Hohe Abweichung zwischen Angebot und Rechnung

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr eine Haussanierung vorgenommen. Hierbei wurde auch die komplette Installation von Wasser und Heizung hergestellt.

Aufgrund der Tatsache das es sich um eine Sanierung handelte, wurde die Montage von Wasser und Heizung auf Regie Stunden angeboten.

Das selbst Schätzungen von Fachmännern nicht auf den Cent genau übereinstimmen ist verständlich.

Jedoch ist nun die Differenz zwischen Angebot und Schlußrechnung 109 %! Die berechnung uns jetzt also mehr als das doppelte was ursprünglich angeboten war.

Das die Montagekosten sich erhöhen wurde uns nie mitgeteilt. Haben lediglich Regiezettel erhalten.

Ich bin bereits im Internet über eine Veröffentlichung der HWK Trier gestolpert, in der steht dass Gerichte in der Regel eine prozentuelle Abweichung von 20 % akzeptieren, da die Schätzungen in Angeboten von Fachmännern abgegeben wird.

Kann das jemand bestätigen? Ist eine Abweichung von über 100 % zulässig?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Gruß
Maison

Hallo Maison,
zu diesen Abweichungen kann ich nichts sagen, da es nicht mein Fachgebiet ist. Allerdings ist in der Regel bei Umbauten die Beauftragung eines Fachmannes (Handwerker oder Fachingenieur) eine Vertrauenssache. Es gibt bei den meisten Umbauten so viele Unwägbarkeiten, dass jeder Handwerker weiß, dass hier hinterher mehr oder auch weniger Stunden rauskommen können. Gibt es einen Vertrag, dass Stundenzettel vorgelegt und abgehakt werden mussten?
100 % ist nicht gleich 100 % wenn es um Stunden geht. bei der Schätzung eines Aufwandes von 100 Stunden ist es fatal, wenn am Ende 200 Stunden rauskommen. Anders ist es jedoch, wenn man von 5 Stunden ausgeht und dann bei 10 „landet“. Zu gerichtlichen Ergebnissen kann ich nichts sagen. In der Regel werden dass Einzelfallentscheidungen sein.
Gruß Geoli

Hallo Maison,
diese Frage kann nur ein Fachmann klären. Also Überprüfung der Leistung und des Umfangs durch eine Fachfirma. Weiterhin können die evtl. sich daraus ergebenden Ansprüche nur mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Gruß Günni 27

Hallo Geoli,

es handelt sich um folgende Abweichung.

Regiekosten gemäß Angebot: 10.084,50 €
Regiekosten gemäß Rechnung: 21.024,25 €

108 % Abweichung sind leider sehr extrem!
Im Vertrag steht das Regiekosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, jedoch kann eine so hohe Abweichung doch nicht rechtens sein oder? Mir kommt es so vor das wir in diesem Fall mit dem niedrigen Angebot geködert wurden. Wir wurden auch nie darauf hingewiesen, dass die Regiekosten höher als erwartet werden.

Haben jedoch Regiezettel erhalten. Im Vertrag wird aber nicht näher auf Regiezettel eingegangen.

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Hallo !
Das ist nicht leicht zu beantworten.
Wenn die tatsächliche Leistung entsprechend war, ist auch der Preis gerechtfertigt. Es war allerdings dann der Kostenvoranschlag falsch.
Sie können dem nur dadurch begegnen, wenn Sie auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages den Auftrag als Pauschalauftrag vergeben.
MfG
hokl

Das ist leider immer wieder das Problem. Dazu ==> Vertrauen!
Wenn man das nicht will, muss man sicherstellen, dass nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz mehr anfallen darf. Aber auch mal aus Sicht des Auftragnehmers: Er kann auch oft nicht genau wissen, was tatsächlich anfällt. Gerade beim Umbau tauchen oft Verhältnisse auf, die vorher nicht erkennbar sind.
Ich würde versuchen mit der Firma eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Eventuell in der Form, dass hinterher eine Wartung der Anlage vereinbart wird. Dann hat der Monteur einen Kunden behalten, und Sie haben einen Teilerfolg erzielt.
Gruß Geoli
Aber: Das ist keine juristische Beratung!

Bonsoir Maison

Die 20-%-Regel gilt allenfalls, wenn der Umfang der Arbeiten vorher recht genau bestimmbar ist. Das ist bei einer Sanierung nicht der Fall, deswegen wurde ja gerade die Abrechnung im Stundenlohn vereinbart. Über die kontinuierliche Vorlage der Regiestundenzettel ist der Bauherr jederzeit im Bilde über die aufgelaufenen Lohnkosten und kann gegebenenfalls eingreifen: Er braucht nur die Stundensumme mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz zu multiplizieren.

