Hohe KK-Beiträge für ältere Studenten vermeidbar

Folgender hypothetischer Fall:

eine Studentin, über 30 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen ist verheiratet mit einem Arbeitnehmer, der privat versichert ist. In dieser Konstellation müsste die Studentin bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ca. 300 EUR pro Monat als Beitrag bezahlen.
Hintergrund laut Krankenversicherung: verbilligter Studentarif läuft nur bis zu einem gewissen Altern, dann Vollzahlerin. Kostenlose Mitversicherung über Ehemann nicht möglich, da dieser ja privat versichert ist.

Meine Fragen zu diesem Fall:

  • Kennt jemand die Rechtsgrundlagen dazu, wo kann man dazu mehr erfahren?
  • gibt es Möglichkeiten, diese Kosten deutlich zu senken? Ist die Begründung der Krankenkasse überhaupt sinnvoll/richtig?

Vielen Dank für Eure Meinungen/Infos!
Thorsten Freitag

Hallo,

"SGB V, §5 (1) 9.: „Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen“

Damit ist bereits alles gesagt. Wenn die persönlichen Umstände es rechtfertigen dass der Studentenstatus auch nach dem 30. Lebensjahr
zugestanden werden kann dann geht das.
Wenn aber jemand meint er müsse z.B. zur Selbstverwirklichung oder
gar aus finanziellen Gründen ein Studium nach dem 30. Lebensjahr beginnen, dann kann er das zwar machen aber eben nicht zum Studententarif.
Gruß
Czauderna

Kostenlose Mitversicherung über Ehemann nicht möglich, da
dieser ja privat versichert ist.

Beamter ?

  • Kennt jemand die Rechtsgrundlagen dazu, wo kann man dazu
    mehr erfahren?

Hat Günter schon beantwortet.

  • gibt es Möglichkeiten, diese Kosten deutlich zu senken? Ist
    die Begründung der Krankenkasse überhaupt sinnvoll/richtig?

Schon mal über eine private KV nachgedacht ? Die läßt sich sicherlich für unter 300 € gestalten. Sollte der Ehemann Beamter sein, könnte ein Beihilfeanspruch bestehen, sodaß nur ein restkostentarif notwendig wäre.

Hallo,

das wichtigste ist ja bereits gesagt. Mich wundert jedoch, dass die KK 300€ Beitrag haben will. Worauf begründet sich dieser? Ich war am Ende auch zwei Monate drüber und habe nur knapp 100€ bezahlt. Allerdings war das noch vor dem Einheitsbeitrag. Aber trotzdem kommen mir 300€ recht hoch vor.

MfG