Hofzufahrt beschädigt KFZ bei Ein- / Ausfahrt

Hallo,

im kurzen folgendes:
hinter einem Mehrfamilienhaus gibt es für die Bewohner Stellplätze, die angemietet werden können. Diese Stellplätze erreicht man, in dem man eine Hofeinfahrt benutzt, die leicht abfallend zu den Stellplätzen führt.
Die Bodenbeschaffenheit der Stellplätze als auch die Hofeinfahrt ist nicht gerade optimal, denn der benutzte Beton reisst überall und verursacht dadurch Unebenheiten etc, was von Jahr zu Jahr (meist nach dem kalten Winter) schlimmer wird. Der Vermieter weiss darüber Bescheid.
Nun ist aber das Problem, dass ein Fahrzeug bei der Ein- als auch Ausfahrt mit dem Bodenbleich an der Kante der Abfahrt mit dem Bodenblech schleift. Das Problem trat erstmailg im Herbst auf, aber nur im beladenen Zustand des Fahrzeuges (vier Personen oder Wochenendeinkauf). Der Vermieter wurde informiert und die Einfahrt wurde nur noch mit dem Fahrzeug benutzt, wenn es nicht beladen war (sprich der Fahrer fuhr das Fahrzeug ohne weitere Insassen oder Gewichte zu dem Stellplatz). Nun ist aber seit ca. zwei Wochen das Problem, dass die Einfahrt nicht einmal nur mit dem Fahrer selbst zu bewältigen ist, das Fahrzeug schleift immer. Erneut den Vermieter informiert, als Antwort gab es, das Auto trägt Schuld daran, da es tiefergelegt ist.
Richtig, das Fahrzeut ist 30mm (Werkstuning) tiefergelegt, das Fahrzeug passiert seit ca. zwei Jahren diese Einfahrt und erst seit diesem Herbst gibt es Probleme. Daher kann das Auto nicht das Problem sein.

Wie ist nun vorzugehen bzw. wer ist im Recht?
Derzeit wird das Fahrzeug nicht mehr auf dem Stellplatz abgestellt, die Miete (ungekürzt) aber weiterhin gezahlt.

Thorsten

Hallo,

der Vermeiter ist zwar verpflichtet, eine funktionsfähige Hofeinfahrt zu gewährleisten, wenn er die Stellplätze oder Garagen vermietet hat. Allerdings hat er das Recht, sich ausschliesslich auf die üblichen Fahrzeugabstände zum Boden zu berufen. Für ein „tiefer gelegtes“ Fahrzeug hat der Vermieter keine Vorkehrungen zu treffen.

Gruss Günter

im kurzen folgendes:
hinter einem Mehrfamilienhaus gibt es für die Bewohner
Stellplätze, die angemietet werden können. Diese Stellplätze
erreicht man, in dem man eine Hofeinfahrt benutzt, die leicht
abfallend zu den Stellplätzen führt.
Die Bodenbeschaffenheit der Stellplätze als auch die
Hofeinfahrt ist nicht gerade optimal, denn der benutzte Beton
reisst überall und verursacht dadurch Unebenheiten etc, was
von Jahr zu Jahr (meist nach dem kalten Winter) schlimmer
wird. Der Vermieter weiss darüber Bescheid.
Nun ist aber das Problem, dass ein Fahrzeug bei der Ein- als
auch Ausfahrt mit dem Bodenbleich an der Kante der Abfahrt mit
dem Bodenblech schleift. Das Problem trat erstmailg im Herbst
auf, aber nur im beladenen Zustand des Fahrzeuges (vier
Personen oder Wochenendeinkauf). Der Vermieter wurde
informiert und die Einfahrt wurde nur noch mit dem Fahrzeug
benutzt, wenn es nicht beladen war (sprich der Fahrer fuhr das
Fahrzeug ohne weitere Insassen oder Gewichte zu dem
Stellplatz). Nun ist aber seit ca. zwei Wochen das Problem,
dass die Einfahrt nicht einmal nur mit dem Fahrer selbst zu
bewältigen ist, das Fahrzeug schleift immer. Erneut den
Vermieter informiert, als Antwort gab es, das Auto trägt
Schuld daran, da es tiefergelegt ist.
Richtig, das Fahrzeut ist 30mm (Werkstuning) tiefergelegt, das
Fahrzeug passiert seit ca. zwei Jahren diese Einfahrt und erst
seit diesem Herbst gibt es Probleme. Daher kann das Auto nicht
das Problem sein.

