Der Ertrag beim Verkauf einer vererbten Wohnung war niedriger, wie dann nach ein bis zwei Jahren bei der Erbschaftssteuer berechnet wurde.
Ist es sinnvoll Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben?
Hallo,
Der Ertrag beim Verkauf einer vererbten Wohnung war niedriger, wie dann nach ein bis zwei Jahren bei der Erbschaftssteuer berechnet wurde.
Ist es sinnvoll Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben?
Also die Wohnung wurde schin verkauft und der Erbschaftssteuerbescheid kam erst zwei Jahre nach dem Erben? Oder es wurde zwei Jahre nach dem Bescheid zu einem niedrigeren Wert verkauft?
Letztlich ist der Wert am Tag des Todes des Erblassers entscheidend. Der kann erheblich vom dem 2 Jahre davor oder danach abweichen. Ein Widerspruch ergibt dann nur Sinn, wenn stichhaltig belegt werden kann dass diese Bewertung am Stichtag falsch war.
Dabei ist auch wichtig, dass nicht unbedingt der erzielte Verkaufspreis relevant ist. Den kann man ja selber steuern.
Ob nd wie so ein Widerspruch eingelegt wird, klärt man sicher am besten bei einem Steuerberater.
Grüße