Hohe Abzüge vom Regelsatz Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Hartz IV und hoffe hier ein paar Ratschläge zu bekommen.

Meine Tochter und mein Schwiegersohn sind (leider) Hartz IV-Empfäger, sie haben 4 Kinder im Alter von 9 Mon., 3 Jahren, 4 Jahren und 12 Jahren.

Es werden ihnen von ihrem Regelsatz monatlich 220 € abgezogen für Mietkaution, Rückzahlung ans Arbeitsamt, Stromnachzahlung etc.

Durch diese hohen Abzüge ist es ihnen wirklich nicht möglich, ohne Leihgaben von uns jeweiligen Eltern, ihre
Kinder optimal zu versorgen, was m. E. schon vom vollen Regelsatz nur schwer möglich ist.

Meine Frage: Ist es vom zuständigen Jobcenter tatsächlich rechtens, so hohe Abzüge vom Regelsatz vorzunehmen ?

Ich würde ihnen schon im Interesse der Kinder gerne hierbei weiterhelfen und wäre für Ratschläge sehr dankbar.

Grüße
S. D.

Hallo,
grundsätzlich muss jedes Darlehen mit 10% der Regelleistung aufgerechnet werden. Aber nur der Eltern. Wenn diese jedoch nun mehrere Darlehen in Anspruch genommen haben und jedes mal 10% tilgen dann kann es schon zu solch hohen Beträgen kommen. Jedoch sollte hier geklärt werden ob auch weniger möglich ist. Lieber weniger als nichts sozusagen.
Bei der Mietsicherheit muss ich nochmal nachfragen: ist sie für die aktuelle Wohnung? wenn ja muss diese nicht sofort zurück gezahlt werden, sondern erst nach Auszug aus der Wohnung und auch nur dann wenn Sie nicht vom Vermieter erstattet wird. Da also nochmal nachhaken.
Gruß Marty

Hallo SonjaD,

leider viel zu wenig input, um hier etwas über „berechtigte“ Abzüge zu sagen.

Ich gehe aber mal bei der geschilderten Situation davon aus, dass die Familie mindestens 2.000 EUR „Stütze“ hat (eher mehr). Und dafür muss eine alte Frau lange stricken.

Die Abzüge (bei meiner Schätzung höchstens 10 %) müssen sich ja Ihre Kinder irgenwie „verdient“ haben. Dazu gibt es einen Bescheid. Wenn Sie der Meinung sind, dass das unerechtigt ist, dann prüft man den Bescheid (der hier im Forum natürlich nicht vorliegt) und geht ggf. in den Widerspruch, hilfsweise reicht man Klage beim Sozialgericht ein, die man dann auch gewinnt (wenn Abzüge unberechtigt). Die Klage kostet nichts. Wo ist das Problem?

Nun zum positiven Lichtbick (aus meiner Sicht - aber da bleibt immer noch: zuwenig input): Ich abe noch NIE (niemals NIIIIIIIIIEEEEEEEEEEEE) gehört, dass eine ARGE (oder wie die im Moment auch immer heißen) keine Mietkaution übernommen hat. Hier können Sie ansetzen.

Das Ihre Tochter derzeit nicht arbeiten kann, kann ich nachvollziehen. Aber warum sind beide Hartz-IV-Empfänger? Ganz Deutschland sucht Arbeitskräfte.

Viel Erfolg.

Hallo,

es ist leider so, dass Ihren Tochter und Familie vom Jobcenter ein Darlehn gewährt wurde. Das Amt hat somit die Schulden Ihrer Tochter übernommen.
Jetzt muss der Betrag innerhalb von 6 Monaten zurückgeführt werden. Allein aus diesem zeitlichen Rückführungsrahmen ergibt sich die oft hohe Anrechnung.

Ihre Tochter kann nur beim Jobcenter vorsprechen und um Streckung der Ratenzahlung auf 12 Monate ersuchen. Somit würde sich zumindest die restlichen offen Raten erheblich reduzieren.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo S.D.! Ich empfehle, einen schriftlichen Antrtag auf Reduzierung der monatlichen Rückzahlungen zu stellen, u.zw. möglichst nicht mehr als 50,00 €. In der Regel gehen die Behörden darauf ein. Wie hoch sind denn die Rückforderungen des JobCenter insgesamt? Gruß, Klaus

Der Abzug in Höhe von 220 euro vom Regelsatz ist nicht rechtens und widerspricht den behördeninternen Verwaltungsanwisungen.
Für Rückzahlungen an die Arge dürfen von dieser höchstens 10% vom Regelsatz einbehalten werden.
Die Rückzahlung Stromnachzahlung ist soweit okay.
Einer Rückzahlung des Deponates/Mietkaution würde ich sofort (das geht auch jetzt noch!) widersprechen und dies so begründen, dass die Mietkaution im Auszugsfall an Die Arge zurückgeht.
Viel Erfolg - Ernst

Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hilfe bei Sozialrechts-Fällen >>>
Über folgende Institutionen kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V.
Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
******************************************************
Gemeinschaft für Soziales zum Schutz gegen Hartz 4 e.V.
Haagstrasse 19
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631 - 277 555 8
Fax: 0631 - 84 255 84
E-Mail: [email protected]
HP: www.gsh4.de/

Das Problem ist, dass Zuwendungen von Dritten überhaupt bekommen dürften. Diese wäre dann wieder

Einkommen, das voll angerechnet wird. Wegen Darlehen des Arbeitsamts/Jobcenters dürfen nur 10 % der jeweiligen Grundsicherungssätze einbehalten werden.

220,00 € pro Monat ist eindeutig zu viel. Ist das denn auch sicher, oder wird euch dieser hohe Abzug nur erzählt?
Mit vier Kindern sollte das Jugendamt mit ins Boot genommen werden, damit wenigstens die Kinder
immer genug zu essen haben. Mietkaution hätte gar nicht gezahlt werden müssen. Da hätte das Amt auch eine Kostenübernahmeerklärung abgeben können.

Zur Nachzahlung vom Strom sollte auch geprüft werden, ob auch davon nicht ein Teil zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden kann. Häufig wird auch mit Strom die Warmwasserversorgung geregelt, dann gehört dieser Anteil eindeutig zu den Kosten der Unterkunft.

Die dürfen…
Allerdings würde ich hingehen. Für die Mietkaution kann man eine Abtrittserklärung unterschreiben, somit wird die Rückzahlung erst fällig, wenn die Kaution bei Auszug zurückgezahlt wird.
Zuviel gezahltes Arbeitslosengeld - sofern es ALG I war ) kann gestundet werden, so dass die Forderung erst in Kraft tritt, wenn wieder Einkommen da ist. Tja und der Rest kann in mehreren kleinen Raten abgezogen werden.
Übrigens: Man kann von ALG II leben. Man muss halt auf Preise achten und nur das nötigste kaufen. Ansonsten berwerben bis die Finger weh tun… Zur Not geht auch ein Job als Leiharbeiter. 8 Euro Stundenlohn ist besser als gar nichts. Und da bekommt man immer was - wenn man denn will…

Gruß, Rainer

Liebe Sonja,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst jetzt sehe. Ich vermute, sie ist Schnee von gestern und daher nicht mehr aktuell - oder?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch