufschalg wird dieser auf 40,50€ reduziert, was wohl Ziel der ganzen Angelegenheit ist.

Grüße

Zugegebenermassen habe ich keine wissenschaftliche Studie zu der Höhe der Beiträge gemacht. Ich sehe von berufswegen viele Krankenversicherungsbeiträge von alten und jungen, dicken und dünnen, beamten und nichtbeamten.

Ich lege mich da nicht 100%ig fest, aber auch bei nochmaligem Nachdenken würde ich sagen, dass der Faktor 2 nicht stimmt. Es sind aber u.U. noch gewisse Nebenfaktoren, dass man als Beamter evtl. kein Krankengeld mitversichert, o.ä.

Ich weiß nur einige prägnante Beispiele, so dass mein ca. 55-jähriger beihilfeberechtigter Onkel nur die Hälfte an beitrag bezahlt was ich als 33-jähriger nicht beihilfeberechtigter bezahle. Wenn ich 60 bin werde ich wahrscheinlich das fünffache bezahlen.

Und soweit ich weiß ist die Beihilfeberechtigung nicht immer 50% gibts da nicht auch 75%?

Ich wollte jetzt keinen Streit vom Zaun brechen, mir ging es nur darum, kurz aufzuzeigen, dass man als Selbständiger nicht alles hinterhergeworfen bekommet, wie dies im Urprungspost, vielleicht auch einfach nur unglücklich formuliert war. Als Beamter hat man manchmal nicht so das dicke Bruttogehalt, das stimmt schon, aber die „Netto-Vorteile“ dass man eine gesicherte und ausreichende Altersversorgung umsonst und eine „stark rabbatierte“ Krankenversicherung hat, sollte man auch dabei bedenken, das ist nämlich auch einiges an Geld das man spart.

Gruß

Jörg

Hallo,

rein unter diesem Gesichtspunkt hast du natürlich recht.

Ich reagiere nur manchmal allergisch auf den betreffenden Satz. Bei dir kann man zwar davon ausgehen, dass du ihn richtig verstehst, aber vielen unbedarfteren Gemütern (dummerweise auch an höheren Stellen) liefert er leider immer wieder Munition gegen die so furchtbar überbegünstigten Beamten.

LG,
Markus

Zugegebenermassen habe ich keine wissenschaftliche Studie zu
der Höhe der Beiträge gemacht.

Ich auch nicht - ich dachte mir nur dass es, rein rechnerisch, logisch wäre. Es kann natürlich sein, dass da versicherungmathematische Gesichtspunkte mit reinspielen, von denen ich keine Ahnung habe.

Und soweit ich weiß ist die Beihilfeberechtigung nicht immer
50% gibts da nicht auch 75%?

Bin leider nur vom LfSt, nicht vom LfF, daher weiß ich das nicht so genau. Es gibt aber glaube ich wirklich Konstellationen, wo Kinder eines Beamten zu 70% oder sogar 80% beihilfeberechtigt sind.
Der „Standardfall“ sind aber die 50%.

Ich wollte jetzt keinen Streit vom Zaun brechen,

Ich auch nicht :smile:

Als Beamter hat man manchmal
„Netto-Vorteile“

Ich weiß - sonst wäre ich Selbständiger geworden :wink:

Gruß
Markus

Hallo,

rein unter diesem Gesichtspunkt hast du natürlich recht.

Gut. Genau nur um diesen Punkt geht es bei diesem Aufschlag. Nehme ich aber bloß an, weil es mir eine plausible Begründung erschiene.

Ich reagiere nur manchmal allergisch auf den betreffenden Satz. Bei dir kann man zwar davon ausgehen, dass du ihn richtig verstehst, aber vielen unbedarfteren Gemütern (dummerweise auch an höheren Stellen) liefert er leider immer wieder Munition gegen die so furchtbar überbegünstigten Beamten.

Ja. Ich fände es nicht nur für die Beamten sondern auch für die Angestellten besser, wenn die Zahlen korrekt dargestellt werden. Dann würde wohl auch so manchem Unbedarften aufgehen, dass er bei 3.000 Brutto nich nur 298,50€ sondern eigentlich 597€ von 3298,50€ bezahlt.
Für Beamte wäre selbstverständlich ebenso ein Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten wünschenswert. Dann wären auch solche Verrenkungen bei Elternbeitragssatzungen nicht mehr notwendig bzw. es wäre vielleicht einsichtiger, warum sie vorgenommen werden.

Grüße