NEIN - Gebühr!
Hallo!
Darf ein Blasmusikverein kurze Live-Mitschnitte eines Konzerts
als Hörprobe auf einer Vereins-Homepage anbieten bzw. müsste
der Verein das irgendwo (bei der GEMA) anmelden oder sogar
Gebühren (in welcher Höhe?) zahlen?
Ins Internet stellen ist auch veröffentlichen bzw. eine öffentliche Aufführung (der Unterschied muss aber gemacht werden). Ansonsten sind die zuständigen Ansprechpartner die richtige Wahl zum anrufen.
Ich habe gelesen, daß Ausschnitte unter 20 Sekunden erlaubt
seien. Kann das jemand bestätigen bzw. dementieren?
DEMENTI! Das ist ein altes Gerücht um „Zitate“. Die Sekundenzahl variiert da von 6 - 20 (das größte was ich gehört habe). Es gilt schlichtweg die „Erkennbarkeit“ des musikalischen Motivs.
Ein anderes Thema wäre, wenn Du Aufnahmen online (also öffentlich) stellen willst, die nicht von Dir bzw. dem Verein/deinem Auftraggeber gemacht worden sind. Dann sind noch einmal weitere Personen im Spiel die Rechte anmelden können (Musiker - GVL, Verlag).
Hmm. Wer ist noch wichtig?
DER VERLAG als Vertreter des Autors bzw. Arrangeurs. Vielleicht kann man mit denen sogar einen Deal machen => Link auf Noten zum Kaufen - Musik kostenlos online!
Gruß
Stefan
Danke und Gruß
(Woly)