Hallo liebe wer-weiß-was-Experten,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht. Es geht um eine Plattenbauwohnung, 25 qm, Innenstadtlage.
Die Wohnung wurde zwei Tage vor der Übergabe vom Mieter geweißt, was allerdings nicht perfekt geworden ist. Dies bemängelte die Hausmeisterin, die die Abnahme gemacht hat, auch gleich und kündigte da bereits an, dass das erneut gemacht werden müsste.
Ebenfalls bemängelt hat sie, dass in der Tür zwischen Küche und Wohnzimmer die Glasscheibe fehlte. Diese ist ein paar Wochen vor dem Auszug gesprungen, da sie schon etwas länger einen Riss hatte, der dabei entstand als die Tür, bzw. der (offenbar nur geklebte) Türrahmen im Oktober auseinanderfiel und die zu diesem Zeipunkt geöffnete Tür auf den Boden aufsetzte. Darüber wurde dann der Vermieter informiert und auch ein Hausmeister kam vorbei, der den Rahmen wieder zusammengeklebt hat.
Der dritte Punkt, der bemängelt wurde, war ein Faustgroßes Loch in der Badezimmertür (Spanholz), das der Mieter aus Frust selbst verursacht hat.
Nun bekam der Mieter Post vom Vermieter, der das erneute Weißen der Wohnung mit 70 Euro, den Ersatz der Wohnzimmertürscheibe mit 80 Euro und die „Reparatur“ der Badezimmertür mit 207 Euro in Rechnung stellt. Anbei war die Rechnung der Firma, die die Ausbesserungen vorgenommen hat und in der Beschreibung zu der Badezimmertür steht „Bad-Türblatt, Lichtausschnitt klein mit Ornamentglas in Türblatt eingesetzt“.
Meine Fragen sind nun folgende:
Ist die Summe von 70 Euro angemessen für das Weißen einer 25qm Wohnung?
Ist es rechtens, dass dem Mieter die Wohnzimmertür in Rechnung gestellt wird, obwohl er keine Schuld am entstandenen Schaden hat?
Und darf der Vermieter die Kosten für den Einbau einer offenbar völlig anderen Tür mit Scheibe (meine Badezimmertür hatte keine, es war wie gesagt nur eine billige Spanholztür) an den Mieter weiterreichen?
Ich bitte um Hilfe und möchte mich schon jetzt für Antworten bedanken!
Mit freundlichen Grüßen,
Schnitz’l