Hof gekauft, mit 3 Wohnungen

Im Notarvertrag steht (sinngemäß, habe ihn gerade nicht vorliegen)
„Der Verkäufer bestätigt das alle (Wohnungen oder Bebauungen oder …?) genemigt sind.“

Nun stellt sich heraus, die 3. Wohnung ist nicht genemigt.

Kann der Käufer eine Kaufpreisminderung verlangen?
Danke

Falsche/unzutreffende Aussage über den Zustand oder Umfang des Kaufobjektes. Da könnte man ggf. sogar den ganzen Kauf rückabwickeln.

Frage: Warum lässt man sich eigentlich etwas bestätigen was man schwarz auf weiß vorgelegt bekommen müsste ? Also Einsicht in die genehmigten Bauunterlagen .

MfG
duck313

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Warum das im Notarvertrag steht weis ich nicht. Wir sind nicht davon ausgegangen, das da was schwarz gebaut wurde.
Außer das wir den Notarvertrag unterschrieben haben, haben wir nix damit zu tun (also wir haben da nix vorgegeben oder so)
Rückabwickeln wollen wir nicht, wir würden die Wohnung zurückbauen, das passt. Aber die Kosten dafür sollte der Verkäufer erstatten. und die Arbeit auch vergüten. Also eine Summe x vom Kaufpreis erstatten. wer kann solch einen ‚Wert‘ berechnen.

Ein gerichtlich zugelassener und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien.
Evtl. aber auch dein Steuerberater, dann nämlich, wenn z.B. eine Vermietung angestrebt war um Einnahmen zu erhalten. Wenn nun nur 2 statt 3 Wohnungen möglich sind, kann das ja sich finanziell auswirken. Und zwar im Grunde dauerhafte Mindereinnahmen bedeuten.

Noch eins, man darf nie davon ausgehen, es stimmt was der Verkäufer sagt oder zusichert. Er muss nicht mal lügen. Er selbst kann von falschen Voraussetzungen ausgegangen sein, hat womöglich einst selbst von Angehörigen das Objekt übernommen.
Man baut einfach das Haus aus und kein Hahn kräht danach. Erst beim Neueigentümer mag das dann auffallen. Oder wenn die Behörde durch Zufall darauf aufmerksam wird.

MfG
duck313

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