Hohe gasabrechnung nach 3 jahren fehlschätzung?

hallo,

ich bin ein wenig verzweifelt, da ich im familien- und bekanntenkreis niemanden finde, der mir eine antwort auf folgende fragen geben kann:
ich bin nach 3 jahren aus meiner 1-zimmer-wohnung ausgezogen, habe jeden monat meine gasrechnung (bei der gasag) in höhe von ca 20 euro beglichen. am ende jedes jahres bekam ich nach der abrechnung sogar oft noch eine ganze menge geld zurück. nun bat ich um eine endabrechnung, welche sich zu meiner verwunderung nach 3 jahren jetzt im rahmen von 700,- bewegt. bei der nachfrage sagte man mir, ich sei 3 jahre lang falsch geschätzt worden, da in der zwischenzeit kein aktueller zählerstand (den teilte ich zum einzug mit) bei ihnen vorgelegt worden sei - ich erinnere mich aber auch an keine aufforderung dazu. nun meine frage:
wie kann es sein, dass eine jahresendabrechnung gemacht werden konnte, wo ich als mieterin jedesmal ein betrag zurück bekam, ohne dass mein wirklicher verbrauch gemessen werden konnte?? habe ich eine möglichkeit, einen widerspruch eizulegen?
der nachträglich gemessene monatliche heizkostenbetrag beläuft sich auf mehr als das doppelte von dem was ich 3 jahre lang gezahlt habe. kann es sein, dass ein fehler bei, möglicherweise dem zählerstand, vorliegt?

ich bin sehr dankbar für jede hilfe!

viele grüße

rebecca

Hallo Rebecca,

ich habe Deine Anfrage erhalten, bin für diesen Fall jedoch kein Experte.
So hart es sein mag, an dem eingtretenen Zustand bist Du nicht unbeteiligt. Ich gehe davon aus, daß Du zum Zeitpunkt des Einzugs in die 1-R-WE einen Gasliefervertrag unterschrieben aber nicht gelesen hast. Das Lesen müßtest Du mal nachholen. Möglicherweise findest Du was zu den Turnusablesungen und zu weiteren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Ansonsten gibt es noch Regelungen des Gesetzgebers zur Lieferung von Gas,Fernwärme,Elktroenergie, Wasser u.s.w… Ob der Gaslieferant berechtigt ist für einen Zeitraum von drei Jahren Kosten zu erheben müßtest, Du herausbekommen. An Deiner Stelle würde ich mich mal bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Das ist meines Wissens preisgünstiger als bei einem Mieterverein.
Einen Betrag von 480€/a finde ich nicht abwegig.
Mal eine einfache Annahme:
Whg. 40m²,Gaspreis 0,85€/m³,Energieaufwand ohne WW-Bereitung 80kWh/m²und Jahr ( ist ein guter Wert)ein m²liefert ca. 10kWh,
40m²*(80kWh/m²*a)*0,85€/m³*10kWh/m3=272€ für die Raumheizung, sind 816€ für drei Jahre,

WW-Verbrauch angenommen 15m³ pro Jahr, man kann auch 33% des Frischwasserverbrauchs annehmen,
Gasverbrauch ca.188m³ 188m³*0,85€/m³= 160€, für drei Jahre sind das 480€
Die Annahmen entsprechen normalem bis sparsamen Verbrauchs.

Viele Grüße

O. Hunger