Hallo,
leider gerade jetzt ans 2 Board gepostet nachdem ich gemerkt habe das die Fragen hier wohl besser aufgehoben wären:
Mal angenommen, jemand hätte den Beamtenanwärter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes gemacht. Und ist danach woanders nur als Angestellter untergekommen und erhält E 6.
Der Beschäftige ist von BAT in den TVöD übergeleitet worden.
Kann er noch die E9 (Bachelor) im Rahmen der Höhergruppierung erreichen?
Könnte er vom Angestelltenverhältnis wieder in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?
Schwierige Fragen…
Winterliche Grüße
Hallo,
also wenn du den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du jederzeit wieder als mittlerer Beamter eingestellt werden.
Geht bis A9,Endstufe mittlerer Dienst,gleichzeitig Einstiegsamt für den gehobenen Dienst.
E 9 kann man erreichen wenn man den entsprechenden Job macht, in der Regel hat man da mindestens 2 weitere Angestellte unter sich.
Man könnte dich ggfs von E9 nach A9 übernehmen aber kaum höher, da für A10 entweder ein Diplom einer FH vorhanden sein MUSS oder ein „Prüfungsfreier“ Aufstieg ab dem 40. Lebensjahr gemacht wurde.
grüße
dragonkidd