Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand einen Tip geben.
Wir haben vor kurzem Handyverträge bei AOL für unsere Kinder abgeschlossen.Wir haben für beide die Kindersicherung aktiviert und beiden ein Limit einrichten lassen.
Aber das war wohl nichts!Nun haben wir für beide Handy´s hohe Rechnungen bekommen!Die Kindersicherung funktionierte offenbar nicht denn unser Kleiner hat etliche Sonderrufnummern(z.B.01379)anrufen können.Was ich aber noch schlimmer finde ist, daß,dasLimit weit überschritten werden konnte.Auf Nachfrage bei AOL sagte man uns,daß sie bei dem Limit Schwierigkeiten mit ihrer Soft-oder Hardware hätten,das aber bald behoben wird!?!?
Wegen der hohen Rechnungen konnte man uns (natürlich) nicht weiterhelfen.Wir sollten doch schriftlich Widerspruch einlegen.
Haben wir natürlich getan aber keine Antwort erhalten.Die einzige Antwort war,daß man die komplette Rechnung vom Konto abgebucht hat!
Wir haben das Geld natürlich sofort zurückgebucht,wissen aber nun nicht wie die Sache für uns weitergehen kann.Hat AOL trotz der Pannen von seiner Seite Recht auf die kompletten Rechnungen?
Vielen Dank schon mal vorweg
Gruß Tanja
Hallo,
konnte.Auf Nachfrage bei AOL sagte man uns,daß sie bei dem
Limit Schwierigkeiten mit ihrer Soft-oder Hardware hätten,das
aber bald behoben wird!?!?
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Wir haben das Geld natürlich sofort zurückgebucht,wissen aber
nun nicht wie die Sache für uns weitergehen kann.Hat AOL trotz
der Pannen von seiner Seite Recht auf die kompletten
Rechnungen?
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass Du damit durchkommst. M.E. bist Du natürlich im Recht, nicht nur wegen der Kindersicherung, sondern vielmehr wegen Überschreitung des Limits. Wobei man natürlich schauen sollte ob im Kleingedrucktem etwas bzgl. Limitüberschreitung steht.
Letztlich ist es mir völlig unverständlich wieso der Anbieter die Rechnung tatsächlich abbucht, wenn er weiß dass seine Software diesbezüglich Fehler hat.
Nach dem Rückbuchen solltest Du allerdings überlegen unter VORBEHALT den limitierten Betrag zu zahlen, ggf. könnte sonste eine Sperre in Kraft treten, mit damit weiter verbundenen Kosten.
Diese wären dann zwar im Zweifelsfall nicht relevant, insbesondere wenn sich die Rechtslage für Dich entscheidet (wovon ich ausgehe), aber das ganze kann schon ärgerlich werden (Rufnummernwechsel für anderen Provider usw.).
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://o2.internet-partner.de
Hallo Tanja,
Eigentlich ist das eine Frage fürs Rechtsbrett.
Wir haben das Geld natürlich sofort zurückgebucht,wissen aber
nun nicht wie die Sache für uns weitergehen kann.Hat AOL trotz
der Pannen von seiner Seite Recht auf die kompletten
Rechnungen?
Also grundsätzlich haben sie schon Anspruch auf den Betrag, welcher in der Limite festgesetzt wurde. Den würde ich auch überweisen.
Das würde den Vertragsbedingungen entsprechen. Den restlichen Betrag hat AOL zu tragen, weil sie nicht verhindert haben, dass der Kreditrahmen überschritten wurde, obwohl er vertraglich vereinbart wurde.
Allerdings hast du etwas gekauft (einen Vertrag mit Limite) und das dir zugesagte Merkmal ist scheinbar nicht vorhanden.
Das ist eigentlich Betrug.
Dabei spielt es keine Rolle, wieso das Merkmal nicht vorhanden ist, es wurde dir zugesichert und es ist nicht deine Aufgabe die Software von AOL zum funktionieren zu bringen.
Aus meinere Sicht ist d hier die Rechtslage klar.
Eine andere Rechtsauffassung würde der Willkür der Anbieter Tür und Tor öffnen und eigentlich sämtliche Verträge sinnlos machen.
MfG Peter(TOO)
Hi Tanja,
lies dir die AGB mal in Ruhe durch. Viele Fragen werden dort schon geklärt.
Kindersicherung wird oft auf bestimmte Nummernkreise festgelegt (0190/0900/0700 etc)
0137 gilt leider nicht als jugendgefährdend und wird deshalb wohl nicht enthalten sein.
Die Kindersicherung ist ja nicht als Kostenschutz, sondern als Schutz vor „Erwachseneninhalten“ gedacht.
Deine Chancen liegen also nur im vereinbarten Limit.
Selbstverständlich kann dein Anbieter auch anführen, dass die Service-Betreiber ihre Rechnung erst nach Erreichen des Limits gestellt haben… (sieh Handyabrechnungen im Ausland).
Der Anbieter hätte aber Gespräche zu den Sondernummern nach erreichen des Limit „blocken“ müssen.
Die können sich auch eigentlich nicht rausreden, dass die Abrechnung erst später kam.
Jeder weiß, dass 0137-Nummern ca. 50 Cent die Minute kosten. Eine einfache Addition der 0137-Minuten, dividiert durch 2 ergibt eine ca-Euro-Zahl die der Anbieter hätte zugrunde legen können.
Ergo:
Zahle das verinbarte Limit und die Grundgebühren.
Die Rückbuchungsgebühren „gehören“ dem Anbieter, da er auf deinen Einspruch nicht reagiert und somit die Rückbuchung erst erfoderlich gemacht hat.
Gruß
BJ