Hörgerät mit Iphone-Funktion; wieviel zu Kassengerät zubezahlen

Hallo Experten, erstmals meinte mein HNO-Arzt „kommen sie noch ohne Hörgerat aus?“ Und tatsächlich war ich wenige Monate später in einer Kur, und ich konnte die Anweisungen kaum verstehen. Aber die anderen Patienten meinten dazu „der spricht aber auch sehr leise“. Ich habe immer mit der Hand einen Trichter bauen müssen.

Nun mal eine Frage: Sehr viel Hörgeräte lassen sich mit iPhone koppeln. Man kann dem Vortragenden z.B. das iPhone in die Brusttasche stecken und man hört dann alles optimal.

Dass ich überhaupt mit 71 so schlechte Ohren habe, liegt an einem jahrzehnte lang nicht entdeckten Phäochromozytoms, das an der Nebennieren Stresshormone erzeugt hat und Blutzucker hochgejagt hat und auch noch die Gefässe eng gestellt hat. Seit OP vor 4 Jahren blieb die Verschlechterung stehen.

Hallo,

Die Funktion des Labels „Made for iPhone“ an den Hörgeräten hat noch weiteren Nutzen: die Hörgeräte werden damit zu Kopfhörern. Man kann Inhalte streamen, Anrufe tätigen aber auch Einstellungen akustisch unterstützt vornehmen.

Ich kann da keine Frage finden …

Grüße
Pierre

steht in der Überschrift. Vermutlich zu groß.

wieviel zu Kassengerät zubezahlen

Und da haben meine Vorfahren immer mit mir geschimpft, dass man damals noch gelernt hätten, richtige Sätze zu formulieren.

Sei’s drum …

Du musst das dazu bezahlen, was die Krankenkasse nicht trägt. Es gibt einen Festbetrag von knapp 800,-, den die Krankenkasse für ein Hörgerät übernehmen muss. Für das zweite Hörgerät muss sie weniger übernehmen. Manche Krankenkasse bietet noch ein paar Zusatzleistungen an, die sie trägt.

Ein erster Anhaltspunkt stammt von der Verbraucherzentrale NRW:

Deine Krankenasse zu fragen oder auf deren Internetseite zu schauen dürfte der zweite Schritt sein.

Und fall Deine Frage meinte, ob die Krankenkassen für „Made for iPhone“ einen höheren Festbetrag beitragen müssen: Nein. Sowas ist Luxus und muss vom Patienten/Kunden selbst getragen werden.

Grüße
Pierre

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Hallo…
Die überbrückbare Entfernung ist die von Bluetooth . Also begrenzt.
Nachteil…was ist wenn dein Gerät läutet???
Ich habe es ähnlich gelöst…zB. beim Enkel:
Der bekommt ein Mikrofon mit Bluetooth Sender. …der verbindet sich mit dem Adapter -wird umgehangen- . Der funkt in meine Ohren.
Mittels diesem Adapter kann ich auch Telefonieren… U.v. m.
Frage den Akustik danach. …
Die Technik stammt bei mir von Phonak.de.
Gibt es aber auch von anderen Firmen.
Hinweis:
Klar gibt die Kasse Geld dazu. Gute Geräte kosten aber deutlich mehr…
Ach ja… folgendes geht damit auch. …
Ton vom TV wird in eine Box am TV per Kabel übertragen.
Von dort geht es per Bluetooth über Zwischenbox direkt in meine Ohren.
Noch Fragen???
Melde dich direkt.
Viel Erfolg
Werner

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Hallo,

die Darstellung der VZ ist überraschenderweise mißverständlich bzw. unvollständig. Bereits seit 2009 hat das BSG bzw. in der Folge die Untergerichte mehrfach entschieden, daß Festpreise dann nicht zulässig sind, wenn durch ein teureres Gerät ein besseres allgemeines Hörvermögen nachweislich (durch Trageversuch) erreicht wird.


Alle gesetzlichen Krankenkassen ignorieren diese Urteile weitgehend. Offensichtlich wird darauf gesetzt, daß viele Anspruchsberechtigte die Rechtslage nicht kennen und sich mit einem schlechteren Gerät zum Festpreis „abspeisen“ lassen. Darüber hinaus ignorieren die Kassen auch die Rechtsprechung zum Verfahrensgang, da aufgrund der abgeschlossenen Verträge der GK-Spitzenverbände mit den Verbänden der Hörgeräteakustiker das erstmalige Aufsuchen eines Hörgeräteakustikers mit einer Hörgeräteverordnung als Tag der Antragstellung iSd § 14 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
gilt, der für alle anderen Reha-Träger anzuwenden ist. Das hat enorme Folgen für den Verfahrensgang gem. § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX.

Man kann nur jedem Hörgeschädigten raten, sich sowohl bei Erst-, aber auch bei der Folgebeschaffung von Hörgeräten vor dem ersten Gang zum Hörgeräteakustiker über die Rechtslage zu informieren.
Rechtsschutz im Sozialrecht ist gerade für Hörgeschädigte/-behinderte gut angelegtes Geld. Meine SBV-Klienten gewinnen im Grundsatz jedes Verfahren vor dem Sozialgericht und das sind ungefähr 5 - 10 pro Jahr.

&tschüß
Wolfgang

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Kleiner Nachtrag,
da nicht mehr änderbar,

Diese Aussage

bezieht sich natürlich nur auf Hörgeräteversorgung.

&tschüß
Wolfgang