Hörgerät ins Wasser gefallen - wer zahlt?

Hallo,

gesetzt sei hier mal der Fall, Herr A sei Hörgeräteträger. Bei der morgendlichen Toilette nimmt Herr A seine Hörgeräte aus den Ohren und legt sie auf die über dem Waschbecken befindliche Ablage. Er lässt Wasser ins Waschbecken und wäscht sich. Nachdem er sich abgetrocknet hat, nimmt er das erste der beiden Hörgeräte, um es sich wieder in die Ohren zu stecken. Dabei rutscht ihm das Gerät aus der Hand und fällt in das noch mit Wasser befüllte Waschbecken: Das Gerät ist durch die eingedrungene Feuchtigkeit nun kaputt und muss zur Reparatur gegeben werden.

Wie verhält es sich mit den Kosten? Muss die Krankenkasse die Reparaturkosten übernehmen wie z. B. auch in Fällen, in denen das Gerät durch durch Körperwärme/Schwitzen entstandene Feuchtigkeit reparaturbedürftig wurde? Oder zahlt die Hausratversicherung? Oder muss Herr A die Kosten sogar selber tragen?

Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten

Hallo,

Hausrat-, Haftpflichtversicherung und Co. scheiden aus, da kein Versicherungsfall vorliegt (Kein Leitungswasserschaden und Eigenschädigung).

Einzig bleibt die GKV (ich unterstelle eine GKV). Dort gibt es m.W. eine Reparaturpauschale für einen bestimmten Zeitraum. Sind die Kosten in dem Zeitraum höher ist das Pech.

Gruß
CM