Moin
Ich schätze stark, dass dieses Thema schon des öfteren behandelt wurde. Nur kann ich das Archiv nicht durchsuchen, weil ich keinen „Premiummitglied“ bin.
Und ja, ja ich habe ein Doppelposting gemacht (Homepage und Recht), weil eine eindeutige Differenzierung des Themas mir nicht möglich schien.
In verschiedenen anderen Foren (Archive) habe ich die unterschiedlichsten Meinungen und Ansichten zu lesen bekommen. Die einen sagen, dass es generell verboten sei wegen § 24 UrhG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__24.html),
andere sagen wiederrum es wären Dateien von bis zu 30 sec. erlaubt oder bis zu 1.Minute.
Dies scheinen mit allesamt subjektive Äußerungen zu sein, ohne standfesten juristischen halt. Und genau diesen suche ich. Aus dem § 24 UrhG werde ich jedoch nicht schlau.
Gibt es so etwas wie einen Präzedanzfall, einen eineindeutige aktuelle Erläuterung zu diesem rechtlichen Sachverhalt? Möglichst mit Link zu eben diesem, weil ich mich absichern möchte und mich nicht auf Äußerungen Dritter verlassen will.
Thx a lot
Jim