Hoffläche unterschiedlich gepflastert

Hallo@all

Mal angenommen, ein freundlicher Vermieter tut seinen Mietern was Gutes und lässt eine Hinterhoffläche neu pflastern. Nach getaner Arbeit, wenn das Regenwasser getrocknet und der Sand weggespült ist, bemerkt man, dass die Pflastersteine unterschiedliche Farben aufweisen, jeweils etwa hälftig, linke Hofhälfte ca 15 % heller als die rechte Hälfte. Nun ist unser freundlicher Vermieter recht traurig ob des schlampig ausgeführten Auftrags, daher mal meine rein hypothetische Frage:

Könnte der Handwerksbetrieb, der offensichtlich Steine aus zwei unterschiedlichen Produktionschargen genommen hat, zur Nachbesserung aufgefordert werden?

Bedanke mich für Eure Einschätzungen, vielleicht kenn sogar jemand ein Urteil hierzu

Gruß vom Webdepp

Hallo,

diesen handwerklichen Anfängerfehler kann man vermeiden, wenn man die Steine aus unterschiedlichen Produktionschargen durch sogenanntes Quermischen abwechselnd verbaut. Ergebnis ist ein gleichmäßiges und optisch aus jedem Blickwinkel und jeder Entfernung ansprechendes lebendiges Farbenspiel. Dafür braucht es kein Gerichtsurteil, das sind die anerkannten Regeln der Handwerkstechnik. Ich würde mir vom Handwerksbetrieb oder notfalls vom Hersteller zunächst mal die Verarbeitungshinweise/Verlegeanleitung vorlegen lassen, ich wette fast, dass das schon dort drinsteht.

Gruß
smalbop

Servus,

und was meinst Du zu der vorgelegten Frage?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Könnte der Handwerksbetrieb, der offensichtlich Steine aus
zwei unterschiedlichen Produktionschargen genommen hat, zur
Nachbesserung aufgefordert werden?

einschlägig ist hier der §434 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html), wobei hier relevant wäre, was vertraglich vereinbart war, bzw. was als üblich anzusehen ist.

In der Regel wird bei derartigen Verfahren die Entscheidung von einem einzuholenden Sachverständigengutachten abhängig gemacht und der Ausgang eines Rechtsstreits wäre sehr ungewiss. Eine einvernehmliche Einigung wäre daher sicher eher anzustreben.

Gruß

S.J.

und was meinst Du zu der vorgelegten Frage?

Das ist ja mal ein besonders kluger Einwand. Du hast das zweite Staatsexamen sicher schon mit Bravour bestanden.

Ich meine dazu, dass in Deutschland selbstverständlich jederzeit jeder von jedem zu allem möglichen und unmöglichen aufgefordert werden kann.

Deswegen stellt hier aber bestimmt keiner eine Frage, sondern weil er wissen will, mit welchen Fakten er seinen Anspruch begründen soll.

Gruß

smalbop

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