Hofeinfahrt zuparken?

Hallo,folgende fiktive Begebenheit.Eine Feuerwehrzufahrt(Weg) zum Wald wird von den anliegenden Nachbarn und dem angrenzenden Tennisplatz genutzt.Die Tennisnutzer parken auf dem Weg und die Nachbarn nutzen es um von hinten z.Bsp. mit ihren Autos auf die Hintergrundstücke zu kommen.
Nun ist es so das die Tennisspieler die Einfahrten der Nachbarn zuparken.Trotz „Einfahrt freihalten“-Schilder.
Dürfen die Nachbarn „Einfahrt freihalten-Sonst kostenpflichtig abschleppen“-Schilder aufstellen?Ist das rechtlich ok?
Vielen Dank für Antworten
Wodan

Hallo,

Eine Feuerwehrzufahrt(Weg)
zum Wald

Ist das wirklich eine Feuerwehrzufahrt? Oder nur ein (nicht dem allgemeinen Verkehr gewidmeter) land- und forstwirtschaftlicher Weg?

wird von den anliegenden Nachbarn und dem
angrenzenden Tennisplatz genutzt.Die Tennisnutzer parken auf
dem Weg und die Nachbarn nutzen es um von hinten z.Bsp. mit
ihren Autos auf die Hintergrundstücke zu kommen.

Aha. Der Weg wird von Allen benutzt.

Nun ist es so das die Tennisspieler die Einfahrten der
Nachbarn zuparken.Trotz „Einfahrt freihalten“-Schilder.

Aber die Anlieger denken, die haben mit dem Feuerwehrzufahrt-Argument die Möglichkeit, die alleinigen Nutzer zu werden.

Dürfen die Nachbarn „Einfahrt freihalten-Sonst kostenpflichtig
abschleppen“-Schilder aufstellen?

Schilder aufhängen werden sie dürfen, soviel sie wollen. Ob es nutzt, möchte ich bezweifeln. Es ist zu beachten, daß es sich möglicherweise nicht um eine öffentliche Straße handelt und daß die entsprechende Rechtsprechung nicht 1:1 greift.

Ist das rechtlich ok?

Das wird geklärt, wenn der erste Tennisplatznutzer abgeschleppt worden ist und es um die Kosten geht.

Ich würde erstmal den Verantwortlichen für den Weg einschalten. Das dürfte die Gemeinde/Stadt sein. Aber Vorsicht, ich sehe auch das Risiko, daß den Anliegern untersagt wird, diesen Weg ebenfalls zu benutzen. Oder daß sie Wegeunterhaltungskosten zu tragen haben, Oder …

Gruß
Jörg Zabel

PS: Persönlich kann ich nicht verstehn, daß Sportler immer möglichst nah an ihrer Sportfläche parken müssen, jegliche körperliche Anstrengung ausserhalb der Sportfläche wird gescheut.

Hallo,

wird eine Einfahrt zu einem Grundstück zugeparkt, so ist ein Abschleppen auch ohne entspr. Schild zulässig. Es kommt aber darauf an, dass tatsächlich eine grobe Behinderung vorliegt und es keine zumutbare andere Möglichkeit gibt. Die Verhältnismäßigkeit sollte also gewahrt werden.

Ich denk mal wenn der Grundstück denen gehört dann dürfen die so ein Schild anbringen… und wenn die den Haus/Wohnung vermieten, dann eher nicht :confused: bin mir da nicht sicher :smile:

jep, feuerwehrzufahrten wachsen nicht so einfach aus dem nichts. die müssen amtlich angeordnet werden und dazu noch nach vwv ausgeschildert werden.

nicht jede ausfahrt ist eine feuerwehrzufahrt obwohl dort natürlich auch mal ein rotes auto mit blauer bommel sich hinverirren könnte.

hauptmann

Prinzipiell dürfen Ein- und Ausfahrten nicht zugeparkt werden. Ausnahmen wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen im Einsatz mal ausgenommen. Das ist Grundstoff in der Fahrschule. Rein rechtlich könntest Du ein Auto also schon abschleppen lassen, wenn die Stoßstange die Grenze um einen Millimeter überschreitet, denn so steht es geschrieben. Sorry, ich war’s nicht!

Aber Papier ist geduldig, und es liegt zwischen Recht und Menschlichkeit ein großer Unterschied. Ich kenne deine Situation nicht im Detail, aber wenn Du ohne große Probleme hinein und heraus fahren kannst, solltest Du es dabei belassen. Man muss ja nicht immer auf sein Recht pochen.

Gruß Marcus

PS: Persönlich kann ich nicht verstehn, daß Sportler immer
möglichst nah an ihrer Sportfläche parken müssen, jegliche
körperliche Anstrengung ausserhalb der Sportfläche wird
gescheut.

Aber das ist doch klar: Nach dem Sport wird geduscht. wer will denn im Auto nach Schweiß stinken?