Wie ist nun vorzugehen bzw. wer ist im Recht?
Derzeit wird das Fahrzeug nicht mehr auf dem Stellplatz
abgestellt, die Miete (ungekürzt) aber weiterhin gezahlt.

Thorsten

Danke für die Antwort,

aber dennoch konnte mit diesem Fahrzeuge zwei Jahre lang die Hofeinfahrt genutzt werden, ohne dass es Probleme gab. Das Fahrzeug war schon immer leicht tiefergelegt.
Dies zeigt doch, dass sich was an der Hofeinfahrt geändert haben muss, dies sieht man auch an der Bodenbeschaffenheit, dass es viele Schlaglöcher gibt, die zuvor nicht da waren.

Thorsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Vermieter bietet die Stellplätze an, du nutzt einen und bezahlst dafür. Bist du mit der Leistung nicht mehr einverstanden, kannst du den Vertrag kündigen und dich nach einem anderen Abstellplatz für dein Kfz umschauen.

So blöd das klingt, aber welches Recht willst du daraus ableiten, dass du 2 Jahre lang da lang fahren konntest?

Wenn der letzte Mieter seinen Stellplatz kündigt und der Vermieter so keine Einnahmen mehr hat, wird er sehen, ob er was an der Einfahrt erneuert oder sie so belässt und die Stellplätze nicht anbietet.

Läuft auf dasselbe raus, wenn du an deiner Wohnung Mängel feststellst und den Vermieter informierst. Entweder er behebt sie oder er lässt dich schmoren bis du ausziehst. Oder nehmen wir deine Straße, gestern konntest du noch ohne Probleme fahren, nach dem Winter bröselt die Decke und du schleichst mit 30 statt mit 50 hinüber. Die erste Maßnahme dagegen wird sein, dass ein Schild mit Vorsicht Straßenschäden aufgestellt wird.
Was im übrigen dem Vermieter auch nahe zu legen wäre *veg*

Teufelchen

Bist du Vermieter?
Denn du hörst dich danach an…
Sicher kann ich den Stellplatz kündigen, aber ist dennoch nicht die Lösung, da ich mein Auto nur ungerne an der Hauptstrasse abstelle - daher hab ich den Stellplatz gemietet.
Soll ich nun das Auto auf Serienfahrwerk umbauen lassen?
Das kann doch nicht sein…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

War mit Absicht der beste Spruch des Tages.
Ich bin stinknormaler Mieter, der durchaus auch genug Ärger mit Vermietern gehabt hat.
Im Gegenteil ich beschäftige mich hin und wieder mit ein paar Rechtsachen, um zu vermeiden, dass ich vom Bauchgefühl heraus der Meinung bin Recht zu haben und das mit allen Mitteln zu bekommen, wenn es keine Chance dafür gibt.
Sorry, wenn du das nicht hören willst.
Aber es gibt genügend Autofahrer, die ihr Auto auch gern in Garage/ Carport oder Stellplatz abstellen würden, aber es Tag für Tag und Nacht für Nacht auf der Straße abstellen müssen.

Entweder du lässt dein Auto zurückbauen auf Serienfahrwerk und hast dein Stellplatz (zumindest solange bis sich die Einfahrt noch weiter verschlechtert) oder du kündigst deinen Vertrag, behälst dein Auto, wie es im Moment ist und stellst es auf der Straße ab.

Stell dir doch mal bitte selbst die Frage, wie willst du den Vermieter dazu zwingen, etwas an der Einfahrt zu machen?
Kommst du auf eine Antwort? Ich nicht.

Angenommen, die Situation der Einfahrt verschlechtert sich weiter, so dass man auch nicht mit einem Serienfahrwerk die Einfahrt nutzen kann - hab ich dann auf irgendwas Recht?
Ich hab den Stellplatz gemietet, vor zwei Jahren war es ein anderer Zustand, daher dachte ich, dass ich wenigstens ein wenig Recht darauf hätte, dass die Einfahrt ausgebessert wird.
Denn dadurch sieht man doch, dass die Einfahrt nicht fachgerecht gebaut wurde und sich nun alles nach und nach absetzt.
Wenn ich nun zum Beispiel den Stellplatz beschädigt hinterlassen würde (wenn ich kündige), so würde er mir dies doch auch in Rechnung stellen - oder?

Thorsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nabend,

nehmen wir mal an, ein Kfz mit Serienfahrzeug fährt in Schrittgeschwindigkeit über die Einfahrt, setzt auf und erleidet einen Schaden. Und außerdem angenommen, der Vermieter weiß über den schlechten Zustand Bescheid und tut nichts dagegen auch keine Hinweise auf den Zustand. So sollte aus privatrechtlicher Sicht ein Schadenersatz-Anspruch aufgrund des Vertrages bestehen.
In wieweit eine solche Entscheidung, wenn sie vor dem Gericht entschieden wird, auch Auswirkungen auf eine Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung der Schäden sich auswirken kann, weiß ich nicht. Ich vermute aber eher nicht.

Du sagst der Zustand war vor 2 Jahren anders und daran sieht man, dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde.
Schau dir bitte mal die Straßen vor dem Winter an und nach dem Winter. Du bekommst nichts so dicht, dass nirgends Wasser durchkommt, was dann gefriert und zerstört bzw. Absackungen begünstigt, wenn es wieder taut.
So wenig, wie man den Staat dazu verpflichten kann, ein Schlagloch auszubessern, kannst du einen Vermieter dazu verpflichten.
Deine einzige Wahl, die ich sehe, liegt in einer Kündigung des Vertrages.
Vertrag heißt halt übereinstimmende Willenserklärungen zweier oder mehrerer Personen. Nun stimmt dein Willen mit dem des Vermieters nicht mehr überein. Ob du das Recht hast, aufgrund der nicht mehr vorhandenen zugesicherten Eigenschaften der Einfahrt, sofort zu kündigen (also fall es eine Kündigungsfrist gibt, diese zu ignorieren), kann man so pauschal schlecht sagen.

Du nennst das Beispiel mit dem Beschädigen des Stellplatzes. Das heißt du verursachst, ob fahrlässig oder vorsätzlich, einen Schaden einem Gegenstand der dir nicht gehört, den du aber nutzen darfst. Ist ja logisch, dass du dafür aufkommen musst. Aber hat der Vermieter die Einfahrt beschädigt ? Du magst zwar der Meinung sein, es wurde nicht fachgerecht gebaut und wegen der mangelnden Reaktion des Vermieters verschlechtert sich der Zustand der Einfahrt zusehens, aber das ist sein Eigentum. Damit kann er grundsätzlich verfahren wie es ihm beliebt. Es muss nur dafür gerade stehen, wenn jemand trotz Umsicht in Unkenntnis des Zustandes einen Schaden erleidet. Würden da zB metertiefe Löcher klaffen, in denen sich Bewohner des Hauses alle Knochen brechen, wenn sie im Dunklen langgehen.

Meine Essenz daraus ist:
Du kannst ihn nicht dazu zwingen den Zustand dahingehend zu ändern, dass du dort lang fahren kannst. Du kannst den Vertrag kündigen oder wenn du einen Schaden an deinem Wagen erleidest Schadenersatz verlangen. Wobei ich das in deinem Fall fast schon wieder bezweifel, da du ihn informiert hast und von daher weist, was dich da erwartet. Sodass du einen Schaden dann ja mutwillig in Kauf nehmen würdest.

Aber frag doch mal deine Nachbarn, die die Stellplätze auch nutzen, was sie davon halten. Eventuell wenn wirklich alle die Nutzung einstellen / Vertrag kündigen, würde sich eventuell was bewegen, je nachdem wie der Vermieter drauf ist. Aber ich könnte mir vorstellen, dass nicht alle an einem Strang ziehen werden.

Teufelchen

Das ist allerdings nicht ganz richtig…

So wenig, wie man den Staat dazu verpflichten kann, ein
Schlagloch auszubessern, kannst du einen Vermieter dazu
verpflichten.

Der Staat hat Verkehrssicherungspflichten und ist ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn durch Schlaglöcher etc. Fahrzeugschäden entstehen. In Berlin hat man zur Vermeidung von Fahrzeugschäden auf den Straßen die sich mangels in Instandsetzung zu Panzerteststrecken entwickelt haben folgende Lösung entwickelt: Man bringt schnell mal Tempo 30 Schilder mit dem Zusatz Straßenschäden an. Somit erspart sich die Stadt Regressansprüche & Straßenausbesserung…

ElC.

