Höhergruppierung öfftl. Dienst

Guten Tag,

Frau H. wird nach ihrer Elternzeit in Teilzeit für die Vertretung einer Kollegin eingesetzt. Die Vetretungsstelle ist „höherwertig“ und somit bekommt Frau H. für die Vetretungszeit von einem jahr eine persönliche Zulage.
Als das Jahr rum ist, wird ihr mitgeteilt, dass Sie nun dauerhaft die Vetretungsstelle übernehmen wird. Die persönliche Zulage wird weiterhin gewährt.

Steht Frau H. nun nicht die Entgeltgruppe zu, die eigentlich für diese „höherwertige“ Stelle bestimmt ist?

Vielen Dank!

Hallo,

Guten Tag,

Frau H. wird nach ihrer Elternzeit in Teilzeit für die
Vertretung einer Kollegin eingesetzt. Die Vetretungsstelle ist
„höherwertig“ und somit bekommt Frau H. für die Vetretungszeit
von einem jahr eine persönliche Zulage.
Als das Jahr rum ist, wird ihr mitgeteilt, dass Sie nun
dauerhaft die Vetretungsstelle übernehmen wird. Die
persönliche Zulage wird weiterhin gewährt.

Steht Frau H. nun nicht die Entgeltgruppe zu, die eigentlich
für diese „höherwertige“ Stelle bestimmt ist?

Dies könnte möglich sein.
Frau H. sollte sich die Tätigkeitsmerkmale für die höhere Tarifgruppe anschauen und dies mit ihrer tatsächlichen Tätigkeit vergleichen.
Wenn es passt, kann sie ja dann einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Auf eine automatische Anhebung würde ich mich nicht verlassen.
Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen oft sehr langsam.

Wenn es sich allerdings um einen Sprung vom mittleren in den gehobenen Dienst handelt, könnte evt. auch noch die Verwaltungsprüfung 2 erforderlich sein.

Gruß Merger

Es muss nicht zwangsläufig ein Recht auf Höhergruppierung bestehen. Dabei kommt es auf Details, z.B. der offiziellen Qualifikation an. Der zuständige Personalrat kann da sicher genaueres zu sagen, wenn er die Details kennt.