hölzener Strommast auf Baugrundstück

Hallo,

wir sind gerade dabei ein Baugrundstück zu erwerben. Leider steht darauf ein Strommast, damit werden die angrenzenden 2 (noch) Gartengrundstücke mit Strom versorgt. Wir wollen jetzt unser Haus darauf bauen, aber der Mast ist im Weg. Strom kann über die Straße erschlossen werden.

Was kann ich tun und was wird es mich kosten?
Ist der Stromversorger verpflichtet, den Mast zu entfernen?

Danke für jede Antwort

Hallo Sven,
grundsätzlich würde ich hierzu einmal das örtliche Energieversorgungsunternehmen kontaktieren - denen dürfte der Mast gehören. Da es sich um direkte Hausanschlüsse handelt, prüfe auch, ob es örtlich zuständige Stadtwerke gibt, die sind für die Niederspannung zuständig.
Wenn die beiden Gartengrundstücke auch bebaut werden sollen, werden die Bauherren wohl kaum einen oberirdischen Hausanschluss wollen. Der Energieversorger soll die Leitung einfach in eine Erdleitung umwandeln. Da musst du auf deinem Grundstück die Erlaubnis für geben, wenn die Hintergrundstücke nicht anders erschlossen werden können. Pass auf, dass die Leitung dann möglichst nah an der Grundstücksgrenze und parallel dazu verlegt wird, ansonsten hast du die nächsten Probleme, wenn du mal eine Garage bauen willst…
Wer die Kosten zu tragen hat, kann ich dir nicht genau sagen aber wenn der Mast mitten im Baufeld steht, solltest du auf jeden Fall versuchen die Kosten dem Energieversorger anzuhängen. Da solltest du eventuell einmal die kleine Summe für ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt ausgeben, wenn sich der Energieversorger wehren sollte.
Wenn das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes der Gemeinde/Stadt liegt, müsste der Ernergieversorger eigentlich auch am Verfahren zur Aufstellung des Planes beteiligt worden sein und wissen, was auf ihn zukommt.
Ich hoffe dir mit meiner Antwort etwas weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße Kirsten

So einfach kann man das nicht beantworten. Das hängt auch von „bestimmten“ Umständen ab. Den Stromversorger fragen. Im schlimmsten Fall ist es eine Baulast. Eine untergeordnete Freileitung kann aber verlegt werden. Stichwort: Kosten, Grundstücksverkäufer, Notarvertrag.

Gruß Baufixx

Hallo Kirsten,

danke für die Antwort.
Es stehen zwei Maste rechts und zwei Maste links von unserem Grundstück auf anderen Grundstücken. Es wäre ja schön wenn das Energieunternehmen die Leitungen in die Erde verlegen würde.
Die Frage ist, ob sie das machen und ob uns das etwas kostet. Ich habe schon einmal bei dem Energieversorger angerufen, und der entspr. Mitarbeiter meinte, ich solle das ganze schrifltich Einreichen.

Meine Angst ist, weil ich nicht glaube dass sie die Leitungen freiwillig verlegen wollen, dass ich mit nett nachfragen zu keinem Ergebnis kommen werde???

Hallo,

leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur folgende Tipps geben:

  1. Irgendwann hat einmal ein Eigentümer sein Einverständnis zu diesem Strommasten erteilt.
  2. Darüber wird es wahrscheinlich eine schriftliche Vereinbarung geben.
  3. Im Grundbuch wird eine Dienstbarkeit eingetragen sein (Strommastenrecht).
  4. Man kann sich mit dem örtlichen Strombetreiber in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie Ihr Anliegen umgesetzt werden kann.

Viel Glück.

… also im Grundbuch steht davon nichts. Wie sehen die Chancen dann aus???

Ich denke mal das wird schwierig, da im Grundbuch in Abteilung II eine Grunddienstbarkeit eingetragen ist. Das Grundstück ist vermutlich entsprechend belastet und eine solche Dienstbarkeit zu löschen wird schwierig. Dadurch verringert sich i.d.R. auch der Grundstückswert.
Es sollte in dem Fall also erst einmal herausgefunden werden, ob eine Belastung eingetragen ist oder nicht und dann kann weiter entschieden werdne…

Viel Glück

Hallo

von welchem Bundesland reden wir und von welchem Energieversorger? Wem gehören die Gartengrundstücke? Werden sie genutzt?

Hallo,
da bin ich überfragt.
Auf jeden Fall würde ich mich mit dem Stromversorger in Verbindung setzen und falls möglich für die 2 Noch-Gärten über Zwischenzähler nachdenken. Die Kabel sollten ja vorhanden sein, also kostengünstig.
Viel Glück!

Einfach mal den Eigentümer des Strommastes (wahrscheinlich örtlicher Stromversorger)fragen. Sonst gibt es wohl eine Duldungspflicht, wenn ihr z.B. dadurch an das Stromnetz angeschlossen seid. Gibt es im Grundbuch dazu eine Eintragung, z.B. Dienstbarkeit/Leitungsrecht?

