Hallo,
angenommen, einem Arbeitnehmer wurden laut Bescheid für 2008 5.000 EUR Einkommenssteuer festgesetzt.
Angenommen dieser Arbeitnehmer hatte im nächsten Jahr, d.h. 2009, wegen Arbeitslosigkeit kaum Einkünfte aber hohe Werbungskosten für eine Weiterbildung.
Kann der Arbeitnehmer die hohen Werbungskosten von 2009 auf 2008 „zurückübertragen“, um einen Teil der in 2008 einbehaltenen Lohnsteuer, d.h. die 5.000 EUR, vom Finanzamt erstattet zu bekommen ?
Falls ja, muss der Arbeitnehmer diese „Verrechnung“ beantragen oder passiert es beim Finanzamt „automatisch“?
Nennt sich das Verlustrücktrag?
Vielen Dank 