Hallo,
Kann mir jemand helfen?
Der Heizkörper in unserer Küche war über den Winter nicht regulierbar, sie war durchgehend heiß und das obwohl sie auf null stand.
Wir hatten es unserem Vermieter gesagt, wohlbemerkt ist er Heizungsbauer, aber er meinte dass er es erst reparieren kann wenn die Heizungsanlage aus ist, im Winter könne er das nicht reparieren.
Immerhin tauschte er das Termostat aus, was allerdings nicht der Fehler war und die Heizung weiter heizte. Man muss bdenken, das es in der Küche war und vor der Küche nur ein eiwg langer Flur, darüber der Dachboden, so dass wir nicht mal die Wäreme irgendwo nutzen könnten, denn das war die nächste Idee des Vermieters, wir sollen damit die Wohnung komplett heizen. Es ist eine 137qm große Wohnung, mit hohen Decken im Wohnzimmer, das hätte die Küche nie geschafft…
Die Abrechnung kam und wir sollten knapp 600Euro nachzahlen. Gut, wir hatten die Nebenkosten zu niedrig angesetzt, aber wir sprachen erneut die Heizung in der Küche an, die permanent lief. Darauf sagte der Vermieter er hätte sie ja nicht kaputt gemacht und wir sollen den kompletten Betrag zahlen… Die Antwort hat uns so sauer gemacht, das wir einen Anwalt fragten und dieser sagte wir können 20% von der Abrechnung abziehen, die Küche hat 20qm, daher würde er prozentual 20% vom gesamt Betrag abziehen, da wir leider keine Zähler an den Heizkörpern haben.
Wir informierten den Vermieter per Brief, darauf rief er stink sauer an und wurde unverschämt. Immerhin konnte er plötzlich die Heizung am übernächsten Tag reparieren!! Es war ein Hanfhaar in der Leitung und so konnte das Ventil nicht schließen!!
Dennoch besteht er nun auf die fehlenden ca. 140Euro, die wir auf Grund der Heizung in der Küche einbehalten haben.
Er sagt immer noch, sie hätte geheizt und das seie kein Defekt, wir sollen nun binnen 10 Tagen einen Auszug aus dem Gesetz vorlegen, in dem steht das eine nicht regulierbare Heizung auch zur Minderung berechtigt, oder binnen 10 Tagen klein bei geben und den Rest bezahlen… Gibt es solche Auszüge??
Bitte um Antwort…
Danke
L. D
Hallo, solche Auszüge gibt es nicht und muss es auch nicht geben. Der Vermieter ist grundsätzlich für alle Mängel in der Wohnung zuständig; dafür zahlen Sie ja ihre Miete. Sie hätten von Anfang an fordern müssen, den Mangel in einer bestimmten Frist beheben zu lassen und mit einer Mietminderung drohen sollen . Dafür ist es nun leider zu spät. Die 20% brauchen Sie also nicht zu zahlen. Eine Mietminderung im klassischen Sinne ist das nicht. Eine Heizung ohne Zähler dürfte es auch gar nicht mehr geben. Wie kommt der Mensch eigentlich auf die 600 Euro?
MfG
Im Miet rechtsbrett dürfen wie in anderen Rechtsbrettern auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Siehe Netiquette und FAQ:1129 - die sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.
Aber nebenbei:
Mir ist kein entsprechendes Urteil bekannt.
Aber warum verlasst ihr euch nicht auf die Auskunft des von euch befragten Anwalts? - schliesslich wird der dafür bezahlt und haftet auch bei Falschauskünften
Ein Abzug für Mehr kosten dürfte gerechtfertigt sein. Allerdings halte ich die 20% für sehr wagemutig, weil gemäß Heizkostenverordnung 30-50 % der Heizkosten nach m²-Wohnfläche (also nicht verbrauchsabhängig) umzulegen sind. Den durch Reparaturverzug entstandenen Schaden muss i.d.R. derjenige beweisen, der Schadenersatz geltend macht …
Wenn keine Verbrauchserfassungsgeräte an den Heizkörpern sind dürfte der Nachweis recht schwierig sein.
