Hoffe, hier bin ich richtig - Onlineshop eröffnen

Hallo,

ich habe leider keine besser passende Rubrik gefunden und hoffe dennoch auf Antworten:

Wenn ein Hobbyfotograf seine Bilder verkaufen möchte und dies nur nebenher über das Internet, muss der Hobbyfotograf einen Gewerbeschein anmelden?

Müssen AGBs auf der Homepage genannt werden?
Muss ein Rücknahmerecht gegeben werden?
Muss Mehrwertsteuer angegeben werden?

Verkauft dieser Fotograf seine Bilder auf diversen Ausstellungen, sind ja auch keine solche Dinge notwendig.

Dieser Onlineshop ist mehr als Präsentation gedacht; sollte sich jedoch ein williger Käufer hier finden, kann das Bild natürlich auch verkauft werden.

Freue mich auf Antworten

Hallo,

Gewerbeschein: Ja

AGB`s: Ja - Sie sind dazu verpflichtet

Rücknahmerecht: Ja

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer: Nein - Wenn Kleinunternehmerregelung

Quelle: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…

Ja - Wenn oben genanntes nicht zutrifft.

Hoffe konnte helfen.

Schöne Grüße

Gerhard

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hallo,

ich denke, du brauchst keinen gewerbeschein. als künstler bist du freiberufler und hat nur diesen freiberuf und sämtliche sich daraus ergebenen einkünfte den finanzamt zu melden.

die AGB sind im allgemeinen überflüssig, es gilt deutsches(?) recht.
allerdings ist ein impressum unverzichtbar.

mehrwertsteuer oder nicht, kommt darauf an, welche regelung du mit dem finanzamt getroffen hast.

Dieser Onlineshop ist mehr als Präsentation gedacht;

dann würde ich ihn auch genauso gestalten - als präsentation und NICHT als onlineshop.

gruß
ann

Hi,

AGB`s: Ja - Sie sind dazu verpflichtet

Damit das nicht falsch verstanden wird:
Wenn AGB vorhanden sind, dann müssen sie wirksamer Bestandteil des Kaufvertrages werden.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…

Aber!
Es gibt keine Verpflichtung, AGB überhaupt zu erstellen. Es geht auch ohne.

Ulrich

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Kleine Anmerkung von mir dazu:
Es gilt dann das BGB. An die AGB werden recht strenge Anforderungen gestellt.
Z.B. deutlich sichtbar Aushänge bzw. *vor* Vertragsabschluss dem Kunden zur Kenntnis geben, keine überraschende Klauseln uvm.
Wenn schon AGB, dann nur welche, die unter Inanspruchnahme eines Anwalts entstanden sind. Was da so durch die Gegend geistert, ist teilweise schon ziemlich peinlich für den Verkäufer.

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