Hallo Burkhard,
Die Anrede „Hoheit“ sei für diejenigen reserviert, die bereits
regiert hätten, höre ich.
Mit „Hoheit“ (und zwar NUR „Hoheit“) werden angesprochen:
- Herzog aus regierendem Haus
- Prinz aus herzoglichem Haus
Trotzdem ist es immer ratsam, den so genannten „Gothaer“ zu Rate ziehen; denn die Protokolle können sich da unterscheiden. Das ist das „Genealogische Handbuch deutscher Adliger“.
Ansonsten werden Adlige mit
„Durchlaucht“ angeredet, heißt es.
Nö - siehe oben.
Bismarck war außer Reichskanzler zu sein, auch noch Fürst.
Gilt das „regieren“ nur für Könige oder auch für die
Oberhäupter von Fürstentümern? War Bismarck also auch als
„Hoheit“ anzureden oder nur als „Durchlaucht“?
Also bei Bismarck ist das ziemlich einfach. So er denn heute noch leben würde, dürftest Du ihn auf jeden Fall mit „Hoheit“ anreden; denn im Jahre 1919 erschien die Gesetzesbestimmung der Weimarer Verfassung, die das Adelsprädikat zu einem „Pars nominis“, einem Teil des Namens machte. Danach wird alles, was zu diesem Zeitpunkt (1919) regiert hat, danach prinzipiell weiter so genannt. Dabei spielt es angeblich keine Rolle, dass Bismarck ja eigentlich nicht wirklich regiert hat. Fürst ist halt Fürst 
Deine Frage, ob das „Regieren“ und die daraus folgende Anrede „Durchlaucht“ nur für Könige gelte, ist eigentlich hinfällig, da Könige grundsätzlich mit „Hoheit“ angesprochen werden.
Aber wie gesagt - wir hier auf Arbeit blättern jedesmal im Gothaer direkt nach, denn jedes Adelshaus hat seine eigenen Macken.
Liebe Grüße
Jana