Verkehrssicherungspflicht heißt nicht dass man jedes Schlagloch beseitigen muss.
Verkehrssicherungspflicht heißt, wer in seinem Bereich (Straße) eine Gefahrenquelle schafft, muss sie so sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
Schlaglöcher sind nicht immer geeignet zu Schäden zu führen, und sind außerdem ein Punkt der zur Straßenbaulast gehört.

Schau in das Fernstraßengesetz § 3:

(1) Die Straßenbaulast umfaßt alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben.
Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen (1), zu berücksichtigen.

(2) Soweit die Träger der Straßenbaulast unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zur Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 außerstande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen.
Diese hat die Straßenbaubehörde vorbehaltlich anderweitiger Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde aufzustellen.

(3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus die Bundesfernstraßen bei Schnee- und Eisglätte räumen und streuen.
Landesrechtliche Vorschriften über die Pflichten Dritter zum Schneeräumen und Streuen sowie zur polizeimäßigen Reinigung bleiben unberührt.

Hier heißt es nach dem Verkehrsbedürfnis und der Leistungsfähigkeit. Das heißt, wenn kein Geld vorhanden ist, bleibt die Straße so wie sie ist. Wichtig ist dann, die Schadenersatzpflicht zu vermeiden. Dazu werden die von dir genannten Schilder aufgestellt. Wobei eine GEschwindigkeitsbeschränkung eher Unsinn ist, normal gehört da ein „Vorsicht Straßenschäden“ hin. Denn selbst mit 30 oder 50 km/h kann man Schaden erleiden. Und dann heißt ein 50er Schild, du kannst hie rmit 50 langfahren. Sollte dir dann ein Schaden entstehen, obwohl du vorschriftsmässig gefahren bist, dann bleibt der Baulastträger trotzdem in der Schuld den Schaden zu ersetzen.

Der Punkt ist, man muss Straßenbaulast (Unterhaltung der Straßen) von der Verkehrssicherungspflicht etwas getrennt sehen. Zur Unterhaltung der STraßen (Schlaglochbeseitigung) kannst du den Staat nicht verpflichten. Du kannst lediglich einen erlittenen Schaden ersetzen lassen, wenn du mangels Hinweisen einen erleidest oder bei vorhandenen Hinweisen trotz umsichtigster Fahrweise den Schaden nicht verhindern konntest (hierzu gab es in Niedersachsen vor einiger Zeit bereits ein Gerichtsurteil).
In § 3 (3) siehst du auch, dass auch der Winterdienst nur im Rahmen der „besten Kräfte“ erforderlich ist. Reicht das nicht aus, trotz größter Anstrengung, kannst du schwer darauf klagen, dass deine Straße geräumt ist. Maximal wenn man einen Organisationsmangel nachweisen kann.

Essenz ist, du kannst den Staat nicht darauf verklagen, dass er Schlaglöcher beseitigt.

Teufelchen

Hallo,
die billigste Lösung wäre: ruf Deinen Stellplatzvermieter an und frag, ob Du selber zur Tat schreiten darfst. Und dann kauf Die im Baumarkt für 3Euro einen Sack Estrichbeton-Fertigmischung und für 1,50Euro einen Spachtel, rühr den Beton in einem alten Putzeimer an und reparier die schlimmsten Schlaglöcher in der Einfahrt.
Gruß
Axel

HI,

vorab mal danke für eure Antworten und Meinungen.
Also ich hab noch versucht mit einem gleichen Fahrzeug, dass 8mm tiefer gelegt war (Sport Modell ab Werk), mit Winterreifen, blieb es auch schon „hängen“.
Derzeit kann ich nur in den Hof fahren, wenn der Tank auf Reserve steht und sonst nichts im Auto ist.
Ich weiss nun darüber Bescheid, werde auch den Stellplatz nicht gross nutzen, da der Vertrag gekündigt ist und die Wohnung gleich mit.
Habe was anderes gefunden, was ordentlicher ausschaut und wohl auch geregelter ist.

Da ich wohl schlechte Karten hab, Schadenersatz zu erhalten, lasse ich die Beschädigungen im Frühjahr am Fahrzeug instandsetzen und zähle dies als „Lehrgeld“ - bleibt nicht anderes übrig.

Thorsten