Hohe gasabrechnung nach 3 jahren fehlschätzung?

hallo,

folgendes problem liegt vor:
eine mieterin zieht nach 3 jahren aus ihrer 1-zimmer-wohnung aus, und hatt jeden monat ihre gasrechnung (bei der gasag) in höhe von ca 20 euro beglichen. am ende jedes jahres bekam sie nach der abrechnung sogar oft noch eine ganze menge geld zurück. nun bat sie um eine endabrechnung, welche sich nach 3 jahren jetzt im rahmen von 700,- bewegt. bei der nachfrage sagte man ihr, sie sei 3 jahre lang falsch geschätzt worden, da in der zwischenzeit kein aktueller zählerstand (den teilte sie zum einzug mit) bei ihnen vorgelegt worden sei - jedoch schien es zwischnezeitig auch keine aufforderung dazu zu geben. nun die frage:
wie kann es sein, dass eine jahresendabrechnung gemacht werden konnte, wo die mieterin jedesmal ein betrag zurück bekam, ohne dass der wirkliche verbrauch gemessen werden konnte?? gibt es eine möglichkeit, einen widerspruch eizulegen?
der nachträglich gemessene monatliche heizkostenbetrag beläuft sich auf mehr als das doppelte von dem was 3 jahre lang gezahlt wurde. kann es sein, dass ein fehler bei, möglicherweise dem zählerstand, vorliegt?

ich bin sehr dankbar für jede hilfe!

viele grüße

Hallo,

folgendes problem liegt vor:
eine mieterin zieht nach 3 jahren aus ihrer 1-zimmer-wohnung
aus, und hatt jeden monat ihre gasrechnung (bei der gasag) in
höhe von ca 20 euro beglichen. am ende jedes jahres bekam sie
nach der abrechnung sogar oft noch eine ganze menge geld
zurück.

Die Höhe des Gasverbrauchs hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. (Wohnungsgröße, Alter des Gebäudes, Alter und Art der Gasanlage, mit oder ohne Warmwasser, eingestellte Raumtemperatur u.a.). Ohne deren Kenntnis kann nicht beurteilt werden, ob der jetzt ermittelte Verbrauch entstanden sein kann.

Selbst wenn man günstigste Voraussetzungen annnimmt, kann allerdings ein Betrag von 12 x 20 EUR = 240 EUR bei heutigen Energiepreisen bei weitem nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Dies erst recht nicht, wenn davon noch ein Großteil wieder erstattet wurde. Da muss man schon etwas blauäugig sein, um anzunehmen, dass solche Beträge den tatsächlichen Verbrauch decken könnten.

Die Mieterin hätten die geschätzten Zählerstände bei diesen Erstattungen auch mal kontrollieren können. Dann hätte er die Abweichung früher erkennen können.

gibt es
eine möglichkeit, einen widerspruch einzulegen?

Ja, wenn er begründet ist, z.B. weil der jetzt berechnete Zählerstand eindeutig von der Anzeige des Zählers abweicht.

der nachträglich gemessene monatliche heizkostenbetrag beläuft
sich auf mehr als das doppelte von dem was 3 jahre lang
gezahlt wurde.

Fehlerhafte Berechnungen des Verbrauchs können nach § 18 GasGVV bis zu drei Jahren rückwirkend korrigiert werden.

kann es sein, dass ein fehler bei,
möglicherweise dem zählerstand, vorliegt?

Es ist nicht auszuschließen, also bitte selbst mal eine Kontrollablesung vornehmen. Mir erscheint es nach der Schilderung eher so, dass der jetzt berechnete Verbrauch tatsächlich entstanden ist.

Wenn der jetzt berechnete Betrag nicht auf einmal gezahlt werden kann, sollte mit der GASAG eine Ratenzahlung vereinbart werden.Das Gespräch sollte die Mieterin sofort suchen, nicht erst, wenn ihr eine Mahnung ins Haus flattert.

Gruß
Zemionow