Hohe Kosten nach leichtem Auffahrunfall

Guten Tag,
ein Autofahrer wollte dem entgegenkommenden Verkehr auf einer recht engen Straße Platz machen, um an ihm vorbeizukommen und wollte dazu ein wenig rückwärts fahren. Leider hat er dabei nicht mitbekommen, dass in diesem Moment ein anderes KFZ hinter ihm hielt und hat es mit höchstens Schrittgeschwindigkeit leicht gerammt. Sofort wurden Fotos gemacht (Die Nummernschilderhalterung hatten einen Kratzer, mehr war nicht zu sehen) und ein Schuldeingeständniss wurde ausgefüllt.
Kurz darauf lässt der Geschädigte dem Verursacher über seinen Anwalt einen Kostenvoranschlag eine Lackierwerkstatt aus der Nachbarschaft des Geschädigten mit Ersatzteilen für die halbe Front des KFZ und Lackierarbeiten im wert von 1800 Euro zukommen. Kann so ein Kostenvoranschlag nicht nur ein neutraler Gutachter machen? Welche Rechte hat der Verursacher jetzt noch wenn er diesen Betrag stark anzweifelt? Muss der Verursacher das jetzt seiner Versicherung einreichen und schickt diese dann auch nochmal einen Gutachter?

Danke für eure Antworten.

hallo,

der schädiger muss diese sache seiner versicherung melden, er kann aber unter umständen bei unterzeichnung eines schuldanerkenntnis seinen versicherungsschutz verlieren.
alles andere regeln die versicherung untereinander.
die versicherungen lassen selbst gutachten erstellen und stützen sich dann auf die zeugenaussagen.

hauptmann

Verhalten nach einem leichten Unfall:

  • sofort die Straße wieder frei machen
  • Fahrzeuge absichern
  • Polizei rufen

Wenn Polizei aus mir unerklärlichen Gründen nicht gewünscht wird:

  • europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Personalien zweifelsfrei abklären
  • Daten von Zeugen sichern
  • Daten der KFZ-Verischerungen austauschen
  • möglichst genauen Unfallhergang beschreiben
  • Fotos machen
  • Unfallbericht durch beide Unfallbeteiligten unterzeichnen

Nach dem Unfall:
Als vermutlicher Unfallverursacher sofort seine Versicherung kontaktieren, als Geschädigter die gegnerische Versicherung kontaktieren.

Aber vor allem gilt:

Niemals - nie-nie-mals! - ein Schuldeingeständniss unterschreiben.

Nu isses ja zu spät, also sollte der vermeintliche Verursacher seine Versicherung schnellstens benachrichtigen und genau über den Unfall informieren.

Bei so hohem Schaden wird die eigene Versicherung wohl ein Gutachten haben wollen, vor allem, wenn sie Zweifel an der Ursächlichkeit des Unfalls für die Schadenshöhe hat.

Um das kümmert sich dann aber die eigene Versicherung.