Hohe Steuern - geringe Einkünfte aus Gehalt und Hinterbliebenenrente

Kann ich hier einen Rat finden? Ich erhalte ein Bruttojahresgehalt von 23.425 € und Hinterbliebenenrente 5880 €/p. a. (große Witenrente), also insgesamt ein Einkommen von 29.305 €/p. a. Das Finanzamt verpflichtet mich seit nun mehr als zwei Jahren zu etwa 220 € Steuern Vorauszahlung vierteljährlich, insgesamt etwa 880 € Steuern/p. a. (Vor zwei Jahren musste ich etwa 1600 € nachzahlen und seit dem die genannten Vorauszahlungen leisten.) Mir kommt das sehr, sehr hoch vor, denn ich gehöre ja wirklich nicht gerade zu den Großverdienern. Habe auch schon das Finanzamt um Überprüfung gebeten. Dort sagte man mir, dass es seine Richtigkeit habe. Vielleicht habe ich ja etwas falsch gemacht? Wer kennt sich gut aus und kann mir helfen?

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Was für Steuern zahlst du denn genau an das Finanzamt?

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Na die Einkommenssteuer was sonst! ramses90

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Nach dem Einkommenssteuerrechner bei Deinem Bruttoeinkommen, wäre soviel fällig:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml?ekst-result=true
Es käme halt darauf an was Du sonst noch absetzen kannst, z.B. Vericherungen, Hausrat, KFZ etc. aber sehr viel niedriger wird Dein Steuerstz dadurch nicht werden. ramses90

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Hallo!

Das ist eine normale Größenordnung, da die Rente noch nicht besteuert worden ist.

Schöne Grüße!

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Vielen Dank, Ahmed, siehe Antwort ramses90.

Vielen Dank, nurmitlesen, das ist krass, oder?

Vielen Dank, dann schaue ich gern mal darein. Aber ich glaube, das kenne ich schon. Denn ich mache die Steuererklärung bei Elster und das entspricht der Plausibilitätsrechnung. Ich dachte, dass es einfach viel Geld ist bei meinem nicht gerade hohen Einkommen und fürchtete, dass ich einen Fehler bei der Erklärung gemacht hatte.

Das ist eine Frage des Standpunktes auf jeden fall ist es noch hoch genug, dass Du keinen Anspruch auf die eben ausgehandelte Grundrente haben wirst! ramses90

Nein, das ist völlig normal. Renten unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug, also erfolgt die Besteuerung eben direkt beim Steuerpflichtigen. Wenn du statt 5.800 € Rente dasselbe als Gehaltserhöhung auf dein Gehalt obendrauf bekämst, dann würdest du (über den Arbeitgeber) auch Steuern darauf zahlen.

Ok. Das ist irgendwie gut und schlecht zugleich. Gehe nächstes Jahr nämlich schon in Rente und möchte aber mit vollem Gehalt weiterarbeiten. Dann muss ich noch vieeeeeel mehr versteuern. Schwierig, einen Rechner zu finden für Gehalt, Rentnerin und Hinterbliebenenrente. Muss sowieso mal zur Rentenversicherung. Oder hast du einen ganz heißen Tipp?

Das ist echt mal eine Supererklärung. Na logo, jetzt habe ich es verstanden.

Welche Versicherungen, welchen Hausrat, welches Kfz kann man denn als Rentner von der Steuer absetzen?

Kranken- und Pflegeversicherung. Theoretisch auch noch den gesamten sonstigen Vorsorgeaufwand, aber der Höchstbetrag wird meistens schon durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

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Hausrat, Fehler von mir aber Haftpflicht geht.
Eigentlich wollte ich nur auf mögliche Absetzmöglichkeiten hinweisen aber keine dtaillierte Anweisung dazu liefern. ramses90

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Danke!

Gilt noch nicht für mich, aber ich habe eine Schwiegermutter…

  • die kannst Du aber nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen, weil nämlich fast alle verheirateten Steuerpflichtigen eine haben.

Schöne Grüße

MM

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Schade eigentlich.
Aber sie ist in dieser Richtung auch eh’ sehr sparsam, also eine sehr geringe „Belastung“.

Es langt doch auch, wenn die Gattin Sonderausgaben macht… :slight_smile:

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