Salut
smalbop

Hallo,
ich empfehle Ihnen sich einen Bausachverständigen zu nehmen, der diese Rechnung und Stundenzettel überprüft.In Ihrem Falle wäre es von vorherein sinnvoller gewesen einen Sachverständigen, der die Arbeiten überwacht und kontrolliert, zu beauftragen.
Haben Sie die Rapportzettel täglich unterschreiben? Dann hätten Sie prüfen können, ob die Kosten über das Angebot hinaus gehen.

Hallo,

ja die Rapportzettel wurden unterschrieben, jedoch wurde vereinbart das unser Bauleiter uns bescheid gibt sobald wir die Angebotssumme überschreiten.
Wir haben ihn auch mehrmals drauf angesprochen ob wir denn mit den angebotenen Stunden hin kommen. Uns wurde immer wieder gesagt das wir im Soll liegen.

Diese Rückfragen sind bis auf einmal mündlich geschehen.
Per E-Mail habe ich leider keine Antwort erhalten.

Muss der Hinweis das Kosten überschritten werden nicht deutlicher als mittels Rapportzettel geschehen?

Hallo, in diesem Fall kann ich leider nicht helfen …

Viel Glück,
Rainer

Hallo Maison
Ich halte eine über 100%ige höhere Abweichung zwischen Angebot und tatsächlicher Rechnung für Wucher.
Falls die Arbeiten zu Deiner Zufriedenheit, ohne Reklamationsgrund ausgeführt wurden, würde ich an Deiner Stelle, den Kaufbetrag bis zur Höhe der Angebotssumme begleichen.
Für den Rest, weniger 20%, würde ich es, nach genauer Überprüfung des Vertrags, auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

mfg
Eberhard Noller

Hallo,
dann wenden Sie sich doch an Ihren Bauleiter, der hat doch verantwortlich für Sie gehandelt. Denn es ist schließlich die Aufgabe eines Bauleiters die Arbeiten und den Kostenrahmen zu überwachen sowie den Bauherrn zu informieren, wenn Abweichung von der Leistung oder Kosten entstehen.

Hallo

Diese Frage kann ich nicht beantworten, da ich hierfür die komplette Akte kennen müsste.
Die meisten Rechtsanwälte haben von dieser Materie auch keine Ahnung die müssen sich genau so, wie Sie es getan haben informieren.
Ich kann nur folgendes dazu sagen:

  1. Stunden gelten als Anerkannt, wenn Sie sie unterschrieben haben.
  2. Wenn es zu Mehrkosten kommt müssen diese angemeldet und begründet werden.
    Prüfen Sie die Stundenzettel, sind die Arbeiter so lange vor Ort gewesen wie angegeben?
    Welche Kosten sind noch enthalten? Fahrosten? Material?
    Sind die Fahrkosten mit angeboten worden?
    Sind die Materialkosten vorher angeboten worden?
    Ist eine Mehrleistung erbracht worden? Ist mehr ausgeführt worden als ursprünglich angeboten?
    Lassen Sie die Rechnung unbedingt auf ortsüblichkeit prüfen. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Für Materialien Preise eingesetzt werden, die in der Regel incl. Einbau sind.
    Sie können die Preise auch mit den Preisen im Baumarkt vergleichen. Zuschläge von bis zu 25% sind normal. Sein Sie sich aber dabei Sicher, dass Sie die gleiche Qualität vergleichen. Gerade im Heizung Sanitär Bereich gibt es im Baumarkt minderwertige billige Wahre, die ein Gutes Installationsunternehmen nie einbauen würde.
    Gruß Andreas

Hallole,

Leider kann ich dazu nichts sagen, da es sich um VOB Recht handelt.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo Maison,
deine Frage trifft nicht mein Fachgebiet, das öffentliche Baurecht. Trotzdem will ich dir meine Meinung mitteilen. Wenn zwischen dem Voranschlag und der Schlussrechnung so ein großer Unterschied besteht, kann es als Sittenwidrig betrachtet werden. Der Handwerker muss die Kosten seiner Leistungen, auch bei Regieabrechnung, ausreichend ermittel, wobei eine Diffenrenz von eben 15-20 % als normale Abweichung zu vertreten ist, alles darüber hinaus kann er nicht verlangen.
Soweit meine Einschätzung, ersetzt aber keinen Rechtsrat.
Ich wünsche eine schöne Weinachtszeit und gute aussergerichtliche Einigung mit dem Handwerker.
Gruß Harald

Hallo, das ist absolut unzulässig.
Freundliche Grüße Zeusis

Hallo in deinem fall würde ich zu einem anwalt gehen
gruß wirora

Die abweichung ist enorm und meines erachtens sollte eine seriös ausführende firma darauf hinweisen, während sich herausstellt, dass das angebot nicht gehalten werden kann… Es müssen ja schon sehr triftige gründe vorliegen, die 109% abweichung erklären…

viel erfolg