Hohe rechnung nach nutzung von onlinequiz

hallo,
nehmen wir folgende situation an:
person x (13 jahre alt) hat langeweile und durchstöbert das internet, nach online zu spielenden rätseln u.ä., wird dabei fündig auf einer hier nicht näher zu bezeichnenden internetseite auf der man nach herzenslust eine online-version des quiz „wer wird millionär“ spielen kann.
nur eine kurze registrierung mit name,anschrift und email adresse ist nötig, und los gehst.
person x spielt diesen quiz mehrere male und erhält eines tages eine email mit einer pdf angehängten rechnung, über einen betrag der durch die nutzung dieses quiz enstanden sein soll.
Da es zuvor keinerlei ankündigung von etwaiger kosten gegeben hat, ist person x verwundert.
aus ratlosigkeit sieht sich person x die AGB’s an in denen die kosten genannt werden und gleichfalls daraufhin gewiesen wird, dass die nutzung dieses onlinequiz eine altersbeschränkung hat.
hier ein auszug aus den AGB’s:

„Sie versichern dem Betreiber gegenüber, dass Sie mindestens das 18 Lebensjahr vollendet haben. Der Betreiber ist zur Überprüfung Ihrer Personalien berechtigt. Sie verpflichten sich deshalb gegenüber dem Betreiber, diesem auf Verlangen Kopien amtlicher Dokumente, wie z.B. des Personalausweises, zu übersenden.“

nehmen wir also an person x ist 13 jahre alt, hat diesen quiz genutzt, die AGB’s leider zu spät zur kenntnis genommen und soll nun eine rechnung von fast 200,- euro begleichen.

nach alter und personalausweisnummer wurde bei der registrierung nicht gefragt.
gibt es ein möglickeit für person x aufgrund der minderjährigkeit nicht zahlen zu müssen?

Vielen dank, für antworten

Auch hallo.

person x (13 jahre alt) (…) wird dabei
fündig auf einer hier nicht näher zu bezeichnenden
internetseite auf der man nach herzenslust eine online-version
des quiz „wer wird millionär“ spielen kann.
nur eine kurze registrierung mit name,anschrift und email
adresse ist nötig, und los gehst.

Wenn man jetzt noch ein paar Informationen mehr hätte (z.B. Name der Seite), könnte man Genaueres sagen als auf http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-… zu verweisen. Aber das Strickmuster scheint wohl dasselbe zu sein…

mfg M.L.

gibt es ein möglickeit für person x aufgrund der
minderjährigkeit nicht zahlen zu müssen?

Ja. Wenn die Eltern damit nicht Einverstanden sind, ist der Vertrag unwirksam.

Minderjährige können Rechtsgeschäfte abschließen und nachträglich die Zustimmung eines Elternteils oder beider Eltern einholen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Geschäft „schwebend unwirksam“.

Siehe auch hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/01/30/…

die seite heisst: www.onlinequiz.de
wie sich jetzt herausgestellt hat, hat person x bei der anmeldung ein falsches geburtstdatum eingegeben, was also eine volljährigkeit „bescheinigt“ aber ein beweis ist es nicht. die betreiber der seite hätten doch theoretisch richtig nachprüfen müssen. oder nicht? zumindest dann, wenn es zu den bedingungen zur nutzung dieser seite gehört.

die seite heisst: www.onlinequiz.de

Das war das Stichwort: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/11/10/ausw… (man beachte den Eintrag in der Liste). Ausserdem ist das optische Design der Seite derart, dass man die Teilnahmebedingungen leicht übersehen kann…

mfg M.L.

Ok, nun mal zu den Fakten:

  1. Der Vertrag ist schlicht und ergreifend (schwebend) unwirsam.

  2. Es muss nichts, aber auch gar nichts bezahlt werden.

  3. § 110 BGB ändert daran gar nichts.

  4. Weil X noch nicht 14 Jahre alt war, war er auch nicht strafmündig. Auch eine Straftat wurde also nicht begangen.

Levay

Anmerkung
Hallo,

Ausserdem ist das
optische Design der Seite derart, dass man die
Teilnahmebedingungen leicht übersehen kann…

hab grad mal die erste Runde getestet (die ist noch kostenlos und übertrieben einfach). die Aufforderung zur Registrierung enthält deutlich den Preis von 9,90€ PRO SPIEL (absoluter Wucher).
Gruß
loderunner