Hallo zusammen,
Im letzten Jahr zog ich beruflich bedingt (Arbeitgeberwechsel) von Berlin nach Osnabrück. Bei der Steuerklärung bringe ich die entstanden Umzugskosten in Abzug.
Folgendes Problem bzw. Frage:
Wenn ich nun alle Angaben im Hauptdokument (bin steuerklasse 1, jahresverdienst ca. 17.200 EUR von 01 - 11 2011)) und Anlagen eintrage (ca. 3.000 EUR Werbungskosten bedingt durch den Umzug insgesamt) und mir über den Rechner die voraussichtlich zu (zurück)zahlende Steuer errechnen lassen, wäre der Betrag ohne die Angabe von Werbungsskosten höher, als wenn ich diese angeben würde.
Kann das sein? Oder wo liegt mein Fehler?
Danke Im Voraus,
hi
ich kann leider nicht weiter helfen
gruss
p
Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Eventuell kann der Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe weiterhelfen.
Viel Erfolg!
Hallo,
ich gehe davon aus, daß Du mit einem elekt. Programm arbeitest. Da Du nicht so viel verdienst, hast Du auch nicht so viel Steuern gezahlt.
Du kannst natürlich nicht unter die 0 Grenze fallen.
Vielleicht hast Du zwar hohe Werbungskosten, die aber nur im Rahmen deiner Steuerlast ins Gewicht fallen.
Beispiel: Du hast im Jahr 2000,- Euro Steuern gezahlt, aber Werbungskosten von 10.000,- Euro. Abzüglich der Pauschale von 920 Euro bekommst Du trotzdem nicht mehr wie 2000 raus.
Gruß Ina