Hallo !
Meines Erachtens gibts da keine Versicherung.
Bei einem Rohrbruch vielleicht möglich,das neben den Bauschäden auch der Wasserverlust getragen würde,aber hier ist es ein technischer
Fehler eines Ventils.
Es heisst in den Bestimmungen dazu doch in etwa " bestimmungswidrig aus Rohrleitungen ausgetretenes Wasser",meint also Rohrbruch,nicht aber eine offenes Ventil,was ja zum bestimmungsgemäßen Ablassen gedacht ist,es aber vergessen wurde es zu schließen oder es sich durch technischen Defekt selbst öffnete oder nicht richtig schloss.
Wenn das Wasser beim Überlauf nicht im öffentlichen Schmutzwassersiel „verschwunden“ ist,dann könnte man den im Wasserpreis enthaltenen Abwasseranteil(meist teurer als das reine Wasser) herausrechnen (lassen). Es kommt wohl darauf an,ob man es nachweisen kann (Menge) und ob man sich bei der dafür zuständigen Stelle (Abwasserentsorgung) darauf einlässt.
Wenn man eine eigene Gartenwasser-Uhr hat und der Schaden in diesem Teil war,dann würde es klappen,denn die zählt sowieso Wasserbezug ohne Kanalanteil.
MfG
duck313