Hallo Peter Bobrowski,
erstmal Danke für die Antwort.
Bei Einzug sagte der Vermieter das 100euro für Heizung u Warmwasser als Nebenkosten reichen und noch zu viel wären (ohne Müll, Wasser u Kanal). Im Nachhinein betrachtet sind 100 EUro für Heizung u warmwasser für 137qm zu wenig. Das ist auch nicht der punkt, denn 450 euro haben wir von der nachzahlung bereits überwiesen. Wir setzten ihn in Kentniss, das auf Grund der angesprochen defekten Heizung wir einen Abzug machen.
Der Vermieter sagte nun gestern zu uns, dass wir nicht nachweisen können, dass die Heizung in der Küche schon im Abrechnungszeitraum nicht funktioniert bzw. durchgehend geheizt hat, wobei wir ihn noch im Winter 2012 (Ende des Jahres) darauf hinwiesen. Jetzt meint er, der Schaden wäre erst mit der Abrechnung aufgefallen und er will nichts mehr von dem Gespräch wissen, das wir ihm vorher gesagt haben.
Weiterhin stellte er uns die Frist von 10 Tagen, entweder einen Auszug der besagt das eine Heizung die heizt auch als Defekt oder Mangel gilt, oder aber die ihm fehlenden 140Euro.
Werde wohl am Donnerstag wieder zu unserem Anwalt gehen müssen, auch wenn das zeitlich nicht wirklich passt…
DANKE für die Antworten!!
Danke, Rudi.
Wir werden am Donnerstag wieder zu dem Anwalt gehen.
Ich weiß das hier keine Rechtsauskünfte gegeben werden können, musste mich aber dennoch mal umfragen wer sich damit auskennt. :o)
Es sind leider keine Zähler an den Heizkörpern angebracht, denn der Vermieter sagt seine Heizung ist „mal“ sehr teuer gewesen und „war“ mal das neuste vom neusten - vor 15 Jahren als das Haus gebaut wurde!!! Das war ernsthaft seine Aussage und weiter das an den Lesegeräten jeder Idiot rumspielen kann wie man will…Er wurde noch unverschämter, aber das hat hier nichts mit dem Thema…
Er will uns auch nicht zuhören, wenn wir ihm erklären worum es uns geht, wir zahlen ansonsten immer pünktlich miete, haben uns noch nie beschwert (dabei gäbe es einiges) und nun wollen wir diese utopische rechnung nicht einfach hinnehmen, wenn wir wissen das da an der Heizung was defekt war. Da er aber auch der Heizungsbauer war, der es repariert hat, hat er uns keinen Lieferschein oder Reparaturenschein dagelassen. Mich würde nicht wundern wenn er später auch von der reparatur nichts weiß…
Ein Drama, aber auch dir danke für die Antwort, bin gespannt was unser Anwalt uns diesmal rät…
Hallo,
können Sie nachweisen, dass Sie den Mangel ( defekter Heizkörper) Ihrem Vermieter gemeldet haben? Dann ist alles in Ordnung, legen Sie sich zurück und warten Sie ab.
Falls nicht informieren Sie sich noch einmal bei Ihrem Anwalt, er wird Sie sicher beraten ubd etwas entsprechendes an den Vermieter schreiben
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Hallo,
wenn Ihnen ein Anwalt den Tipp mit den 20% Abzug gegeben hat, dann sollte er auch die Gesetzestexangabe dafür haben.
Im Netz habe ich zu Ihrem Problem nachstehendes gefunden:
Mietminderungsrechte genau prüfen
Als Mieter sollte man seine Rechte auf Mietminderung genau prüfen, um nicht Gefahr zu laufen, vom Vermieter wegen ausstehender Miete in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Mieters wegen hoher Heizkosten.
So entschied etwa das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 21.05.2012 - AZ: 8 U 217/11, dass selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten keinen Mietmangel begründen.
Eine nicht regulierbare und damit verlustreich arbeitende Heizungsanlage sowie fehlende Wärmedämmung stellen nach Auffassung des Kammergerichts keinen Mangel der Mietsache dar, die den Mieter zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB berechtigen. Sofern die Heizungsanlage nämlich dem Stand der Technik entspricht, liegt ein Mangel nicht vor.
