Moin
Ich schätze stark, dass dieses Thema schon des öfteren behandelt wurde. Nur kann ich das Archiv nicht durchsuchen, weil ich keinen „Premiummitglied“ bin.
Und ja, ja ich habe ein Doppelposting gemacht (Homepage und Recht), weil eine eindeutige Differenzierung des Themas mir nicht möglich schien.
In verschiedenen anderen Foren (Archive) habe ich die unterschiedlichsten Meinungen und Ansichten zu lesen bekommen. Die einen sagen, dass es generell verboten sei wegen § 24 UrhG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__24.html),
andere sagen wiederrum es wären Dateien von bis zu 30 sec. erlaubt oder bis zu 1.Minute.
Dies scheinen mit allesamt subjektive Äußerungen zu sein, ohne standfesten juristischen halt. Und genau diesen suche ich. Aus dem § 24 UrhG werde ich jedoch nicht schlau.
Gibt es so etwas wie einen Präzedanzfall, einen eineindeutige aktuelle Erläuterung zu diesem rechtlichen Sachverhalt? Möglichst mit Link zu eben diesem, weil ich mich absichern möchte und mich nicht auf Äußerungen Dritter verlassen will.
Thx a lot
Jim
Moin
Es wurde im Board Recht freundlicher Weise daraufhin gewiesen, dass meine Fragestellung nicht eindeutig sei. Dies möchte ich nun auch hier berichtigen:
Ich habe vor Hörproben von verschiedenen Bands in meine HP zu integrieren; quasi als Vorstellung der einzelnen Bands. Die Frage ist nun ob ich die rechtlich betrachtet machen darf und wenn in welchem Rahmen (Minutenanzahl, KBps, etc.).
Es handelt sich hierbei um Musikstücke die nur im Handel auf CD erhältlich sind; ergo käuflich erwerbte Ware.
Thx
Jim
und weil es ein doppelposting ist
schämen wir uns dafür, dass wir das gemacht haben, gell?
schämen wir uns dafür, dass wir das gemacht haben, gell?
Moin
Wenn deiner einer sich für mich schämen will … bitte, ich werde niemanden daran hindern (können). Ich für meinen Teil sehe keinen Grund für eine Veranlassung in mir ein beschämendes Gefühl hervorzurufen, wegen diesem Doppelposting!
In der Tat würde ich vielmehr vorschlagen solche Belehrungspostings als beschämend zu betrachten! Ich weiß nicht wie oft ich hier in irgendwelchen Boards solche „Du sollst nicht …“ Postings lesen musste. Wenn etwas zum Thema geäußert werden will, dann macht es … wenn es nichts zum Thema ist, dann lasst es! Für den Fall das es ein Zwang sein sollte anderen die eigene Meinung über einen Sachverhalt (z.B. Doppelposting, etc.) zu erzählen, so schlage ich eine Fachberatung bei einem Psychologen des Vertrauens vor.
Die Tatsache das meiner einer seine Meinung nun äußert, ist alles andere als Zwang, sondern vielmehr eine aufgestaute „Spannung“ in meiner einer ob dieser Belehrungspostings! Sie gehen mir lapidar gesprochen so langsam auf die Nüsse!
Jim
PS: Ich werde keine weiteren Postings zu diesen Thema äußeren. Meinetwegen könnt ihr euch damit herumschlagen.
ähnliches Thema unter:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Kurze Antwort: nicht erlaubt, bzw. kostenfplichtig.
Alles Gute wünscht
Michael
Sehr gut gesagt!!! *Bravo* owT
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