Höherer Steuersatz im Austrittsmonat?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige bitte Ihre Hilfe zum Thema Gehaltsabrechnung, speziell Lohnsteuerabzug im Austrittsmonat:

Am 4.6. habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber aufgehört und dementsprechend auch nur das Gehalt für die 4 Tage bekommen. Auf meinem letzten Gehaltsnachweis wurde mir jedoch der selbe, komplette Lohnsteuerabzug wie in den vorhergehenden Monaten berechnet (ca.500€), obwohl ich nur knapp 300€ Gehalt für die 4 Tage im Juni bekommen habe.
Angeblich sei die Lohnsteuer im Eintritts- bzw Austrittsmonat höher, wenn man im laufenden Monat begintt und/oder aufhört.
Ist das so richtig???
Wenn nein, wie kann ich die Differenz einfordern? Gibt es da einen Paragrafen oder Gesetzestext?

Danke vielmals für die Hilfe.

Kann ich leider nicht helfen

Hallo,

es ist richtig, dass man im Teilmonat im Verhältnis mehr Steuer zahlt, da es über der tagestabelle abgerechnet wird. Aber 500,-- erscheint mir doch zuviel, da mußt Du ja noch 200 zurückzahlen und das kann nicht sein. Lass es nochmals prüfen.

Grüße

Hallo Julia,

dazu müsste ich zunächst einmal wissen, was außer dem Gehalt denn noch ausgezahlt wurde. Urlaubsgeld, Abfindung etc.? Denn bei einem Bruttogehalt von 300 € fallen auch beim Austritt im laufenden Monat keine 500 € Lohnsteuer an.
Generell ist es richtig, dass bei einem Austritt im laufenden Monat, wie in diesem Fall am 04. des Monats, die Lohnsteuer höher ausfällt.Die Lohnsteuer wird nach Steuertagen ermittelt. Ein normaler, voll gearbeiteter Monat hat 30 Steuertage, dieser dann nur 4. Die Kürzung der Steuertage führt dazu, dass die Lohnsteuer nicht nach der Monats-, sondern anhand der Tagestabelle ermittelt wird. Dadurch erhöht sich der Lohnsteuerabzug im Vergleich zum Monatswert.

Aber wie gesagt: Um sagen zu können, ob die Abrechnung stimmt, müsste man die genauen abgerechneten bruttobeträge kennen.

Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein wenig weiterhelfen.
Gruß
Ankila

Hallo Julia,

Wenn Sie nur das Gehalt von 4 Tagen bekommen haben, dann wird die Lohnsteuer auch nur von diesem Gehalt berechnet und nicht vom ganzen Monatslohn.
Bei 300 € Brutto und 500 € Lohnsteuer müssten Sie Ihrem Arbeitgeber ja noch 200 € zurückzahlen. Da kann ja wohl was nicht stimmen!
Verlangen Sie von Ihrem AG eine korrigierte Lohnabrechnung.

PS: Oder wurde bei Ihnen evtl. eine Korrektur für mehrere Monate gemacht weil sich Ihre Lohnsteuerklasse evtl auf V geändert hat? Das wäre eine mögliche Erklärung.

VG Corinna

Hallo,
Also die zuviel gezahlte Lohnsteuer kannst Du über deine Steuererklärung wieder reinholen.
Den Gesetzestext findest Du im Einkommsteuergesetz
§ 39 b (EStG)
LG

Bei Eintritt oder Austritt wird die Steuer nach einer Tagestabelle berechnet. Kann tatschlich etwas höher ausfallen.
Im Rahmen der Einkommensteuer wird dann über das Finanzamt ja alles wieder ausgeglichen, also kein Grund zur Panik
lg
MT