Gleiches gilt für den Umstand, dass die Heizung nur von einem Techniker bedient werden kann. Ein Mangel sei nur dann gegeben, wenn die Heizung überhaupt nicht regulierbar gewesen wäre.
Auch hohe Heizkosten allein genügen nicht zur Annahme eines Mangels. Ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn die hohen Heizkosten auf einem Fehler der Anlage beruhen.
MfG P. Kunze
Lieber Ratsuchender,
Sie müssen beweisen können, daß der „Dauerlauf“ des einen Heizkörpers zu erhöhtem Energieverbrauch mit entsprechend höheren Heizkosten geführt hat, und das ist schwierig. Gibt es vielleicht Verbrauchszahlen von Vorjahren zum Vergleich?
Versuchen Sie, sich mit dem Vermieter auf einen Kompromiß zu einigen (z.B. die Hälfte des Fehlbetrages).
Viel Glück!
Liebe Annette Holden,
da wir keine Zähler an der Heizung haben, können wir nicht genau beweisen wie viel der Heizköper tatsächlich verbraucht hat, das ist ja unser Problem.
Hätte unser Vermieter von vornherein sich bereitschaftlich gezeigt und hätte gesagt, wir können 50-100EUR abziehen, hätten wir nichts unternommen, aber nach der Aussage er hätte es nicht kaputt gemacht und es wäre nicht sein Problem, sind wir halt auch enttäuscht gewesen und haben uns beraten lassen.
Ich bin auch bereit einen Kompromiss einzugehen, nur wird der Vermieter das nicht machen. Er besteht auf seiner Meinung und auf dem was er sagt!! Er ist nicht bereit zuzuhören und unterstellt uns das wir einfach nur nicht zahlen wollen, dabei haben wir den betrag der nachzahlung (abzlg der küchen-heizung) schnell beglichen, so wie andere kosten und monatlich immer pünktliche Mieten. Er will uns gar nicht verstehen. Er ist stur… Eine Wand gibt eher nach…
Unsere Nachbarin von unten kennt ihn schon von klein auf und ärgert sich heute das sie vor einem Jahr in der Wohnung unten eingezogen ist, weil er nur am nörgeln und grummeln ist. Auch ihr hört er nicht zu und will sich ihrer Sachen gar nicht annehmen… Will nicht noch mit unserem Wasserverbrauch anfangen… Wir haben getestet, dass wir MINDESTENS 10 Liter durchlaufen lassen müssen, bis es warm wird!!! Wir und auch die Nachbarin haben ihn gebeten den Brenner so einzustellen, das es wenigstens normal-schnell warm wird, da wir zu viel verbrauch haben… NÖ, er ist der Meinung das ist alles ganz toll und in Ordnung so, das „bisschen“ Wasser, wir sollen uns alle net so anstellen!!! Das bisschen Wasser hat eine zusätzliche Nebenkostenabrechnung von 120EUR verursacht und unten bei der NAchbarin sogar 170EUR…
Heute können wir zu unserem Anwalt… bin gespannt und werde berichten… DANKE für alle Nachrichten!!
Moin,
über Leute wie Euch kann ich nur den Kopf schütteln!
Ihr wartet bis die Rechnung kommt und dann fangt Ihr an zu jammern.
Das was Ihr jetzt gemacht habt, hättet Ihr von Anfang an machen müssen, man muß sofort reagieren Briefe per Einschreiben-Rückschein versenden. Dann kommt der Vermieter in die Hufen, wenn nicht dann habt ihr Beweise, denn nur das zählt vor Gericht. Nun tragt Ihr die Beweislast und wenn der Vermieter es bestreitet habt Ihr schlechte Karten.
Wenn Ihr nicht Retschutz versichert seit, so rate ich von einem Rechtsstreit für 140 Euro ab, denn es Können daraus leicht 1000 € werden wenn Ihr verliert.
Versucht euch zu einigen, das ist der einfachere und risikolosere Weg.
Gruß connection