Hohe Kosten

Hallo,
ich habe als Hartz VI Empfänger eine hohe Strom Nachzahlung.
Weiß jemand ob die ARGE Kredite gibt, damit ich das tilgen kann? Oder was könnte ich sonst noch tun? Eine Abzahlung bei dem Strom Anbieter geht auch, aber das muß in 6 Monaten erleigt sein.Das schaffe ich aber nicht. Danke für eure Tips,gruß Petra…

Hallo

ich habe als Hartz VI Empfänger eine hohe Strom Nachzahlung.
Weiß jemand ob die ARGE Kredite gibt, damit ich das tilgen
kann? Oder was könnte ich sonst noch tun? Eine Abzahlung bei
dem Strom Anbieter geht auch, aber das muß in 6 Monaten
erleigt sein.Das schaffe ich aber nicht.

Hast du vielleicht noch irgendwas, was du bei Ebay oder auf dem Flohmarkt verkaufen könntest? Das ist erlaubt, den Erlös darfst du voll behalten, wenn es nicht gewerbsmäßig betrieben wird.

Viele Grüße
Thea

Weiß jemand ob die ARGE Kredite gibt, damit ich das tilgen
kann?

Theoretisch möglich. Nachfragen kostet nichts.

Gruß
Nelly

Darlehen bei der ARGE beantragen
aber unter Umständen wird es nicht gewährt, da
_(4) Stromkosten sind Bestandteil der Regelleistung. Erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung sind daher grundsätzlich aus der laufenden Regelleistung zu zahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für aufgelaufene Stromschulden. _
Siehe Seite 4 http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-23-en…

Hallo Thea,
du kannst ein Darlehen beantragen. Rechne mit 10% Rückzahlung deines ALG II.
Und lass die Finger von Ebay! Es sei denn, du kannst auf einem anderen Accoount - und natürlich!!! - auf einem (Freundes-/Familien)-Konto die Zahlungen abwickeln. Auch Einnahmen aus Ebay gelten als Einkommen und müssen angegeben werden!
Liebe Grüße
zaubermaus

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Hallo

Hallo Thea,
du kannst ein Darlehen beantragen. Rechne mit 10% Rückzahlung
deines ALG II.

Ich brauch kein Darlehen, ich war nicht die Fragestellerin.

Und lass die Finger von Ebay! Es sei denn, du kannst auf einem
anderen Accoount - und natürlich!!! - auf einem
(Freundes-/Familien)-Konto die Zahlungen abwickeln. Auch
Einnahmen aus Ebay gelten als Einkommen und müssen angegeben
werden!

Einnahmen aus Ebay gelten eigentlich genauso wie Einnahmen aus Flohmarktverkäufen als Umwandlung von vorhandenem Vermögen in Geld, und dann wieder in irgendeinen Gegenstand (wenn es ausgegeben wird). Es gibt da sogar irgendein Rechtsgutachten dazu, ich finde es aber im Moment nicht. War irgendwo in diesem Forum verlinkt:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/

Natürlich wird das Geld dann dem Vermögen zugerechnet, müsste aber eigentlich schon vorher dem Vermögen zugerechnet worden sein, was aber aus praktischen Gründen natürlich niemals passiert.

Also, wenn ich ein paar alte Socken besitze, die 0,10 ct. Wert sind, und ich verkaufe sie zu 0,10 ct, dann hatte ich doch kein Einkommen. Wenn ich mir dann davon ein Kaugummi kaufe, habe ich praktisch meine alten Socken in ein Kaugummi umgewandelt.

Viele Grüße
Thea