Hoffnung auf Geld von insolventem Sportstudio?

Hallo allerseits,

eine Frage zum Insolvenzrecht:

Ein Sportstudio ist pleite gegangen und hat im März Insolvenz angemeldet. Angenommen, jemand hat im Januar einen Jahresvertrag abgeschlossen und die Gebühr von 408,- Euro im Voraus bezahlt (weil es dafür einen deutlichen Rabatt gab).

Er hat seinen Vertrag fristlos gekündigt (das Studio ist geschlossen, die angebotene Trainingsausweichmöglichkeit ist von der Entfernung und der Ausstattung her inakzeptabel, es besteht kein Signal von Seiten des Studios, dass es wieder öffnet). Kann er sich jetzt noch Hoffnungen machen, das Restgeld anteilig zurück zu bekommen?

Danke für eventuelle hilfreiche Auskünfte!

Ich glaube kaum.
Bei der Insolvenz werden üblicherweise die Ansprüche von Finanzamt, Sozialversicherung, Banken und Beschäftigten zuerst bedient. Da bleibt für einen Kunden, der vorausbezahlt hat, mit Sicherheit nichts mehr übrig.

Ich bin kein Fachmann, aber sehr sicher, dass du das so ziemlich vergessen kannst.

Soweit ich weiß, wird bei Insolvenz, das Geld (und die Materiellen Gegenstände) die noch da sind, prozentual auf alle Gläubiger verteilt.

Nur normalerweise ist nix liquides da, und die Geräte lassen sich nur unter Preis verkaufen.

Ich weiß auch nicht, ob du einen Antrag irgendwo stellen musst, dass du mt zu den Gläubigern gehörst und mit welcher Summe. Kann aber gut sein.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Maike

Bei der Insolvenz werden üblicherweise die Ansprüche von
Finanzamt, Sozialversicherung, Banken und Beschäftigten zuerst
bedient. Da bleibt für einen Kunden, der vorausbezahlt hat,
mit Sicherheit nichts mehr übrig.

Was heißt „üblicherweise“? Wo ist das geregelt? Gab es nicht mal sowas, wie eine Quote?

LG, der Kater

Bei der Insolvenz werden üblicherweise die Ansprüche von
Finanzamt, Sozialversicherung, Banken und Beschäftigten zuerst
bedient. Da bleibt für einen Kunden, der vorausbezahlt hat,
mit Sicherheit nichts mehr übrig.

Was heißt „üblicherweise“? Wo ist das geregelt? Gab es nicht
mal sowas, wie eine Quote?

genau, und das ist dann der Teil der nach obengenannten überbleibt.

LG, der Kater

Wallflower

Ich weiß auch nicht, ob du einen Antrag irgendwo stellen
musst, dass du mt zu den Gläubigern gehörst und mit welcher
Summe. Kann aber gut sein.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Fast :smile:

Wer weiss denn, ob und wo man einen Antrag stellen muss? - Ich hab dem Inhaber jetzt halt erstmal schriftlich per Einschreiben meine Forderung auf Erstattung des Restbetrags mitgeteilt. Geht sowas dann nicht direkt an den Insolvenzverwalter, der sammelt dann sozusagen alle Ansprüche und guckt ob er die befriedigen kann?