Hohe BK- und HK-Abrechnung

Hallo,

angenommen, jemand hat eine sehr hohe BK- und HK-Nachzahlung für 2008 bekommen. Es handelt sich um eine vermietete Eigentumswohnung, derjenige war Mieter, die Abrechnung erfolgte durch eine Hausverwaltung.

Einige Dinge aufgefallen:

  1. Bei dem Vergleich mit einem befreundeten Nachbarn, der die gleiche Wohnung hat, aber als Eigentümer darin wohnt, steht in der Abrechnung ein um 5000 € niedrigerer Betrag für Gartenpflege und ein um auch etwa 5000 € niedrigerer Betrag für den HAusmeister (wird auf alle Wohnungen umgelegt) Ist das Betrug oder haben Eigentümer einen anderen Verteilungsschlüssel?
  2. kann Gartenpflege in dem Ausmaß extra umgelegt werden, darunter fielen in 2008 z.B. auch das Stutzen einer Birke. Die Gesamtkosten betrugen 2007 noch 500 €, in 2008 9500 €!!!
  3. Der Verbrauch von Heizkosten der Wohnanlage hat sich 2008 verdoppelt, wie geht das? Daß die Energiepreise gestiegen sind, weiß man, aber warum der Verbrauch?
  4. in Berlin werden durchschnittlich 1,40€/qm für BK (ich 1,85€!!) und 1 - 1,20€/qm für HK (ich 1,70€) ausgegeben: Kann man gegen diese Diskrepanz vorgehen?

danke fürs Lesen und ciao

Hallo

Einige Dinge aufgefallen:

  1. Bei dem Vergleich mit einem befreundeten Nachbarn, der
    die gleiche Wohnung hat, aber als Eigentümer darin wohnt,
    steht in der Abrechnung ein um 5000 € niedrigerer Betrag für
    Gartenpflege und ein um auch etwa 5000 € niedrigerer Betrag
    für den HAusmeister (wird auf alle Wohnungen umgelegt) Ist das
    Betrug oder haben Eigentümer einen anderen
    Verteilungsschlüssel?

der Schlüssel muss für alle einheitlich sein

  1. kann Gartenpflege in dem Ausmaß extra umgelegt werden,
    darunter fielen in 2008 z.B. auch das Stutzen einer Birke. Die
    Gesamtkosten betrugen 2007 noch 500 €, in 2008 9500 €!!!

eine Verzwanzigfachung ist jenseits aller sittenwidrigkeit und wird kein Gericht gelten lassen. Wer weiss was alles drin versteckt wurde, an Reperaturen, Hausverwaltung etc.

LG
Manni3

Hallo,

  1. Bei dem Vergleich mit einem befreundeten Nachbarn, der
    die gleiche Wohnung hat, aber als Eigentümer darin wohnt,
    steht in der Abrechnung ein um 5000 € niedrigerer Betrag für
    Gartenpflege und ein um auch etwa 5000 € niedrigerer Betrag
    für den HAusmeister (wird auf alle Wohnungen umgelegt) Ist das
    Betrug oder haben Eigentümer einen anderen
    Verteilungsschlüssel?

Dann frag doch mal den befreundeten Nachbarn, ob er diese Kosten möglicherweise auf anderem Weg bezahlt. Wenn nicht, dann kann man immer noch weiterforschen.

  1. kann Gartenpflege in dem Ausmaß extra umgelegt werden,
    darunter fielen in 2008 z.B. auch das Stutzen einer Birke. Die
    Gesamtkosten betrugen 2007 noch 500 €, in 2008 9500 €!!!

Man kann natürlich immer mal Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen forden. Vermieter versuchen nicht selten irgendwelche Kosten umzulegen, die eigentlich schon mit der Miete abgegolten sind. So könnte man sich durchaus streiten, ob das Stutzen einer Birke noch als Gartenpflege durchgeht. Aber ich denke ja. Bei einer Erhöhung um 1800% kann man jedoch schon mal nachfragen.

  1. Der Verbrauch von Heizkosten der Wohnanlage hat sich
    2008 verdoppelt, wie geht das? Daß die Energiepreise gestiegen
    sind, weiß man, aber warum der Verbrauch?

