Höhe Einkommenssteuer Kleinunternehmer?

Ich habe gerade meinen Steuerbeschei für 2015 erhalten.

Ich habe mir neben meiner Festanstellung Steuerklasse 1 (Bruttoverdienst: 15145 €; Nettoverdienst 11294 €), noch 3431 € (abzüglicher aller Ausgaben) als Kleinunternehmerin dazuverdient.
Das Finanzamt fordert nun 767,14 € Rückzahlungen.

Das erscheint mir, trotz der noch nicht gezahlten Einkommenssteuer für die Nebentätigkeiten, sehr viel.
Kann mir jemand sagen, ob das realistisch ist, und wie ich die Höhe der zu entrichtenden Einkommenssteuer als Kleinunternehmer berechnen kann?

Vielen Dank, es würde mir wirklich sehr weiterhelfen.

der Steuersatz ist individuell und hängt von der Höhe des Steuerpflichtigen Einkommens ab. Der Steuersatz der bei die angewendet wird steht auf dem Steuerbescheid drauf.

Hallo, das zu versteuernde Einkommen wird aus beiden Einkunftsarten ermittelt und danach richtet sich die Gesamtsteuer.

Dass auf den Gewinn ca. 22% Steuern erhoben werden, ist absolut plausibel.

Viel Glück

Barmer

Hallo Pony,

du kannst ja mal dein „normales“ Brutto von 15145 € in einen Brutto-Netto-Rechner http://www.brutto-netto-rechner.info/ eingeben und dein „Gesamt-Brutto“ von 18.576 €. Du kannst dann deutlich die Steuerprogression erkennen. Es hängt im übrigen nicht davon ab, ob du in deinem Hauptjob 18.576 € verdienst und keine Einnahmen als Kleinunternehmerin hättest, die Einkommensteuer wäre in beiden Fällen gleich hoch (da gleiche Einkommensart).

Viele Grüße
Karin

Servus,

eine Einkommensteuer für Kleinunternehmer gibt es nicht. Der Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht.

Was hier zu einer (relativ!!) hohen Besteuerung führt, ist, dass der Prozentsatz der Einkommensteuer mit dem Einkommen steigt. Das bedeutet, dass mit jeden hundert Euro, um die das zu versteuernde Einkommen zunimmt, auch die Besteuerung des bisher schon vorhandenen Einkommens ein wenig steigt.

Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen durch den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit um 3.400 € steigt, ist die Einkommensteuer darauf genau gleich hoch wie wenn Du 3.400 € mehr Gehalt bekämest oder 3.400 € Überschuss aus der Vermietung eines Zimmers in Deiner Wohnung hättest.

Ob übrigens der Gewinn überhaupt in dieser Höhe angesetzt worden ist, steht im Einkommensteuerbescheid. Schau da ruhig mal rein, lies ihn Zeile für Zeile, dann verstehst Du leicht, wie das mit der Einkommensteuer funktioniert.

Schöne Grüße

MM

???

Auf welche Einkommensarten (was immer das auch sein mag) wird denn ein anderer Einkommensteuertarif angewendet?

Schöne Grüße

MM

Lieber MM,

du weißt genau, dass Einkunftsarten gemeint waren. https://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart_(Deutschland).

Manchmal bist du wirklich wie der Ehemann, der heimkommt und sieht, dass „die Küche kalt“ ist und er ruft „Liebling, ist das Essen schon fertig?“

Gruß
Karin

Hallo Karin,

das hatte ich zuerst auch vermutet; weil es aber nur eine einzige Einkunftsart gibt, die zu einem anderen Tarif besteuert wird als alle sechs übrigen, und sich damit die Begründung für eine gleiche Besteuerung verschiedener Einkünfte

entzieht, dachte ich, ich frag einfach mal nach, wie es sich damit genau verhält.

Übrigens: Der Brutto-Netto-Rechner erhebt auch Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge auf den Gewinn aus der selbständigen Nebentätigkeit; außerdem zu wenig Steuer, weil er damit rechnet, dass wie bei der Lohnsteuer auch die Vorsorgeaufwendungen mit den Einkünften aus der Nebentätigkeit steigen. Das tun sie aber nicht oder zumindest nicht in dem Maß, wie sie es bei gleich viel höherem Arbeitslohn täten.

Von daher bietet der Brutto-Netto-Rechner nur einen Anhaltspunkt, und Pony Hütchen sollte zuerst bitte bitte ihren Einkommensteuerbescheid lesen und verstehen, bevor sie aufs Finanzamt wetzt und dort erzählt, im Internet hätte aber gestanden, dass die festgesetzte Einkommensteuer zu hoch ist.

Genauer wird es, wenn man mit dem zu versteuernden Einkommen aus dem Steuerbescheid in den guten Steuerrechner von Dr. Schäuble geht - nur echt mit dem Geier: https://www.bmf-steuerrechner.de/index.jsp

Schöne Grüße

MM

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Wieder was gelernt, danke!

Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf Deine Steuerschuld aus der abhängigen Beschäftigung ist zu niedrig.
Du zahlst sicherlich keine Einkommensteuer voraus für Deinen Gewinn aus Gewerbe.
Dann sind die 700,00 Euro circa realistisch. Da Du aber eine Gewinnermittlung nach steuerlichen Gesichtspunkten machen musst , sollte das für ein paar Euro ein Fachmann klären.
Beim nächsten Mal besser etwas vorauszahlen.

Inwiefern ist zinsloses Darlehen an das Finanzamt besser als eine Steuernachzahlung?