Hallo zusammen,
folgender Fall angenommen: A wird bei einem Unfall durch B an der Hand verletzt. Der Unfall kam durch Fahrlässigkeit von B zustande.
A lässt sich jetzt nicht im örtlichen Krankenhaus behandeln, sondern sucht gleich eine auswärtige Spezialklinik auf, wodurch erheblich höhere Behandlungskosten entstehen.
A begründet dies mit dem fehlenden Vertrauen in die örtliche Klinik, die jedoch auch eine handchirurgische Abteilung hat.
Muss B bzw. dessen Haftpflichtversicherung für diese Kosten aufkommen?
Gruß
Holygrail