Gruß Willy1301

Sofern das Mastenunterhaltungsrecht dinglich gesichert ist, also in der Abtl. II des Grundbuches eingetragen ist (Rgelfall bei Überlandleitungen mit hohem KV-Wert z.B. auf Äckern)), dann braucht der Leitungsnetzbetreiber nichts zu untenehmen, da in solchen Fällen das Recht gegenüber dem Grundstücksinhaber entschädigt wurde . Klären Sie Ihr Bauvorhaben mit dem Betreiber des Leitungsnetzes. Der sorgt in aller Regel für eine Sicherung der Bebauung. Es Könnte aber durchaus sein, das bei noch offenen Freileitungen daran die Bedingung geknüpft wird, später auf dem Dach oder an Ihrem Giebel wieder einen Anschlußmast zu befestigen, von dem auch dann auch die Versorgung für Ihr Gebäude abgewzeigt wird; dAs müßten Sie dulden.

hallo,

also eine Grunddienstbarkeit ist nicht vorhanden.
Eon Avacon in Sachsen-Anhalt. Die Gartengrundstücke werden noch genutzt, sind aber jetzt auch Bauland (fast alle ehemals Gartengrundstücke werden dort jetzt verkauft).

Der Stromversorger ist nicht verpflichtet eine andere Stromversorgung zu verlegen ausser der hölzerne Mast stellt eine Gefahr dar. Leider kann auch dann einfach an der gleichen Stelle ein Betonmast hingestellt werden. Wieviel die Beseitigung kosten wird Fragen sie einfach mal unverbindlich beim örtlichen Stromversorger an.

Hallo svenbramer,

zu Deinem speziellen Fall kann ich leider keine genau definierte Antwort geben.

Nach meiner Kenntnis gibt es eine Regelung, dass ein Grundstückseigentümer Leitungslasten auf seinem Grundstück unausweichlich und unentgeltlich dulden muss, wenn er selbst Kunde des Versorgers ist und wenn es keine andere Möglichkeit der Trassenführung gibt.

Warum nimmst Du nicht zuerst, bevor Du andere Wege beschreitest, schriftlichen Kontakt mit dem zuständigen Versorger auf?

Schildere die Situation, vielleicht gibt es einen Ortstermin, wahrscheinlich wird es eine unproblematische Lösung geben.

Ich wäre interessiert, zu erfahren, wie es wirklich weiter geht. Vielleicht berichtest Du mal!

Viele Grüße

BodoCuno

Hallo,

für Stromleitungen über ein Grundstück sind meistens entweder Grunddienstbarkeiten im Grunduch eingetragen oder ist eine Baulast bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde registriert. Eine Verpflichtung des Stromversorgers zur Entfernung eines Strommastes besteht dann grundsätzlich nicht. Nur bei unzumutbaren Beeinträchtigungen kann eine Verpflichtung zur Entfernung bestehen. Dies wird im Hinblick auf eine Bebauung des Grundstücks kaum in Betracht kommen, da der derzeitige Eigentümer mit der Errichtung des Mastes einverstanden gewesen sein muss.

Wenn es ein Mast eines „Stromversorgers, Telefon…“ ist, sicher nicht (kostenfrei).
Die Versorgung von Gartengrundstücken ist allerdings wohl eher unüblich. Ist das gesichert? Wenn privat, müsste es mind. eine Grunddienstbarkeit geben.
Ein priviligierter Stromversorger ist gehalten, mit den geringsten Kosten auf dem kürzesten Weg…
Demnach würden Sie auf Antrag alle Kosten zu tragen haben, die sich natürlich nicht nur aus dem einen Masten ergeben, da kann ja ganz viel von betroffen sein, irgendwie muss der fehlende Mast ja kompensiert werden.
Bitte den „Versorger“ fragen und wenn es streitig wird NUR einen Rechtsanwalt, das dürfen Architekten dann nicht beraten.
Ansonsten: Erst klären, dann erwerben.

Sorry; ich müßte selbst recherchieren, und würde mich bei dem Gemeindeamt erkundigen, notfalls beim Netzbetreiber (resp. Energieversorger) falls eine Dienstbarkeit über diesen Mast n i c h t im Grundbuch eingetragen stehen sollte.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 8.12.2003 und über
1.8020-mal Fragen beantwortet)

Hallo Sven,

wenn das jetzt Bauland ist, würde ich mal bei der Gemeinde vorsprechen, wie die sich das mit der Erschließung der Grundstücke vorstellen. Es sollte ja einen Bebauungsplan geben, der auch das regelt.

Auf jeden Fall kann die Nutzung eines Baugrundstücks nicht auf Dauer durch darüber verlaufende Stromleitungen u.ä. ausgeschlossen werden, wenn es zumutbare Alternativen gibt.

Gerade in der Ex-DDR findet man solche Situationen häufiger, dass Versorgungsleitungen heutigen Privatgrund schneiden. Sind dann natürlich ältere Installationen. Es gibt da aber kein „Gewohnheitsrecht“, zumindest nicht im Bauland.

Gruß
smalbop

Hallo. ich kann leider nicht weiter helfen. Gruß C.