Höhergruppierung TVÖD über mehrere Entgeltgruppen

Hallo,

ich habe von 2003-2006 eine Ausbildung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Danach war ich von 2006 bis 2010 in der EG 5 eingestellt. Am 01.10.2010 wurde ich von der EG 5 (Stufe 3) in die EG 8 (Stufe 2) höhergruppiert ohne Garantiebetrag. Wie berechnet sich diese Höhergruppierung stufenweise? Ist das richtig? Steht mir nicht ein Garantiebetrag von 50 € zu?

Danke für eurere Hilfe!

Hallo, meines Erchtens steht dir der Garantiebetrag zu, steht so auch im TVÖD. Ich würde nochmal bei der Abrechnungsabteilung nachfragen, manchmal übersehen die sowas.
LG

Danke für die super schnelle Antwort. Ja, meines Erachtens auch. Ich war schon bei meiner Personalsachbearbeiterin. Die erklärte mir folgendes: Die Gruppierung E5(Stufe 3)wird mit mit der Gruppierung E6(Stufe 2) verglichen. Da der Betrag niedriger ist, Gruppierung in E6 (Stufe 3). Danach hat Sie dann Gruppierung E7(Stufe 2) mit der Gruppierung E5(Stufe 3) verglichen. Wobei der Betrag natürlich höher ist (E7 Stufe 2). Somit hat Sie mich dann in die E7(Stufe 2) gruppiert, danach E8(Stufe 2). Damit folglich ohne Garantiebetrag. Das ergibt doch keinen Sinn, oder? Ich dachte eigentlich die müssen wissen was sie tun.
LG zurück

Höhergruppierung TVÖD über mehrere Entgeltgruppen
Hi,
in der Regel ist der Berechnungsweg folgender:

Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 5 in die 6, dann von der 6 in die 8 (die 7 bleibt unberücksichtigt). Und ja: 50 EUR stehen Dir zu.

–> § 17 des TVöD

Gruß

Hallo,

von EG 5, Stufe 3 in EG 8, Stufe 2 ist korrekt so.

LG
Angelsfear