Haben sich der Verbrauch oder die Kosten verdoppelt? Wenn sich jeweils Verbrauch und Kosten um 40% erhöhen hat man schon fast 100% höhere Gesamtkosten. Wurden vielleicht mehr Wohnung auch mit Warmwasser versorgt? Womit wird geheizt? Bei Fernwärme „bestellen“ die Vermieter häufig zu hohe Anschlußleistungen. Allerdings sollte man das bei teilweise selbstgenutzten Eigentumswohnungen eher nicht vermuten. Also Abrechnung genau anschauen und auch mal die Quadratmeter der aktuellen Abrechnung mit der letzten vergleichen.

  1. in Berlin werden durchschnittlich 1,40€/qm für BK (ich
    1,85€!!) und 1 - 1,20€/qm für HK (ich 1,70€) ausgegeben: Kann
    man gegen diese Diskrepanz vorgehen?

Ich denke mal, dass diese Diskrepanz allein noch nichts aussagt. Gerade bei den Heizkosten ist es ja erstmal ein Durchschnittswert aller Wohnungen, also denen aus Kaisers Zeiten bis zu den neuesten nach den aktuellen Wärmeschutzverordnungen. Dazu schwanken die Durchschnitte naturgemäß auch innerhalb einer Wohnanlage. So sind etwa 40% über Durchschnitt in Dachgeschoßwohnungen nicht unüblich. Wenn man dann noch an der Außenseite (vielleicht noch Nordseite) wohnt, kanns auch mehr sein.
Und wenn man eben viel Grün zu pflegen und Birken zu stutzen hat, dann können auch die Werte der restlichen Betriebskosten vom Durchschnitt abweichen.

Man kann auch mal ein paar Euro investieren und zu einem Mieterverein gehen. Die wissen meist, wo man genauer hinschauen muss und können relativ schnell sagen, ob das alles so paßt. Die kennen dann auch bessere Vergleichswerte, die zur eigenen Wohnsituation passen. Allerdings natürlich ohne 100% richtig zu liegen.

Grüße

Hallo

Moin,

  1. kann Gartenpflege in dem Ausmaß extra umgelegt werden,
    darunter fielen in 2008 z.B. auch das Stutzen einer Birke. Die
    Gesamtkosten betrugen 2007 noch 500 €, in 2008 9500 €!!!

eine Verzwanzigfachung ist jenseits aller sittenwidrigkeit und
wird kein Gericht gelten lassen. Wer weiss was alles drin
versteckt wurde, an Reperaturen, Hausverwaltung etc.

So pauschal würde ich das nicht sagen. Selbst erlebt: Mieterin macht kostenfrei den Garten als Hobby. Kosten nur durch Materialeinkauf. Mieterin verstirbt. Gartenpflege durch Firma mit erheblichen Kosten. Ich denke, kein Gericht würde dies als Sittenwidrig bezeichnen. Also, wie immer: Einzelfallentscheidung.
Dessen ungeachtet würde ich die Belege sorgfältig prüfen.

LG
Manni3

vnA

Hallo,

Wenn sich jeweils Verbrauch und Kosten um 40% erhöhen hat man schon
fast 100% höhere Gesamtkosten.

Das rechnen wir aber noch mal nach, hm?
Gruß
loderunner

100 + 40=140
140*1,4=196

ist doch fast + 100%

vnA

Hallo,

100 + 40=140
140*1,4=196

ist doch fast + 100%

Du bist wohl auch noch autoritär erzogen worden und durftest nicht über das Ergebnis diskutieren?
Vielleicht sind auch 16% richtig. (40% x 40%) Oder auch 19%. (da ja der USt-Satz inzwischen nicht mehr 16 sondern 19% beträgt). Hauptsache man findet irgendeine Erklärung, wenn schon das Ergebnis falsch ist.
Also ich finde, man muss schon über solche subjektiven Empfindungen wie die Ergebnisse grundlegender mathematischer Operationen diskutieren können. Gerade und auch abseits der beliebten Kurvendiskussion. Und wenn man nicht damit (also dem Ergebnis) einverstanden ist, kann man hinterher immer noch um die Problemkerze und anschließend seinen Namen tanzen.

Grüße

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Ja, neee, schon klar.

Was sagtest du, hast du gefrühstückt?

*Kopfschüttel*
vnA

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Vielen Dank für die viele Antworten. Alles Weitere regelt jetzt der Mieterverein.