im Juli 2010 sind ich und mein Ex-Partner aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Kurz nach dem Auszug erhielten wir eine horrende Nebenkostenabrechnung über 1000€, die mein Ex ohne zu Murren zahlte und mir erst im Nachhinein mitteilte. Zudem wurde auch die Kaution komplett gepfändet.
Nun, im November 2011, erhalten wir eine weitere Nebenkostenabrechnung für die letzten 7 Monate des Mietverhältnisses. Diese beläuft sich auf etwa 570€ und besteht zu 90% aus Heizkosten.
Hier kommt ein weiterer Faktor ins Spiel. Nämlich waren 3 unserer 5 Heizkörper dauerhaft Defekt. Auch im Winter. Dies wurde dem Zuständigen mehrmals mitgeteilt, aber eine langfristige Behebung des Defekts wurde nicht angestrebt.
Sie können sich denken, dass ich nicht gewillt bin, diese Rechnung zu begleichen. Ich würde nun gerne einen Brief aufsetzen und Einspruch einlegen.
Ist das alles rechtens? Was sollte ich schreiben, was nicht?
natürlich kann man ohne Sicht der Abrechnung 2009 und 2010 kaum sagen, ob die o.k. sind.
Das mit den defekten Heizkörpern ist auch zu ungenau. Wurden die nicht warm? Dann kann der Heizkostenverteiler auch nichts bzw. nur wenig registriert haben.
Wenn Du „Einspruch“ bei Deinem Vermieter einlegen willst, musst Du substantiiert vortragen, was genau Deiner Meinung nach nicht stimmt. Also z.B. Ablesewerte in den Räumen x + y.
Hallo,
das kann ich aus der Ferne so nicht beantworten, denn ich weiß ja nicht, welche Vorauszahlungen Sie geleistet haben. Die Nachzahlungen sind ja schon extrem hoch. Wenn Sie nachweisen können, daß Sie die defekten Heizkörper mehrfach moniert haben, würde ich das reklamieren. Wenn sich der Vermieter quer stellt, ist das nur gerichtlich zu klären, d. h. ein Sachverständigen-Gutachten muß her. Die Kautions-Pfändung verstehe ich nicht, pfänden kann doch nur ein Gerichtsvollzieher…
Gruß
Melodie
hallo,
cih weiss zwar nicht, warum zusätzlich zu der Nebenrechungs-Nachzahhlung auch noch die Kation geepfändet wurde, aber gegen eine weiter Nachzahlungsaufforderung würde ich erst einmal Einspruch einlegen. Geht zuu Mieterbnd, die helfen euch sicher weiter…
lg clc
wie kann man nur so blöd sein und die Abrechnung ohne zu murren zu bezahlen.
die Kaution darf ohne sachliche Begründung oder vorliegende Beschädigung nicht einfach einbehalten werden.
die 2. Abrechnung ist irrelevant. Denn hier liegt eine Verjährung vor.
Ich würde, auch gegen die erste Abrechnung, einen Widerspruch schriftlich einlegen und die Abrechnungsunterlagen verlangen. Die Kaution würde ich, mit den aufgelaufenen Zinsen, mit Fristsetzung, zurückverlangen. Wie schon erwähnt, ist die 2. Abrechnung nicht mehr relevant (länger als 12 Monate).
Wahrscheinlich geht das alles nicht ohne Rechtsbeistand (Rechtschutzversicherung/Mieter).
Viel Glück
mfg
hallo, ich denke die 1000€ waren für die Betriebskostenabrechnung 2009 die meistens Juli/august des Folgejahres kommt. Die Abrechnung für 2010 muß bei ihnen bis zum 31.12.2011 24 Uhr eingetroffen sein.Habt ihr denn schriftlich gemeldet das die Heizkörper defekt sind.Ansonsten könnt ihr ja nicht nachweisen das ihr das überhaupt gemeldet habt.Trotzdem würde ich mich beraten lassen.Entweder bei dem Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht. Die erste Beratung ist sehr preisgünstig. Und der würde bestimmt auch einen Brief aufsetzte, Wünsche viel erfolg
Hallo, bitte mehr Informationen- welche Erfassungsgeräte - wurden diese geschätzt? Wenn ja wie? Was war denn defekt an den Heizkörpern? Wurde Wärme abgegeben oder nicht. Ich helfe gerne auch bei der Formulierung, aber benötige mehr Informationen, auch ung gerade, wenn auch die Abrechnung 2009 angefochten werden soll
die Frist zur Zustellung scheint damit eingehalten worden zu sein. Nebenkosten müssen innerhalb eines Geschäfts- bzw. Abrechnungsjahres liegen. Das heissst Nebenkosten aus 2010 Können theoretisch bis zum 1. Werktag in 2012 zugestellt werden. Über die richtigkeit bzw. Heizkörper läßt sich so nichts sagen. Gibt es da schriftverkehr bzw. eine vorangegangen MIetminderung? 1 Jahr nach auszug, ohne Beweissicherung, Fotos, zeugen Schriftverker? Ich würde ein freundliches Schreiben aufsetzen und eine Summe zur einigung anbieten. Oder die Nebekostenabrechnung bei einem Profi prüfen lassen.
Einspruch einlegen kannst Du sicherlich - das ist Dein Recht. Das Problem ist aber, dass die Heizkörper defekt waren und somit natürlich nicht die Abrechnung an sich angezweifelt werden kann. Ich würde diesen Fall dem Mieterverein übergeben.
Wenn Sie mit Ihrem Freund (oder allein) in dieser Wohnung mehr als ein Jahr gewohnt haben und für diese Zeit Die Nebenkostenabrechnungen und Mietvertrag haben, wenden Sie sich an einen Mietrechtsanwalt, der die alle Abrechnungen vergleicht und entsprechende Schlussfolgerung formuliert.
Kann sein, wenn Sie regelmaessig Kostenvoranschlaege bezahlt haben und dann zusaetzliche rund 1500 EUR Rechnungen bekommen und dazu Kaution nicht erstattet ist, dass Ihr ehemaliger Vermieter Ihnen noch was schuldet. Aber erst - sorgfältige Analyse!
Ohne Kenntnis der Abrechnung und ohne Kenntnis des Sachverhalts kann man hier keine seriöse Auskunft geben. Sie müssen weder „Einspruch“ einlegen, noch in irgend einer Form reagieren. Sie sollten die Abrechnung von fachkundiger Stelle prüfen lassen und dann entscheiden, ob es Sinn macht zu zahlen oder nicht.
die Zahlung der ersten hohen Nachforderung verpflichtet nicht zur Zahlung der zweiten Nachforderung.
Um eine rechtlich zweifelsfreie Formulierung vornehmen zu können, würde ich zum Deutschen Mieterbund mit einer Kopie des Mietvertrages und den Abrechnungsunterlagen gehen, um dann Widerspruch gegen die Nachforderung einzulegen.