Wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft und im Kaufvertrag ein an eine Hausverwaltung zu zahlendes Wohngeld vereinbart wurde, der Käufer/ neue Eigentümer aber nach dem Kauf feststellt, dass dieses Wohngeld wesetlich höher liegt (80 Euro), kann er dann irgendwelche Rechte geltend machen ? Wenn ja, gegen wen und in welcher Höhe ?
Hallo, ich meine ein Wohngeld in dem Sinne gehoert nicht in einen Kaufvertrag. Es aendert sich oft jaehrlich, mit den Kosten und Reparaturen, und wird im uebrigen von den Eigentuemern beschlossen. Das kann man nicht als festgeschrieben betrachten und nicht im Kaufvertrag irgendwie verbindlich in die Zukunft formulieren. Fallses drinsteht, deute ich es als Vergleichswert aus der Vergangenheit.
Gruss Helmut