Hallo Fachleute,
ich hab da mal eine Frage
Wenn man einen 20 Stunden Vertrag(Teilzeit) hat und macht jede Woche zwei Jahre lang 10 Stunden Mehrarbeit,insgesamt also 30 Stunden die Woche. Müsste Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Ortszuschläge, Versorgungsgelder(Essenzuschlag), Zielvereinbarungen, Vermögenswirksame Leistungen und andere Sonderzahlungen nicht auf 30 Stunden berechnet werden?
nö, MUSS sowieso nicht. Freiwillige Leistungen können sogar ggf. auf NULL reduziert werden. Für eine korrekte Auskunft müsste man wissen, ob der AN oder AG tarifgebunden sind oder ein allgemeinverbindlicher TV gilt und was der sagt. Ich denke aber, dass sich auch freiwillige Zahlungen immer auf das normale Einkommen beziehen, selbst wenn man regelmässig Überstunden macht.
Sei froh, wenns überhaupt Weihnachtsgeld gibt!