Hörproben Online - GEMA-pflichtig?

Hallo!

Darf ein Blasmusikverein kurze Live-Mitschnitte eines Konzerts als Hörprobe auf einer Vereins-Homepage anbieten bzw. müsste der Verein das irgendwo (bei der GEMA) anmelden oder sogar Gebühren (in welcher Höhe?) zahlen?

Ich habe gelesen, daß Ausschnitte unter 20 Sekunden erlaubt seien. Kann das jemand bestätigen bzw. dementieren?

Danke und Gruß
(Woly)

Hallo,

Frag doch einfach mal bei der GEMA nach. :wink:
So weit ich weiß, müßte der Verein einen Vertrag mit der GEMA haben, damit die GEMA überhaupt etwas damit zu tun hat, oder der Verein spielt Musik, für die die GEMA die Rechte verwaltet.
Spielt ein Blasmusik-Verein Volksmusik, kann ich mir nicht vorstellen, was die GEMA damit zu tun haben sollte. Dann kann der Verein vermutlich Eigenes in’s Internet stellen, was er will.
Auf der GEMA-Website findest Du Telefonnummern. Ein kurzer Anruf und Du weißt es genau.

cu Rainer

Hallo Rainer,

Musikvereine müssen Ihre öffentlich aufgeführten Stücke der GEMA melden und natürlich auch eine Gebühr zahlen. Zumindest, wenn es sich dabei nicht um Selbstkomponiertes handelt.

Natürlich könnte ich dort anrufen, hatte aber gehofft, hier eine Antwort zu finden. Besonders interessiert mich halt die 20-Sekunden-Sache…

Gruß
(Woly)

NEIN - Gebühr!

Hallo!

Darf ein Blasmusikverein kurze Live-Mitschnitte eines Konzerts
als Hörprobe auf einer Vereins-Homepage anbieten bzw. müsste
der Verein das irgendwo (bei der GEMA) anmelden oder sogar
Gebühren (in welcher Höhe?) zahlen?

Ins Internet stellen ist auch veröffentlichen bzw. eine öffentliche Aufführung (der Unterschied muss aber gemacht werden). Ansonsten sind die zuständigen Ansprechpartner die richtige Wahl zum anrufen.

Ich habe gelesen, daß Ausschnitte unter 20 Sekunden erlaubt
seien. Kann das jemand bestätigen bzw. dementieren?

DEMENTI! Das ist ein altes Gerücht um „Zitate“. Die Sekundenzahl variiert da von 6 - 20 (das größte was ich gehört habe). Es gilt schlichtweg die „Erkennbarkeit“ des musikalischen Motivs.

Ein anderes Thema wäre, wenn Du Aufnahmen online (also öffentlich) stellen willst, die nicht von Dir bzw. dem Verein/deinem Auftraggeber gemacht worden sind. Dann sind noch einmal weitere Personen im Spiel die Rechte anmelden können (Musiker - GVL, Verlag).

Hmm. Wer ist noch wichtig?

DER VERLAG als Vertreter des Autors bzw. Arrangeurs. Vielleicht kann man mit denen sogar einen Deal machen => Link auf Noten zum Kaufen - Musik kostenlos online!

Gruß

Stefan

Danke und Gruß
(Woly)

Bestätigt: Hörproben sind anmelde- & gebührenpfl.
Hallo!

Ich hab’ mir jetzt doch mal die „Mühe“ gemacht, direkt bei der GEMA nachzufragen. Also: Die Stücke sind auf jeden Fall anmelde- und gebührenpflichtig. Es gibt da einen Tarif für 100 Euro im Jahr, bei dem man entweder 5 komplette oder 10 Teilstücke online stellen darf, von denen innerhalb des Jahres maximal 50 % ausgetauscht werden dürfen.

Mir wäre das auf jeden Fall zuviel für einen kleineren Blasmusikverein, der für das Kaufen der Noten und die Gebühren bei Live-Aufführungen wirklich schon genug zahlen muß.

Gruß
(Woly)