Sehr geehrte Damen und Herren, der Sachverhalt ist wie folgt: Versicherung ( hier private Haftpflicht) will offenen Betrag abbuchen,LastrückschriftMahnung per Post mit Zahlungsziel in 30 Tagen ( wäre dann 04.12.2013) ( Mahngebühr hier 7,50 Euro).Leider erst am 16.12.2013 bezahlt und Versicherung vorab per Mail informiert.
Zwei Tage später kam Schreiben von Inkasso Büro mit entsprechend zusätzlichen Gebühren:
Kosten vorgerichtliche Forderung 58,50 Euro
Pauschale Post- Telekommunikations-Entgelte 11,70 Euro
Zzgl Ust 13,34 Euro
Nach zwei weiteren Tagen der nächste Brief vom Inkasso Büro, das die Hauptforderung ja jetzt beglichen sei, ich aber noch die restliche Vergütung von Euro 83,54 bis 13.01.2013 bezahlen soll, sonst gerichtliches Mahnverfahren ect. ( Und erst nach erfolgter Restzahlung der Versicherungsschutz gewährleistet ist) Habe mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt, diese aber zur Auskunft gaben, das sie nichts machen können, da alles an Inkasso abgetreten worden ist. Meine Frage: Stehen diese Gebühren im Verhältnis zum Hauptforderungsbetrag bzw, sind diese Rechtens?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort
Einen guten Rutsch ins Jahr 2014 wünscht Ihnen
wenn man im Verzug ist, kann ein Unternehmen ein Inkassobüro mit dem Einzug der Forderung beauftragen; und das ist immer sehr teuer.
Eine private Haftpflichtversicherung ist nun wirklich nicht teuer, aber notwendig. Der Inkassobetrrag steht wohl in keinem Verhältnis zur geschuldetetn Summe, aber denen ist man ja nun mal ausgeliefert.
Bei Nichtbegleichung wird das Inkasso-Unternehmen auf jeden Fall ein Gerichtsverfahren erwirken. Auf Briefe wird meist gar nicht geantwortet. Eine schlimme Einrichtung, derer sich Firmen bedienen, wenn sie keine Arbeit haben wollen.
Aber es nutzt eben nichts. Daher fristgerecht bezahlen!
Danach würde ich die Haftpflichtversicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer gehen.
Teile die Meinung von Heinz keineswegs,beauftragen kann jeder wen er will,bezahlen muss man die geforderten Gebühren nicht.
Unternehmen sind aufgefordert Schulden und Rechnungen selbst einzutreiben,hinzu kommt oft Datenschutzverletzung bei der Übermittlung.Inkassounternehmen intressiert nur das Geld,sollte sich auf keinen Fall auf Schriftverkehr einlassen,oder das direkt seinem Anwalt überlassen.
Was am Ende wirklich bezahlt werden muss,entscheidet einzig der Richter,dazu liegen mehrere Urteile bereits vor.Wenn Ärger vermieden werden soll,zahlen.Mit Rechtsschutzversicherung nicht zahlen,steht die Inkasso mit ihrer Abzocke nur wieder mal dumm da,zudem restliche Vergütung von Euro 83,54 erst mal begründet werden müssen.
Versicherung ( hier private Haftpflicht) will offenen
Betrag abbuchen,Lastrückschrift
tja, damit ist der kunde dann in verzug.
Mahnung per Post mit
Zahlungsziel in 30 Tagen ( wäre dann 04.12.2013)
( Mahngebühr hier 7,50 Euro).
tja, wenn der kunde diese chance dann auch nicht nutzt…
man könnte allerdings die höhe der mahngebühr anzweifeln. viele gerichte setzen hier niedrigere kosten an, sagt google.
Leider erst am 16.12.2013 bezahlt und
Versicherung vorab per Mail informiert.
Zwei Tage später kam Schreiben von Inkasso Büro
offensichtlich hatte das inkassobüro den auftrag bekommen, bevor die verspätete zahlung eingetroffen ist.
Es gelten tatsächlich entstande Kosten,hier wurde ein maximal Wert berechnet,wobei die Hauptforderung bereits beglichen wurde,sicher einschliesslich einer Mahngebühr.Der Schuldner hat die Zahlung auch nicht verweigert.
in einem der Links stand sinngemäß drin, dass es nicht OK ist, wenn eine Firma as Forderungsmanagement an eine TOCHTERfirma abgibt, welche dann bei den Kosten voll zuschlägt.
Hmm, ja, das klingt irgendwie nachvollziehbar.
Dass man aber verpflichtet ist, sich als Unternehmer nach einer ordentlichen Rechnungsstellung, nach einem vergeblichen Bankeinzug und einer vergeblichen Mahnung weiterhin selber um den Mist zu kümmern, das kann ich aus keinem der Links erkennen und das würde ich auch für falsch halten.
Irgendwann ist mal Schluss, dann gibt man das halt zum Anwalt / Inkasso.
Ab wann „irgendwann“ ist, dass kann ich nicht beurteilen.
Dabei muss man sich schon fragen, ob der Versand eine Standardbriefes an eine bekannte Adresse, was ja ohne menschliches Zutun nach Datenaustausch (den ich übrigens definitv als „legal“ bezeichne!) vollautomatisch erfolgt, rechtlich und moralisch einwandfrei zu solchen Kosten führen darf.
Rechtlich: Keine Ahnung. Differenziert man nicht zwischen „Anwalt setzt sich hin und diktiert was“ und „Inkasso-Computer spuckt Standardbrief aus“?
Dabei muss man sich schon fragen, ob der Versand eine
Standardbriefes an eine bekannte Adresse, was ja ohne
menschliches Zutun nach Datenaustausch (den ich übrigens
definitv als „legal“ bezeichne!) vollautomatisch erfolgt,
rechtlich und moralisch einwandfrei zu solchen Kosten führen
darf.
wie kommst du darauf, dass hier irgendwas vollautomatisch erfolgt? und wie kommst du darauf, dass das alles ist, was in den kosten enthalten ist?
viele Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich nochmal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Bin bereit, für meine „Vergesslichkeit“ zu bezahlen, aber nicht in diesem Umfang. Ich werde berichten.
Natürlich kannst Du die Höhe der Forderung (außer der Hauptforderung die ja erledigt ist) bestreiten.
Ggf. wäre mit einer Ablehnung des Widerspruches und Erlaß eines Mahnbescheides zu rechnen (kostet wieder Geld). und anschliesend evtl Gerichtsvererfahren (auch wieder Geld). Wie es ausgeht weiß man ja nicht???
Ich würde das Inkassounternehmen anrufen und einen Vergleich vorschlagen (50% der Forderung), ansonsten Gerichtsweg bis zum bitteren Ende androhen. die wollen ja auch nur Geld und haben auch keine Gewähr, daß sie ein Gerichtsverfahren gewinnen. Ein Anruf kostet ja nichts - einfach probieren. Ansonsten Zähneknischend zahlen und Versicherung kündigen. Gruß Naitsirhe