Hohe Behandlungskosten

Hallo zusammen,

folgender Fall angenommen: A wird bei einem Unfall durch B an der Hand verletzt. Der Unfall kam durch Fahrlässigkeit von B zustande.

A lässt sich jetzt nicht im örtlichen Krankenhaus behandeln, sondern sucht gleich eine auswärtige Spezialklinik auf, wodurch erheblich höhere Behandlungskosten entstehen.
A begründet dies mit dem fehlenden Vertrauen in die örtliche Klinik, die jedoch auch eine handchirurgische Abteilung hat.

Muss B bzw. dessen Haftpflichtversicherung für diese Kosten aufkommen?

Gruß

Holygrail

Hallo,

das kommt darauf an, wie gut der Geschädigte argumentieren kann.

Hier kollidieren sein Recht auf vollständige Wiederherstellung mit seiner Pflicht auf Schaden so minimal wie möglich zu halten.

Dürfte auf den Einzelfall, die Vorgeschichte und den Richter ankommen.

Viele Grüße

Lumpi