Hallo
Darf ein Vermieter einer außenstehenden Person, einfach so Haus- bzw. Hofverbot erteilen?(In diesem Fall auf einem Reiterhof) Man hat doch, glaube ich, noch ein Recht darauf, Besuch zu empfangen, oder kann der Vermieter bestimmen, wer kommen darf und wer nicht?
Vielen Dank